Urlaubsverweigerung

Hallo,
angenommen jemand wäre im Versicherungsaußendienst angestellt. Dürfte der AG ihm Urlaub verweigern weil seine zahlen nicht stimmen?
Ist Urlaub grundsätzlich vom AG zu verweigern?
Gibt es dafür gesetzliche Grundlagen? Wo stehen diese?Wenn möglich genaue Angaben!Wäre super…

Hi …!

Wenn kein Tarifvertrag greift, gilt in diesem Falle das Bundesurlaubsgesetz. Dort heisst es im ersten Absatz des § 7: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Also nix mit Urlaubsverweigerung, weil die Arbeitsleistung nicht stimmt.

Liegen

  • keine o.a. dringende betriebliche Belange vor (z.B. hoher Krankheitsausfall im Betrieb)

oder

  • gibt es keine Kollegen, die evtl. Vorrang hätten (z.B. Eltern mit Kindern im schulpflichtigen Alter, die in den Schulferien Vorrang haben),

ist Dir Urlaub zu gewähren. Gibt noch einige Besonderheiten, die kannst Du hier nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg

Gruss

Pauli

Nur eine Idee!
Hi!

Liegen

  • keine o.a. dringende betriebliche Belange vor (z.B. hoher
    Krankheitsausfall im Betrieb)

Könnte es nicht sein, dass wegen einer zu geringen Leistung betriebliche Belange es erfordern, dass erst mal ein gewisser Schnitt erreicht wird?
Ich kenne die Versicherung hier nicht, aber falls es sich nur um eine kleine Agentur handelt, halte ich es zumindest theoretisch möglich, dass beim Ausbleiben des existenznotwendigen Umsatzes durchaus ein „dringender betrieblicher Grund“ vorliegen kann!

LG
Guido