Verhaltensbedingte Abmahnung

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Ein AN benimmt sich am Arbeitsplatz nicht so wie man es erwarten kann/würde. Das heißt, dass er behandelt das Firmeneigentum nicht wirklich sorgsam. So werden zum Beispiel die Computertastatur, die Computermaus oder der Telefonhörer öfters mal auf den Schreibtisch geknallt bzw. fliegen auch mal Stifte auf den Tisch.

Weiterhin ist das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten nicht gerade von Höflichkeit gesegnet. So werden Unterlagen den Mitarbeitern hingeworfen, Fragen werden nicht wirklich beantwortet, das Auftreten ist sehr Unverlässlich.

Gegenüber Kunden ist das Verhalten ebenfalls nicht immer Vorbildlich. So werden Rückrufwünsche nicht erfüllt, Vereinbarungen nicht eingehalten, was zum Teil zu Schäden führt (Kunde kauft wo anders) bzw. wird das Vertrauensverhältnis in das Unternehmen geschädigt.

Des Weiteren hat sich der AN nicht immer im Griff. So werden Probleme lautstark ausgetragen. Zum Beispiel kommen dann laute Aussagen wie „Macht doch Euren Scheu*** alleine“ oder „Ich habe kein Bock mehr auf diesen Müll“.

Neben diesen Dingen schafft dieser AN seine Arbeit nicht in der regulären Arbeitszeit so das dieser immer Überstunden macht obwohl dies nicht Notwendig wäre. In Urlaubsvertretungen schaffen andere Mitarbeiter diese Arbeit in 3 zusätzlich Aufgebrachte Stunden auf, neben ihren Vollausgefülltem Arbeitsplatz.

Nun zur eigentlichen Frage:
Ist hier eine Verhaltensbedingte Abmahnung sinnvoll? Wenn ja, lässt sich diese rechtlich auch ohne ein vorausgegangenes Gespräch aussprechen? Oder wie sind hier die rechtlichen Hintergrunde?

Hallo Lydia,
ich bin leider kein Jurist, darum kann ich Ihnen zur Haltbarkeit so einer Abmahnung nichts „belastbares“ sagen.
Nach Ihrer Schilderung schreit dieser Mitarbeiter danach, rausgeworfen zu werden. Vielleicht hilft ein Gespräch, wo das ganze thematisiert wird. Kann sein, dass er eh weg will und nur auf so ein Gespräch wartet. Wenn man konstruktiv herangeht, geht es vielleicht einvernehmlich…
Er hat ja sicher einen Chef, der dieses Fehlverhalten schon angesprochen hat. Wenn sich nach 2-maligem Ansprechen keine Besserung ergibt, wird das auch in Zukunft so bleiben und die Firma fährt sicher besser ohne diesen Arbeitnehmer. Der Stress, den alle anderem mit so einem Kollegen/Mitarbeiter haben belastet mehr als ihn loszuwerden und dann ggf. bis zum Finden eines Nachfolgers mehr zu arbeiten…
Ich hoffe, meine Meinung hilft in der Angelegenheit etwas weiter. Wie es rechtlich aussieht wäre mit einem Juristen abzuklären. Sorry.
Weiterhin viel Erfolg und alles Gute
111Merlin

Achja, vielleicht trägt diese Webseite auch zur Klärung der Frage bei:
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Abmahnu…

Hallo,

über den rechtlichen Hintergrund weiß ich nicht sicher Bescheid, da frage ich in solchen Fällen die Personalabteilung :wink:. Aber praktisch bin ich bisher immer den Weg gegangen:

  1. Gespräch, was stört; ganz konkret; so wie das in Deiner Beschreibung steht; dann kann der AN nicht behaupten, „mir hat ja keiner gesagt, dass mein Verhalten nicht richtig ist“; im Gespräch AN anhören und gemeinsame Ziele vereinbaren - auch ganz konkret;
    ankündigen, dass Verstöße gegen diese Absprachen arbeitsrechtliche Konsequenzen in Form einer Abmahnung haben werden;
  2. Abwarten, beobachten, fair sein
  3. Wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden, zeitnah zum Vorkommnis Abmahnung schriftlich aussprechen; ganz konkret, was wann nicht in Ordnung war
    Wichtig: Man muss alles selbst beobachtet haben und nicht auf das Gerede anderer hören; nur eigene Beobachtungen sollten zur Einschätzung herangezogen werden.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen.

viele Grüße

Nora

Hallo Lydia,

dem dargestellten Sachverhalt entnehme ich die Vermutung, dass es sich bei diesem MA um eine „innere Kündigung“ handeln könnte. Diese kann sowohl auf eine Burnout-Situation als auch auf eine permanente Über- oder Unterforderung des MA zurückzuführen sein.

Es erscheint aus meiner Erfahrung daher höchst fraglich und wenig aussichtsreich, eine schriftliche Abmahnung OHNE persönliches Gespräch durchzuführen. Das Gespräch bietet ja nicht nur die Möglichkeit, im Vier-Augenprinzip den Ursachen dieses Verhaltens auf den Grund zu gehen, sondern darüber hinaus auch eine rechtliche Absicherung in dem Sinne, dass sich der AG nachweisliche bemüht(!) hat, dieses Verhalten des AN positiv zu verändern.

Sollte dieser Versuch allerdings erfolglos bleiben, ist eine schriftliche Abmahnung wohl unvermeidlich (unter Verweis auf das vorangegangene mündliche Gespräch!).

Alternativ wäre auch ein sogenanntes „Mitarbeitergespräch“ sinnvoll, in dessen Rahmen die beruflichen Wünsche und Karriere-Ziele des AN ebenso besprochen werden können wie die Erwartungen und Unterstützungsangebote des AG. Auch bei diesem „Laufbahngespräch“ kann ein hinderliches Verhalten gut angesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen aus Österreich,

Erich M. Hofer

Hallo LydiaVamos!

Leider kann ich Dir da nicht konkret und rechtssicher weiter helfen. Mit etwas gesundem Menschenverstand hört sich das für mich aber nach einer Verhaltensbedingten Abmahnung an.

Schöne Grüße,
Jan

Hallo,
das ist eine juristische Frage. Die kann, will und darf ich nicht beantworten.
Alles Gute
Martin R. Mayer

Hallo,
eine Abmahnung ist hier sicher begründet. Aber ein Gespräch sollte vorher erfolgen. Der AN muß zunächst die Möglichkeit haben sein Verhalten zu ändern. Vielleicht ist er sich dessen nicht vollumfänglich bewußt. Ich würde dem AN zunächst im Rahmen eines Gespräches alle Punkte aufzählen und eine „Ermahnung“ aussprechen und diese auch schriftlich fixieren. Darin sollte auch erwähnt sein, dass sofern nochmals einer dieser Punkte auftritt eine Abmahnung erfolgt. (dies auch immer schriftlich mit dem Vermerk „erhalten“ und Unterschrift des AN)

Mit freundlichen Grüßen

Natürlich muss zuerst ein Gespräch geführt werden. Aufzeigen des Fehlverhaltens, Klare Aussage, was vom MA erwartet wird, Vereinbarung treffen, Konsequenzen aufzeigen, evtl. Frist setzen (je nach „Schwere“ des Fehlverhaltens), Protokoll schreiben und unterschreiben lassen. Also alles nach „Lehrbuch“.

Ändert sich das Verhalten nicht, und es ist ja wohl geschäftsschädigend, dann kommt es zur ersten Abmahnung, wenn es dann noch nicht besser wird, zur zweiten, danach Kündigung. Ist das Verhalten aber so geschäftsschädigend, kann auch die Kündigung nach der ersten Abmahnung ausgesprochen werden.

Da nach einer Kündigung meist ein Gerichtsverfahren folgt, müssen die Vorgänge und Gespräche protokolliert sein.

Meist bringt aber das Gespräch Aufschluss über die Gründe des Verhaltens. Nicht selten fühlt sich die Person unverstanden, hat Probleme im privaten Umfeld oder ähnliches. Hier sollte Hilfe vor Abmahnung stehen. Auch die Provokation eines „Rauswurfs“ wegen evtl. Abfindung ist schon dagewesen. Und wenn der MA einfach nur ein „blöder Hund“ ist, dann muss man das auch klar ansprechen und auf Einsicht hoffen. Manchmal muss der Mensch nur gesagt kriegen, was für ein A… er ist.

Ich kenne natürlich nicht Branche, Struktur des Umfelds des MA, Alter des MA etc.

Guten Tag, natürlich muss hier unbedingt eine verhaltensbedingte Abmahnung her, mit Aufforderung zu Unterlassung des cholerischen Verhaltens, ansonsten droht Arbeitsplatzverlust. Sie müssen nicht vorher ein Gespräch mit dem AN führern. LG

Hallo,
nach den hier geschilderten Fakten frage ich mich, warum die Vorgesetzten nicht schon längst eingegriffen haben.
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber das sieht nach Arbeitsverweigerung und Ruf-Schädigung des Unternehmens aus.
Ich gehe davon aus, dass die geschilderten Vorfälle ausreichend dokumentiert sind, so dass eine Abmahnung rechtlich begründbar ist.
Ich würde über eine Kündigung nachdenken und vorher mit einem Rechtsanwalt sprechen.

Viel Erfolg
Rainer Holsten

Liebe Lydia,

leider kann ich Dir hierbei nicht helfen. Ich habe einen Spezialisten im Freundeskreis kontaktiert, aber der ist wohl im Urlaub :frowning:

Grüße
Barbara

Abmahnen und Küdigen
Gr V.K.

sorry für die späte rückinfo.
vor einer verhaltensbedingte kündigung muss es immer erst vorher eine abmahnung geben, schriftlich. als guter vorgesetzter sollte man aber erst einmal ein 4-augengespräch führen um zu prüfen ob es nicht private probleme gibt. wenn ja, ihm hilfestellung mit einer frist nennen. wenn nein, dann schriftlich abmahnen.

Sorry, habe die Anfrage irgendwie übersehen.

Die verhaltensbedingte Abmahnung wird mit der fristlosen Kündigung gleichgesetzt. Das Verfahren ist das Gleiche. Sie muss schriftlich erfolgen und Konsequenzen bei weiterem Fehlverhalten aufzeigen.

Unter http://www.rechtinco.de/arbeitsrecht/listederverhalt… findest Du eine Liste mit Gründen für eine verhaltensbedingte Kündigung.

VG
Daniela

PS: Wahrscheinlich hat sich Dein Problem sowieso schon gelöst