Hallo, wir dikutieren gerade über das leidige Thema Urlaub. Es geht darum, darf der Chef einem Urlaub, der schon genehmigt ist, verweigern? Ich bin der Meinung ja, aer nur in besonderen Ausnahmen und übernahme der Kosten. Wenn dieses richtig ist, muss der Absage zum Urlaub doch schriftlich kommen, oder und eine Begründung da sein. Gibt es da eigentlcih Fristen, wieviel Tage vorher das rechtens ist.
Vielen Dank für Eure Antworten
Steffi