Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein AN benimmt sich am Arbeitsplatz nicht so wie man es erwarten kann/würde. Das heißt, dass er behandelt das Firmeneigentum nicht wirklich sorgsam. So werden zum Beispiel die Computertastatur, die Computermaus oder der Telefonhörer öfters mal auf den Schreibtisch geknallt bzw. fliegen auch mal Stifte auf den Tisch.
Weiterhin ist das Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten nicht gerade von Höflichkeit gesegnet. So werden Unterlagen den Mitarbeitern hingeworfen, Fragen werden nicht wirklich beantwortet, das Auftreten ist sehr Unverlässlich.
Gegenüber Kunden ist das Verhalten ebenfalls nicht immer Vorbildlich. So werden Rückrufwünsche nicht erfüllt, Vereinbarungen nicht eingehalten, was zum Teil zu Schäden führt (Kunde kauft wo anders) bzw. wird das Vertrauensverhältnis in das Unternehmen geschädigt.
Des Weiteren hat sich der AN nicht immer im Griff. So werden Probleme lautstark ausgetragen. Zum Beispiel kommen dann laute Aussagen wie „Macht doch Euren Scheu*** alleine“ oder „Ich habe kein Bock mehr auf diesen Müll“.
Neben diesen Dingen schafft dieser AN seine Arbeit nicht in der regulären Arbeitszeit so das dieser immer Überstunden macht obwohl dies nicht Notwendig wäre. In Urlaubsvertretungen schaffen andere Mitarbeiter diese Arbeit in 3 zusätzlich Aufgebrachte Stunden auf, neben ihren Vollausgefülltem Arbeitsplatz.
Nun zur eigentlichen Frage:
Ist hier eine Verhaltensbedingte Abmahnung sinnvoll? Wenn ja, lässt sich diese rechtlich auch ohne ein vorausgegangenes Gespräch aussprechen? Oder wie sind hier die rechtlichen Hintergrunde?