Urlaubsentgelt nach Krankheit

Hallo
Ich hab mal eine Frage zum Urlaubsentgelt. Dieses wird ja nach den letzten 13 Wochen berechnet.
Ich war vom 10.09.2014 bis 31.12.2014 mit einem Kreuzbandriss krankgeschrieben. Den Resturlaub (5Tage) den ich noch hatte, habe ich im Februar genommen.
Wie wird jetzt das Urlausentgelt berechnet? In den 13 Wochen habe ich ja effektiv nur 7 Wochen gearbeitet.

Danke Patrick

‚durchschnittlicher Arbeitsverdienst‘
Hallo,

hier hilft schon der oberflächliche Blick ins Gesetz, nämlich § 11 BurlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Dort ist in Abs. 1 Satz 1 von „durchschnittlichem Arbeitsverdienst“ die Rede. Diese Formulierung schließt Lohnersatzleistungen wie zB Krankengeld von der Berechnung aus.

Bitte zukünftig bei der Formulierung rechtlicher Fragen die unpersönliche Fallschilderung im Sinne von FAQ:1129 beachten. Wäre die Frage anspruchsvoller bzw. komplexer, wäre eine Beantwortung evtl. nach den w-w-w-Regeln nicht möglich