Hallo,
jemand arbeitet fest 5 Tage pro Woche in der Gastronomie und zwar von Di.-Sa.
Frage: Im Mindesturlaubsgesetz steht, man hat Anspruch auf 24 Werktage. Da Sa. ja auch ein Werktag ist, frage ich mich jetzt, ob man 6 Werktage benötigt, wenn man eine Woche frei will, oder zählt der Mo., an dem man sowieso nie arbeitet, nicht dazu?
Gruß
Oli