verspätete meldung kirchenaustritt an arbeitgeber

hallo zusammen,
um den kichenaustritt dem arbeitgeber zu melden wurde die bescheinigung vom austritt der kiche gefaxt. auf dieser bescheinigung stand das austrittsjahr 2010. dem finanzamt wurde es pünktlich 2011 gemeldet.
frage: kann der arbeitgeber aufgrund des verspätet gemeldeten kirchenaustritts den arbeitnehmer kündigen, oder abmahnen???
im voraus danke für eure antworten

Hallo,

der Kirchenaustritt und die Meldung an den Arbeitgeber dürfte keine Sanktionen nach sich ziehen, es sei denn, der Arbeitgeber ist eine kirchliche Organisation oder der Kirche nahestehend; daher doch aufklären, ob der Arbeitgeber zu so einem Kreis zu zählen wäre.

si

zu spät gesehen,
bestehen ja schon Beiträge
si

nein, es handelt sich nicht um einen kirchlichen arbeitgeber!!!

mehr antworten wäre schön, danke
Hallo,
mache mir echt sorgen, darum freue ich mich über jede antwort.
liebe grüße

Hallo,

eine Frage dazu: Wurde vom Arbeitgeber bei den Gehaltszahlungen überhaupt noch Kirchensteuer abgezogen ?

Wenn nein - ist ihm dies schon bekannt.

Gruß Merger

Hallo,

mache mir echt sorgen, darum freue ich mich über jede antwort.
liebe grüße

Du hast die Frage doch schon mal in einem anderen Forenzweig gestellt (solche Doppelpostings sind hier unerwünscht FAQ:1784) und richtige Antworten erhalten!

Es gibt hier nicht mehr zu sagen!

Gruß
Wawi

ja, die kirchensteuer wird immer noch vom gehalt abgezogen, deshalb sollte es ja dem arbeitgeber gemeldet werden.

Keine Auswirkung - auch nicht im Steuerabzug
Hi!

Ich drehe Dein Posting mal auf links :smile:

frage: kann der arbeitgeber aufgrund des verspätet gemeldeten
kirchenaustritts den arbeitnehmer kündigen, oder abmahnen???

Nein, kann er nicht.
Zwar hat er offenbar zu viel an Steuern an das Finanzamt überwiesen, ein Schaden ist ihm aber nicht entstanden, da diese Summe ansonsten dem AN zugeflossen wäre.

um den kichenaustritt dem arbeitgeber zu melden wurde die
bescheinigung vom austritt der kiche gefaxt. auf dieser
bescheinigung stand das austrittsjahr 2010. dem finanzamt
wurde es pünktlich 2011 gemeldet.

Allein auf dieser Grundlage darf der AG keine Änderung an den Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen.

Er benötigt nach wie vor ein Schriftstück vom Finanzamt (Steuerkarte 2010 oder Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011,2012,2013 - wenn davon etwas vorliegt, reicht zur Änderung auch das Schreiben über die gespeicherten Daten [Volksmund: ElStAM-Bescheinigung]), damit er ändern darf.
Die Austrittserklärung reicht nicht.

Gruß
Guido

nein, ist nicht dieselbe frage, die frage heute ist die verspätete benachrichtigung des kirchenaustritts an den arbeitgebers

nein, ist nicht dieselbe frage, die frage heute ist die
verspätete benachrichtigung des kirchenaustritts an den
arbeitgebers

und noch immer wurden keine näheren angaben zu dem AG (ein krankenhaus, wie mittlerweile jeder weiß, ob kirchennah ist noch immer unklar) gemacht. da es sich außerdem um eine gmbh handelt bezweifle ich stark, dass für einen AN erkennbar ist, dass nur die gemeinde (auch das wissen wir mittlerweile) träger desselben ist (und nicht auch eine kirche).

statt immer dasselbe thema aufzuwärmen, sollte man auch die 3-wochen-frist für eine kündigungsschutzklage im auge behalten…

Hallo (das ist eine Anrede)

nein, ist nicht dieselbe frage, die frage heute ist die
verspätete benachrichtigung des kirchenaustritts an den
arbeitgebers

doch ist es. Du kennst wohl deine eigenen Fragen nicht (mehr)

Zitat:

frage: kann der arbeitgeber aufgrund des verspätet gemeldeten
kirchenaustritts den arbeitnehmer kündigen, oder abmahnen???

Wenn der Kirchenaustritt den AG grundsätzlich nicht zu interessieren hat, dann ja wohl auch nicht die verspätete Meldung!

Gruß
Wawi

Hallo

und noch immer wurden keine näheren angaben zu dem AG

Doch, irgendwo schrieb sie schon mal, dass es nicht kirchlich/kirchennah ist.
Das war im anderen Teil des DP bei allg. Rechtsfragen glaub ich.

Gruß
Wawi

danke für die antworten
danke für die vielen antworten