Urlaubsansprüche

Hallo :smile:

Mir stellt sich folgende theoretische Frage:

Arbeitgeber A ist in Elternteilzeit für ein Jahr folgendermaßen beschäftigt: Arbeit fünf Tage in der Woche, jeden Tag zwei Stunden. Laut Arbeitsvertrag hat er einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, so dass er rechnerisch auf sechs Wochen Urlaub kommt.
Im nächsten Jahr ist Arbeitgeber A folgendermaßen beschäftigt: Von Januar bis September arbeitet A an drei Tagen in der Woche, kommt auf 20 Wochenstunden und hat einen Urlaubsanspruch von 18 Tagen.
Von Oktober bis Dezember arbeitet A an vier Tagen in der Woche, hat 24 Wochenstunden.

Da die Vertretung von A im ersten Jahr nicht immer gut gewährleistet war, hat A noch sehr viel Urlaub aus diesem Jahr mit ins zweite genommen (15 Tage). Nähme A sich diesen Urlaub, dann wäre er weit länger als sechs Wochen beurlaubt, die ja ursprünglich erreicht werden sollten (jedoch eben so nicht im Vertrag stehen).

Wieviel Urlaub steht dem A denn nun für das ganze Jahr konkret zu?

Ich würde mich über theoretische Antworten sehr freuen.

Liebe Grüße
Rosa

Hallo,

die Übertragung von 3 der 6 Wochen Urlaub in das nächste Jahr hat immer zur Folge, dass man im Folgejahr 9 statt 6 Wochen Urlaub hat. Insofern verstehe ich nicht ganz, was Du hier meinst.

Die Ansprüche von nicht genommenem Urlaub werden jeweils zum Beginn der neuen Phase umgerechnet.

Wenn AN also 15 Tage (3 Wochen) Urlaub in die neue Teilzeitbeschäftigung ab Januar einbringt, die nur an 3 von 5 Tagen stattfindet, dann hat sie 15*3/5=9 Tage zusätzlich zu den 18 Tagen, also 27 Tage = 9 Wochen, nimmt sie die nicht bis September, dann wird wieder umgerechnet.

Viele Grüße
EK

Vielen lieben Dank, da hast Du mir sehr auf die Sprünge geholfen :smile: