Vertragsstrafe bei Kuendigung

Hallo Leute

  1. Ein Arbeitnehmer AN unterschreibt einen Arbeitsvertrag und
    kuendigt diesen noch vor dem ersten Arbeitstag. Kann dies auch dann
    unangenehme Konsequenzen haben, wenn der Arbeitgeber AG noch gar
    nichts gegeben hat (Lohn, Arbeitsmittel etc.)? Ist auch in diesem
    Fall die einmonatige Kuendigungsfrist zu beachten?

  2. Die Kuendigung erfolgt von Seiten des AN innerhalb der Probezeit.
    Der AN hat zu dieser Zeit schon Weiterbildungsmassnahmen genossen und
    natuerlich andere Mitarbeiter in ihrer Produktivitaet eingeschraenkt,
    weil er ja angeleitet werden musste. Sind dann Vertragsstrafen
    moeglich?
    Im Arbeitsvertrag ist zu diesem Thema nichts zu finden. Heisst dies,
    dass es generell keine Strafen bei Kuendigung gibt, oder ist das
    Thema Vertragsstrafen normalerweise woanders verhandelt?

Danke, Tychi

Hallo Tychi,

Vertragsstrafen gibts, wenn sie vertraglich geregelt sind, wenn keine Vertragsstrafe vertraglich geregelt ist, kann sich der AG im nachhinein nicht eine „ausdenken“.
Kündigung vor Vertragsantritt: Geht, insoweit nicht vertraglich ausgeschlossen. Kündigungsfrist: siehe Vertrag.

Kündigung in der Probezeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist dürfte kein Problem darstellen. Fortbildungsrückzahlung eigentlich nur, insofern es vertragliche Vereinbarung dazu gibt.

MfG

Hallo Xolophos

Vertragsstrafen gibts, wenn sie vertraglich geregelt sind,
wenn keine Vertragsstrafe vertraglich geregelt ist, kann sich
der AG im nachhinein nicht eine „ausdenken“.

Der Vertrag enthaelt ja nicht alle Gesetze und Regelungen.
Waere ja moeglich, dass das Thema Vertragsstrafe irgendwo im allgemeinen Arbeitsrecht behandelt ist und im Arbeitsvertrag nicht besonders erwaehnt wird.

Gruss, Tychi

Der Vertrag enthaelt ja nicht alle Gesetze und Regelungen.
Waere ja moeglich, dass das Thema Vertragsstrafe irgendwo im
allgemeinen Arbeitsrecht behandelt ist und im Arbeitsvertrag
nicht besonders erwaehnt wird.

Nö Tychi, da gibts keine gesetzliche Regelung zu. Also muss für die Forderung einer Vertragsstrafe die Vertragsstrafe vereinbart sein.

MfG

Hallo,

Der Vertrag enthaelt ja nicht alle Gesetze und Regelungen.
Waere ja moeglich, dass das Thema Vertragsstrafe irgendwo im
allgemeinen Arbeitsrecht behandelt ist und im Arbeitsvertrag
nicht besonders erwaehnt wird.

wie der Name schon sagt resultiert eine Vertrags strafe aus vertraglichen Vereinbarungen. Aus allgemeinen Rechtsgrundlagen lassen sich natürlich evtl. Schadensersatzansprüche ableiten. Das sind dann aber keine „Strafen“.

Gruß, Niels