hallo,
mal folgenden fall angenommen:
ein minijobber wäre in einer firma beschäftigt und zwar in der zeit von feb - aug an 5 tage jeweils 2 stunden, in den übrigen monaten (sept - jan) an 1 tag in der woche für 2 stunden.
wie wäre dann der urlaubsanspruch geregelt?
andere minijobber in der firma arbeiten ganzjährig jeweils 2 stunden am tag und haben 20 tage urlaub.
für den zeitraum feb - sept. wäre ja dann eine anteilige regelung
(20 tage / 12 monate x 7 monate anwesenheit = 11,66 also 12 tage urlaub) o.k.
wie aber wäre die regelung für die übrigen 5 monate, wo nur an 1 tag in der woche gearbeitet wird ? die geliche anzahl urlaubstage (also insgeasamt 20 für das jahr) wäre den anderen gegenüber ja nicht gerecht oder ?
oder wäre auch hier eine anteilige rechnung
(8 resttage für 5 monate, bei 5 tg/woche / 1 tag / woche = 1,6 also 2 tage urlaub) für die zeit in der weniger gearbeitet wird korrekt ?
es geht also darum herauszufinden, wieviel demjenigen an urlaub zustünde, wenn er im vergleich zu den anderen in diesen 5 monaten nur 1 tag/woche arbeitet, alle anderen minijobber aber 5 tage/woche.
wäre nett wenn mir jemand dabei helfen könnte.
gruß vom jörg