Vertrag ohne Rücktrittsrecht kündigen?

Hallo,
ich musste wegen eines Jobs ein Produkt „mieten“. Dieser „Mietvertrag“ behinhaltet kein Rücktrittsrecht, da es kein Verbrauchervertrag sei!
Den Job habe ich, bevor ich überhaupt begonnen habe bereits gekündigt, bzw, bin zurückgetreten, da er etwas unseriös rüberkam. Die Einzelheiten zu dem Job, bzw. weiterführende Inhalte wurden mir erst später mitgeteilt, was die Unseriösität für mich bestätigte.

Nun habe ich aber mit einer anderen Firma (der Tochterfirma, wie sich jetzt herausstellte) einen Mietvertrag, für eine Software, die ich für diesen Job benötigt hätte. Da ich aber den Job nicht ausüben werde, ist die Software auch unnötig für mich.

Gibt es eine „Gesetzeslücke“, damit ich aus diesem Knebelvertrag herauskomme?

Ich danke im Voraus für eine Antwort.

LG

Hm…

Dazu bedarf es einer genauen Analyse des Mietvertrags der Software. So aus dem Stegreif kann man das nicht pauschal aussagen. Man müsste schauen ob nicht evtl. eine arglistige Täuschungsabsicht dahintersteckt um im Grunde nur die Softwarelizenz zu versticken.

Wenn es um viel Geld geht, solltest du den Rat einen entsprechenden Fachanwalts einholen.

Hallo,
da müsste man schon den Mietvertrag lesen. Als ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es dafür nicht. Ggf. mit dem Vermieter sprechen, ob eine vorzeitige Aufhebung möglich ist.
mfg
PB

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Ja, es geht um sehr viel Geld. Ich habe heute einen Termin beim Anwalt gemacht und habe morgen schon das Beratungsgespräch.

Das der Vermieter sich auf ein vorzeitiges Aufheben einlässt, mag ich bezweifeln! Die Firmenpolitik scheint sehr unseriös zu sein und einem „Schneeballsystem“ zu ähneln. Die genaueren Einzelheiten wurden mir sicher nicht ohne Grund erst im Nachhinein genannt.
Und da die Geschäftsführerin der Softwarefirma, die Tochter oder Ehegattin meines (fast)Arbeitgebers zu sein scheint, wird diese mich wohl kaum aus dem Vertrag lassen. Aber morgen wird sich mein Anwalt den Vertrag mal genauer anschauen und dann … mal sehen…

Hier zunächst mal die Definition:

„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“

Wenn dein Vertragspartner den Mietvertrag unabhängig vom Arbeitsvertrag sieht und das ist hier offenbar so, weil hier zwei unterschiedliche Vertragspartner auftreten, dann kanns du selbstverständlich diesen Vertrag widerrufen. Das würde ich auf jeden Fall tun, um die Frist zu wahren. Mach das per Einschreiben für den Nachweis! Und dann abwarten!

Gruß Pieter

Hallo Pieter,
ich danke dir für den Tipp! Mein Anwalt,der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat und schon 25 Jahre in der Branche tätig ist, meinte zu dem Vertrag oder eher Verträgen, dass es Betrug im hohen Maße wäre! Er setzt jetzt ein Schreiben auf, worauf sich die „Firma“ melden sollte. Er sagte, dass ich keinen Cent an diese Pseudofirma zahlen müsse und wenn weitere Forderungen kämen, dann würde man vor Gericht ziehen und dies würde der GmbH sehr schaden und evtl. zu einer gerichtlichen Firmenschließung, inkl. Strafverfahren wegen Betrugs nach sich ziehen.

Hallo Kalle,

leider hatte mein Cousin ähnliches erlebt und mußte ebenfalls am Mietvertrag für 24 Monate festhalten und zahlen.
Gesetzeslücken könnte man hier nur sozusagen nutzen, wenn die Anschaffung nicht im Verhältnis stehen würde, was aber schwerfiele, das zu beweisen. Sowas wäre zB: jemand müßte sich einen PC anschaffen, um in Heimarbeit Adressaufkleber zu schreiben. Der PC würde 2000 € kosten, obwohl Du es genauso mit einem gebrauchten PC für 200 € machen könntest und es steht nicht annähernd im verhältnis, daß Du diese 2000 € überhaupt in einem Jahr erarbeiten könntest, aber wie gesagt, es wäre schwer, das zu beweisen.
Viele Kosmetikbranchen verlangen ja das Erstanschaffen eines sogen. Starterkits von ca. 1000 €, um überhaupt zu beginnen, leider bekommen die immer noch Zulauf von Hausfrauen, die ihren letzten Cent dafür sparen, verboten ist sowas leider NOCH nicht…