Hallo Leute
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Ein Arbeitnehmer AN unterschreibt einen Arbeitsvertrag und
kuendigt diesen noch vor dem ersten Arbeitstag. Kann dies auch dann
unangenehme Konsequenzen haben, wenn der Arbeitgeber AG noch gar
nichts gegeben hat (Lohn, Arbeitsmittel etc.)? Ist auch in diesem
Fall die einmonatige Kuendigungsfrist zu beachten? -
Die Kuendigung erfolgt von Seiten des AN innerhalb der Probezeit.
Der AN hat zu dieser Zeit schon Weiterbildungsmassnahmen genossen und
natuerlich andere Mitarbeiter in ihrer Produktivitaet eingeschraenkt,
weil er ja angeleitet werden musste. Sind dann Vertragsstrafen
moeglich?
Im Arbeitsvertrag ist zu diesem Thema nichts zu finden. Heisst dies,
dass es generell keine Strafen bei Kuendigung gibt, oder ist das
Thema Vertragsstrafen normalerweise woanders verhandelt?
Danke, Tychi