Urlaubsregelung minijob ?! - rechenbeispiel ?

hallo,

mal folgenden fall angenommen:

ein minijobber wäre in einer firma beschäftigt und zwar in der zeit von feb - aug an 5 tage jeweils 2 stunden, in den übrigen monaten (sept - jan) an 1 tag in der woche für 2 stunden.

wie wäre dann der urlaubsanspruch geregelt?

andere minijobber in der firma arbeiten ganzjährig jeweils 2 stunden am tag und haben 20 tage urlaub.

für den zeitraum feb - sept. wäre ja dann eine anteilige regelung
(20 tage / 12 monate x 7 monate anwesenheit = 11,66 also 12 tage urlaub) o.k.

wie aber wäre die regelung für die übrigen 5 monate, wo nur an 1 tag in der woche gearbeitet wird ? die geliche anzahl urlaubstage (also insgeasamt 20 für das jahr) wäre den anderen gegenüber ja nicht gerecht oder ?

oder wäre auch hier eine anteilige rechnung
(8 resttage für 5 monate, bei 5 tg/woche / 1 tag / woche = 1,6 also 2 tage urlaub) für die zeit in der weniger gearbeitet wird korrekt ?

es geht also darum herauszufinden, wieviel demjenigen an urlaub zustünde, wenn er im vergleich zu den anderen in diesen 5 monaten nur 1 tag/woche arbeitet, alle anderen minijobber aber 5 tage/woche.

wäre nett wenn mir jemand dabei helfen könnte.

gruß vom jörg

Hallo Jörg,

in deinem Fall würde ich die Jahres-Arbeitsstunden nehmen und durch 52 mal 4 nehmen. Und dann diese Stunden auf die zu freizunehmenden Tage aufteilen.

Liebe Grüße

Karin

Hallo

ein minijobber wäre in einer firma beschäftigt und zwar in der
zeit von feb - aug an 5 tage jeweils 2 stunden, in den übrigen
monaten (sept - jan) an 1 tag in der woche für 2 stunden.

wie wäre dann der urlaubsanspruch geregelt?

andere minijobber in der firma arbeiten ganzjährig jeweils 2
stunden am tag und haben 20 tage urlaub.

Man kann es einfach machen oder kompliziert. Ich bin hier für die einfache Methode. Bei den „anderen Minijobbern“ gehe ich mal davon aus, daß sie 20 Arbeitstage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche haben. Damit wären wir beim gesetzlichen Minimum. Das steht Dir dann auch zu, allerdings rechnen wir dann nicht mit 20 Arbeitstagen (wie bei den „anderen Minijobbern“) sondern mit 24 Werktagen. Beides ergibt vier Wochen und beides erfüllt das gesetzliche Minimum. Du mußt also, wenn Du eine Woche frei haben willst, 6 Werktage Urlaub opfern. Die „ausgleichende Gerechtigkeit“ gegenüber Deinen Kollegen ergibt sich dann aus der evtl niedrigeren Lohnfortzahlung, denn der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen ist fortzuzahlen.

Gruß,
LeoLo