Vertrauensschutz und Besitzstand

Hallo,

was bedeutet eigentlich dieser Satz?

bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsrichtlinien des TVöD einschließlich der Entgeldordnung sind alle Eingruppierungs einreihungsvorgänge vorläufig und begründen weder einen vertrauensschutz noch einen Besitzstand.

Hallo,

zu jedem Tarif gehört eine Entgeltordnung, die festlegt, nach welchen Kriterien eine Stelle bewertet, sprich welche Entgeltgruppe hierfür richtig ist.
Beim TVÖD besteht nun das Problem, dass zwar der Tarif seit 10/2005 in Kraft ist, die Tarifparteien sich bisher aber nicht auf eine neue Entgeltordnung einigen kannten. Deshalb wurde vereinbart bis zum Inkrafttreten dieser neuen Entgeltordnung auftretende Eingruppierungen nach einem Übergangsrecht vorzunehmen. Man verwendet die alten Eingruppierungsvorschriften des Vorgängertarifs BAT und leitet hieraus die entsprechene Entgeltgruppe des TVÖD ab.
Der angesprochene Satz hat diesen Hintergrud: Wenn dann irgdnwann die neue Entgeltordnung in Kraft tritt, werden alle Stellen anhand dieser Ordnung neu bewertet. Damit halten sich die Tarifparteien die (wohl eher nur therretische) Möglichkeit offen, dass im Einzelfall auch eine niedrigere Vergütung bei Anwendung der neuen Entgeltordnung herauskomen kann.

Gruß

Michael