Viele Probleme!

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite nun seit dem 26.10.2009 in einem Krankentransportunternehmen als Rettungssanitäter, ich werde demnächst wieder in den Rettungsdienst gehen.

Trotz dieser 3 Monate ist schon viel passiert, viel wo ich sage, das geht nicht, ich beschreibe Ihnen kurz die Fälle.

Fall 1.

Ca. im November habe ich Nachts einen Einsatz gehabt wo ich mit Polizeibegleitung einen Patienten alleine in die Psychiatrie gebracht habe, die Hinfahrt war ohne Probleme, Polizisten waren hinten drine. Am Morgen allerdings als ich aus dem Bereitsschaftszimmer kam (was sich in einem Klinikum befindet) bemerkte ich an unserem KTW einen Schaden, vorne wurde der Stoßfänger beschädigt so das dieser jetzt sehr viele Dellen hat. Dies brachte ich meinem Chef bei, sagte ihm auch das ich daran keine Schuld habe un nicht wüsste woher das kommt. Ob er mir nun geglaubt hat oder nicht, weiß ich nicht allerdings meinte er zu mir das er mir den Schaden in Rechnung stellen will und ich das bezahlen soll, wird sich auf Rund 800 Euro belaufen, die Versicherung wird dabei nicht informiert.
In meinem Vertrag steht folgendes drine:" Der Arbeitnehmer haftet für Schäden am Firmeneigentum und für Schäden die er Dritten zugefügt hat."
Frage:
1.1: Darf der Chef mir das in Rechnung stellen?
1.2: Ist dieser Hinweis im Vertrag rechtlich?

Fall 2.

Nach ein paar harten Tagen wo wir nur gefahren sind ist die Meldung gekommen das unsere Sekräterin krank ist. Diese ist u.a. dafür zuständig Einsätze abzunehmen. Da diese, wie erwähnt krank war, konnten viele Mitarbeiter die Einsätze nicht abrechnen, zur Verwahrung legte ich diese in meinen Schrank, so lange bis die Sekräterin wiede da war. Am gleichen Tag wo sie wieder gesund war wollte ich die Einsätze abgeben, als ich meinen Schrank öffnete sah ich das diese nicht mehr da waren. Eine Kollegen hat sich ohne meine Erlaubnis an meinen Schrank herangewagt und hat diesen dursucht. Die Kollegin hat schließlich die Einsätze an die Sekräterin abgegeben, diese daraufhin informierte den chef das ich Einsätze wiederrechtlich in meinem Schrank aufbewahr hatte, Resultat daraus, ich bekam eine Abmahnung.
Frage:
2.1. Ist diese Abmahnung angebracht?
2.2. Hat die Kollegin dadurch nicht eine Straftat begannen und hätte selber einen ranbekommen müssen?

Fall 3.

In meinem Arbeitsvertrag ist verankert, das wenn ich bei nicht einen vollen Monat auf Arbeit bin 100 Euro weniger bekommen, auch bei Krankheit. Nun war ich 3 Tage krank, bin auf Arbeit umgekippt. Bin nur zur Arbeit gegangen weil der Chef einen sonst kündigt. Auf Deutsch, wer krank ist und nicht auf Arbeit erscheint wird rausgeworfen, ohne Rücksicht auf Verluste, nur der Chef darf entscheiden wann man zum Arzt geht und wann nicht.
Frage:
3.1. Darf mir der Chef wegen meiner Krankheit die 100 Euro abziehen?
3.2. Darf mich der Chef wegen Krankheit rauswerfen?
3.3. Darf der Chef entscheiden wann ich zum Arzt gehe und wann nicht?

Fall 4.

Ich habe vor Kurzem meinen Personenbeförderungsschein gemacht, diesen benötige ich um einen KTW zu führen.
Davor allerdings bin ich seit November bis Januar ohne Personenbeförderungsschein gefahren, dies war eine Anordnung vom Chef! Obwohl er wusste das ich keinen P-schein besitze.
Frage:
4.1. Darf der Chef sagen, das ich trotz ohne P-schein fahren soll?

Fall 5.

Wir haben Schichtdienst, ich habe nichts gegen Arbeit, ich liebe meinen Beruf und weiß das dieser auch mal sehr lange dauern kann.
Also haben wir jede Woche an einem Wochentag Bereitschaft diese beginnt mit dem Arbeitstag. Beispiel:
Montag 8 Uhr Arbeitsbeginn - reguläres Ende um 17 Uhr ab 17 Uhr beginnt die Bereitschaft geht bis morgens um 8 Uhr und dann arbeiten wir von 8 Uhr weiter bis 17 Uhr. wir bekommen dafür keinen Ausgleich! Ebenso haben wir einmal im Monat Wochenendbereitschaft, diese geht von: Beispiel: Freitag 08.00 Uhr - Montag 17.00 Uhr. Komplett durch, auch nachts, das heißt das ich 3 1/2 Tage komplett durcharbeite.
Frage:
5.1. Sind diese Arbeitszeiten rechtlich?
5.2. Müssten wir nicht eigentlich einen ausgleich bekommen?

Das war nun genügend, ich hoffe es ist detaliert genug.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

MFG

Sehr geehrte Damen und Herren,
Fall 1.
allerdings meinte er zu mir das er mir den Schaden in Rechnung stellen will und ich das bezahlen soll, wird sich auf Rund 800 Euro belaufen, die Versicherung wird dabei nicht informiert.
In meinem Vertrag steht folgendes drine:" Der Arbeitnehmer haftet für Schäden am Firmeneigentum und für Schäden die er Dritten zugefügt hat."
Frage:
1.1: Darf der Chef mir das in Rechnung stellen?
1.2: Ist dieser Hinweis im Vertrag rechtlich?
NEIN. Das darf sich nicht auf Kfz-Schäden beziehen. Ich würde vonmir aus die Vers. benachrichtigen und kundtun, daß hier versucht wird, einen Schaden zu verschleiern.
Fall 2.

ich bekam eine Abmahnung. Sie haben den AG nicht neachrichtigt. Es ist nicht Ihre Aufgabe, für die Orga der verwaltung Verantwortung zu übernehmen.

Frage:
2.1. Ist diese Abmahnung angebracht?

JA !

2.2. Hat die Kollegin dadurch nicht eine Straftat begannen und hätte selber einen ranbekommen müssen?

JA ! Es sei denn, es bestand dringlicher Verdacht der nur in Begeleitung der Polizei hätte durchgeführt werden dürfen.

Fall 3.
In meinem Arbeitsvertrag ist verankert, das wenn ich bei nicht einen vollen Monat auf Arbeit bin 100 Euro weniger bekommen auch bei Krankheit. Nun war ich 3 Tage krank, bin auf Arbeit umgekippt. Bin nur zur Arbeit gegangen weil der Chef einen sonst kündigt. Auf Deutsch, wer krank ist und nicht auf Arbeit erscheint wird rausgeworfen, ohne Rücksicht auf Verluste, nur

der Chef darf entscheiden wann man zum Arzt geht und wann nicht.
BLÖDSINN ! Teilen Sie ihm mit, daß dies der „Billigung Dritter“ (den Gerichten) nicht standhält. Im Faller keiner gütigen Einigung würden Sie dies vor dem Arbeitsgericht vortragen (lassen).

Frage:
3.1. Darf mir der Chef wegen meiner Krankheit die 100 Euro abziehen?

NEIN ! BLÖDSINN ! Teilen Sie ihm mit, daß dies der „Billigung Dritter“ (den Gerichten) nicht standhält. Im Faller keiner gütigen Einigung würden Sie dies vor dem Arbeitsgericht vortragen (lassen).

3.2. Darf mich der Chef wegen Krankheit rauswerfen?

Nein ! Nur
a) bei lang andauernder Krankheit über 78 Wochen, falls im Zeitpunkt der Kündigung keien Besserung zu erwarten ist
b) bei häufigen kurzfristen Erkranken, wenn im Zeitpunkt der Kündigung keien Besserung zu erwarten ist
BLÖDSINN ! Teilen Sie ihm mit, daß dies der „Billigung Dritter“ (den Gerichten) nicht standhält. Im Faller keiner gütigen Einigung würden Sie dies vor dem Arbeitsgericht vortragen (lassen).

3.3. Darf der Chef entscheiden wann ich zum Arzt gehe und wann nicht?

NEIN ! BLÖDSINN ! Teilen Sie ihm mit, daß dies der „Billigung Dritter“ (den Gerichten) nicht standhält. Im Faller keiner gütigen Einigung würden Sie dies vor dem Arbeitsgericht vortragen (lassen).

Fall 4.
Ich habe vor Kurzem meinen Personenbeförderungsschein gemacht, diesen benötige ich um einen KTW zu führen.
Davor allerdings bin ich seit November bis Januar ohne
Personenbeförderungsschein gefahren, dies war eine Anordnung vom Chef! Obwohl er wusste das ich keinen P-schein besitze.
Frage:
4.1. Darf der Chef sagen, das ich trotz ohne P-schein fahren soll?

NEIN ! Allerdings haben Sie sich auch strafbar gemacht

Fall 5.
Wir haben Schichtdienst, ich habe nichts gegen Arbeit, ich liebe meinen Beruf und weiß das dieser auch mal sehr lange dauern kann.
Also haben wir jede Woche an einem Wochentag Bereitschaft
diese beginnt mit dem Arbeitstag. Beispiel:
Montag 8 Uhr Arbeitsbeginn - reguläres Ende um 17 Uhr ab 17 Uhr beginnt die Bereitschaft geht bis morgens um 8 Uhr und dann arbeiten wir von 8 Uhr weiter bis 17 Uhr. wir bekommen dafür keinen Ausgleich! Ebenso haben wir einmal im Monat Wochenendbereitschaft, diese geht von: Beispiel: Freitag 08.00
Uhr - Montag 17.00 Uhr. Komplett durch, auch nachts, das heißt das ich 3 1/2 Tage komplett durcharbeite.
Frage:
5.1. Sind diese Arbeitszeiten rechtlich?

NEIN, Die AZO (Arbeitszeitordnung besagt, daß Sie nur 10 Stunden durch arbeiten dürfen!
NEIN ! BLÖDSINN ! Teilen Sie ihm mit, daß dies der „Billigung Dritter“ (den Gerichten) nicht standhält. Im Faller keiner gütigen Einigung würden Sie dies vor dem Arbeitsgericht vortragen (lassen).

5.2. Müssten wir nicht eigentlich einen ausgleich bekommen?

JA - siehe AZO (googeln Sie bitte)

MFG

dito Gruß zurück

Hallo Ronny,

Deine Fragen stammen zwar nicht aus dem „kirchlichen
Arbeitsrecht“, aber einiges kann ich dazu schon sagen:

1.1: Darf der Chef mir das in Rechnung stellen?
1.2: Ist dieser Hinweis im Vertrag rechtlich?

siehe hierzu folgenden Artikel im Internet:
http://www.juraforum.de/lexikon/Haftung%20des%20Arbeitn
ehmers.

2.1. Ist diese Abmahnung angebracht?
2.2. Hat die Kollegin dadurch nicht eine Straftat

begannen und hätte selber einen ranbekommen müssen?

Auch wenn sich die Kollegin nicht korrekt verhalten
hat, kann Dir dennoch ein Fehlverhalten bzw. eine
Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag vorgeworfen
werden.
Meine Frage hierbei ist nur, welche Pflicht Du durch
das Verstauen der Einsatzberichte in Deinem Spind bis
zum Wiedergesunden der Sekretärin Du verletzt hast?
Gibt es eine Dienstanweisung, welche besagt, dass die
Einsatzberichte spätestens am Abend im Büro abgegeben
werden müssen?

3.1. Darf mir der Chef wegen meiner Krankheit die 100

Euro abziehen?

3.2. Darf mich der Chef wegen Krankheit rauswerfen?
3.3. Darf der Chef entscheiden wann ich zum Arzt gehe

und wann nicht?

Je nachdem, wie der Betrag von 100 Euro definiert ist,
gibt es das schon (Erfolgsprämie usw.).
Generell kommt es darauf an, ob für Dich ein
Tarifvertrag zur Geltung kommt? und wenn ja, welcher?

Wegen Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit darfst Du nicht
gekündigt werden, es sei denn, Du bist noch in der
Probezeit (dann kann Dir ohne Angabe der Gründe
gekündigt werden), oder, dem Arbeitgeber ist es durch
längere oder immer wiederkehrende Arbeitsunfähigkeit
nicht zuzumuten, Dich weiter zu beschäftigen (diese
Frage kann aber abschließend nur vor dem Arbeitsgericht
geklärt werden).

4.1. Darf der Chef sagen, das ich trotz ohne P-schein

fahren soll?
Er darf es zwar sagen, aber Du darfst dies nicht tun!
Mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Folgen
(Kündigung) darf er es von Dir nicht verlangen!
Aber wenn Du noch in der Probezeit bist, hast Du ein
Problem: Durch eine Anzeige bei der Polizei, durch ein
Arbeitsgerichtsverfahren o.ä. wirst Du zwar Recht
bekommen, aber Dein Arbeitgeber stellt danach fest,
dass dadurch das Vertrauensverhältnis derart zerrüttet
ist, dass er Dich nicht mehr weiter beschäftigen kann.

5.1. Sind diese Arbeitszeiten rechtlich?
5.2. Müssten wir nicht eigentlich einen ausgleich

bekommen?

Ob Du für Bereitschaftsdienste einen zeitlichen oder
finanziellen Ausgleich bekommst, dies steht gewöhnlich
im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag.
Es kann auch sein, dass im Bruttolohn die
Bereitschaftsdienste schon eingerechnet sind.

Auf alle Fälle muss bei der Dienstplangestaltung das
Arbeitszeitgesetz beachtet werden.
Die einzelnen Bestimmungen kannst Du nachlesen unter:
http://www.vkm-baden.de/infothek/arbzg.htm

LG Wolfgang

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hallo Ronny, ich habe ein wenig recherchiert und hoffe dir somit helfen zu können. Gruss von Andrea
Die Antworten findest du unter deinen vielen Fragen !!!

ich arbeite nun seit dem 26.10.2009 in einem
Krankentransportunternehmen als Rettungssanitäter, ich werde
demnächst wieder in den Rettungsdienst gehen.

Trotz dieser 3 Monate ist schon viel passiert, viel wo ich
sage, das geht nicht, ich beschreibe Ihnen kurz die Fälle.

Fall 1.

Ca. im November habe ich Nachts einen Einsatz gehabt wo ich
mit Polizeibegleitung einen Patienten alleine in die
Psychiatrie gebracht habe, die Hinfahrt war ohne Probleme,
Polizisten waren hinten drine. Am Morgen allerdings als ich
aus dem Bereitsschaftszimmer kam (was sich in einem Klinikum
befindet) bemerkte ich an unserem KTW einen Schaden, vorne
wurde der Stoßfänger beschädigt so das dieser jetzt sehr viele
Dellen hat. Dies brachte ich meinem Chef bei, sagte ihm auch
das ich daran keine Schuld habe un nicht wüsste woher das
kommt. Ob er mir nun geglaubt hat oder nicht, weiß ich nicht
allerdings meinte er zu mir das er mir den Schaden in Rechnung
stellen will und ich das bezahlen soll, wird sich auf Rund 800
Euro belaufen, die Versicherung wird dabei nicht informiert.
In meinem Vertrag steht folgendes drine:" Der Arbeitnehmer
haftet für Schäden am Firmeneigentum und für Schäden die er
Dritten zugefügt hat."
Frage:
1.1: Darf der Chef mir das in Rechnung stellen?

Nein, er muss es über die Versicherung des Krankenhauses laufen lassen.
Dein Chef braucht Beweise, wo klargestellt wird, dass du den Schaden verursacht hat.

Frage: Hat ein Kollege von dir den gleichen KW benutzt?
Wenn ja, in die Fahrliste schauen, um festzustellen, wer den Wagen als letztes fuhr.

1.2: Ist dieser Hinweis im Vertrag rechtlich?

Vertragsrecht: Wenn du es so unterschrieben hast, ist es verbindlich.

Fall 2.

Nach ein paar harten Tagen wo wir nur gefahren sind ist die
Meldung gekommen das unsere Sekräterin krank ist. Diese ist
u.a. dafür zuständig Einsätze abzunehmen. Da diese, wie
erwähnt krank war, konnten viele Mitarbeiter die Einsätze
nicht abrechnen, zur Verwahrung legte ich diese in meinen
Schrank, so lange bis die Sekräterin wiede da war. Am gleichen
Tag wo sie wieder gesund war wollte ich die Einsätze abgeben,
als ich meinen Schrank öffnete sah ich das diese nicht mehr da
waren. Eine Kollegen hat sich ohne meine Erlaubnis an meinen
Schrank herangewagt und hat diesen dursucht. Die Kollegin hat
schließlich die Einsätze an die Sekräterin abgegeben, diese
daraufhin informierte den chef das ich Einsätze
wiederrechtlich in meinem Schrank aufbewahr hatte, Resultat
daraus, ich bekam eine Abmahnung.
Frage:
2.1. Ist diese Abmahnung angebracht?

nein, du hast nichts verschuldet. Bitte ihn um Rückgängigmachung, sonst Fachanwalt für Arbeitsrecht, bitte !!!

2.2. Hat die Kollegin dadurch nicht eine Straftat begannen und

ja, Diebstahl und Einbruch oder Hausfriedensbruch,also Starfanzeige stellen!

hätte selber einen ranbekommen müssen?

Ja

Fall 3.

In meinem Arbeitsvertrag ist verankert, das wenn ich bei nicht
einen vollen Monat auf Arbeit bin 100 Euro weniger bekommen,
auch bei Krankheit. Nun war ich 3 Tage krank, bin auf Arbeit
umgekippt. Bin nur zur Arbeit gegangen weil der Chef einen
sonst kündigt. Auf Deutsch, wer krank ist und nicht auf Arbeit
erscheint wird rausgeworfen, ohne Rücksicht auf Verluste, nur
der Chef darf entscheiden wann man zum Arzt geht und wann
nicht.
Frage:
3.1. Darf mir der Chef wegen meiner Krankheit die 100 Euro
abziehen? Nein, nie wegen Krankheit

3.2. Darf mich der Chef wegen Krankheit rauswerfen?

Nein, Kündigungsschutzgesetz !!!

3.3. Darf der Chef entscheiden wann ich zum Arzt gehe und wann
nicht?

Ja darf er, weil du sicherstellen musst, dass du einen 100%igen Arbeitseinsatz nachgekommen bist.
Ausserdem hat er die Fürsorgpflicht für dich und er muss sicherstellen, dass du volleinsetzbar bist.

Fall 4.

Ich habe vor Kurzem meinen Personenbeförderungsschein gemacht,
diesen benötige ich um einen KTW zu führen.
Davor allerdings bin ich seit November bis Januar ohne
Personenbeförderungsschein gefahren, dies war eine Anordnung
vom Chef! Obwohl er wusste das ich keinen P-schein besitze.
Frage:
4.1. Darf der Chef sagen, das ich trotz ohne P-schein fahren
soll? Nie !!! das grenzt schon an kriminellen Verhalten deines Chefs!!!

BITTE NIE OHNE Personenbeförderungsschein !!! auch wenn dein Chef eine andere Meinung vertritt, dass ist absolut unzulässig. ( Aus Versicherungtechnischen Gründen und den Personen gegenübern, die du fahren musst, alleine das sind schon genug Gründe um Nein zusagen.)

Fall 5.

Wir haben Schichtdienst, ich habe nichts gegen Arbeit, ich
liebe meinen Beruf und weiß das dieser auch mal sehr lange
dauern kann.
Also haben wir jede Woche an einem Wochentag Bereitschaft
diese beginnt mit dem Arbeitstag. Beispiel:
Montag 8 Uhr Arbeitsbeginn - reguläres Ende um 17 Uhr ab 17
Uhr beginnt die Bereitschaft geht bis morgens um 8 Uhr und
dann arbeiten wir von 8 Uhr weiter bis 17 Uhr. wir bekommen
dafür keinen Ausgleich! Ebenso haben wir einmal im Monat
Wochenendbereitschaft, diese geht von: Beispiel: Freitag 08.00
Uhr - Montag 17.00 Uhr. Komplett durch, auch nachts, das heißt
das ich 3 1/2 Tage komplett durcharbeite.
Frage:
5.1. Sind diese Arbeitszeiten rechtlich?

siehe ArbzG §5 Abs.3, Handlungshilfe2010 / Leitfaden

bereitschaftsdienst ist keine vollständige Arbeitszeit!!!

  1. Die Zuordnung von Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit i. S. d. Art. 2 Nr. 1 Richtlinie 93/ 104/ EG vom 23. November 1993 durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist auf die Verhältnisse in Deutschland übertragbar. Um dies feststellen zu können, bedarf es keines Vorabentscheidungsersuchens an den Europäischen Gerichtshof.

  2. Nach dem Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 ist Bereitschaftsdienst nicht als Arbeitszeit anzusehen. Dies ergibt sich zwingend aus § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes. Ein der Richtlinie 93/ 104/ EG entsprechendes anderes Verständnis ist auch im Wege der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung nicht möglich.

  3. Hat der nationale Gesetzgeber eine europäische Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kommt eine unmittelbare Geltung und ein darauf beruhender Anwendungsvorrang der Richtlinie nur vertikal im Verhältnis zwischen Bürgern und öffentlichen Stellen, nicht auch horizontal im Verhältnis Privater untereinander in Betracht.

Volltext bei lexetius.com
4
von
18
BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

Mangels Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats ist die Einigungsstelle für eine Regelung über die im Betrieb zulässige Höchstarbeitszeit und die arbeitszeitrechtliche Zuordnung von Bereitschaftsdiensten nicht zuständig.

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5
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18
BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07

Tarifauslegung - Arbeitsbereitschaft

Tatbestand: Die Parteien streiten nur noch über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger auf dessen Arbeitszeitkonto für den 11. Juli 2005 7, 5 Stunden gutzuschreiben.

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6
von
18
BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

Dienstreise - Arbeitszeit

Die Wegezeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt.

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7
von
18
BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind keine Überstunden iSv § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG.

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8
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18
BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

  1. Bereitschaftsdienst ist seit dem 1. Januar 2004 Arbeitszeit i. S. v. § 2 ArbZG.

  2. § 7 Abs. 4 ArbZG ermächtigt die Kirchen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, in ihren Regelungen abweichend von der gesetzlichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst fällt.

  3. Schließt das Kuratorium einer Katholischen Krankenhausstiftung mit der Mitarbeitervertretung einen „Hausvertrag“, ist das jedenfalls dann keine Regelung i. S. v. § 7 Abs. 4 ArbZG, wenn die kirchenrechtliche Mitarbeitervertretungsordnung keine Delegation der Regelungsbefugnis für Abweichungen i. S. v. § 7 Abs. 4 ArbZG enthält.

Volltext bei lexetius.com
9
von
18
BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung von Zuschlägen für Pausen während der Nachtarbeit sowie an Sonn- und Feiertagen.

Volltext bei lexetius.com
10
von
18
BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst

Werden in einer Organisationseinheit wechselnde Arbeitsschichten und zu bestimmten Zeiten ausschließlich Bereitschaftsdienste iSd. § 7 Abs. 3 TVöD geleistet, wird nicht „ununterbrochen“ iSd. § 7 Abs. 1 TVöD gearbeitet.

Eine Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD wird deshalb nicht ausgelöst.

Volltext bei lexetius.com

5.2. Müssten wir nicht eigentlich einen ausgleich bekommen?

Das war nun genügend, ich hoffe es ist detaliert genug.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

MFG

Tschüss und gutes gelingen, weiterhin.
Grüsse von Andrea

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fall 1.

Ca. im November habe ich Nachts einen Einsatz gehabt wo ich
mit Polizeibegleitung einen Patienten alleine in die

bemerkte ich an unserem KTW einen Schaden, vorne

wurde der Stoßfänger beschädigt so das dieser jetzt sehr viele:smiley:ellen hat. Dies brachte ich meinem Chef bei, sagte ihm auch das ich daran keine Schuld habe un nicht wüsste woher das kommt. Ob er mir nun geglaubt hat oder nicht, weiß ich nicht allerdings meinte er zu mir das er mir den Schaden in Rechnung stellen will und ich das bezahlen soll, wird sich auf Rund 800 Euro belaufen, die Versicherung wird dabei nicht informiert.
In meinem Vertrag steht folgendes drine:" Der Arbeitnehmer
haftet für Schäden am Firmeneigentum und für Schäden die er
Dritten zugefügt hat."
Frage:
1.1: Darf der Chef mir das in Rechnung stellen?

WENN, WENN!!! die Schuldfrage rechtlich geklärt ist, dann besteht schon die Möglichkeit einen Arbeitnehmer zum Schadenersatz ranzuziehen. Aber, dazu muß der Chef dann seine Ankündigung auch in die Tat umsetzen und dann kehrt man den Spieß um. Ganz einfach, die klagst vor dem Arbeitsgericht, Deinen fehlenden Lohn, innerhalb von 2 Monaten mittels Klageschrift ein. Einfach nur, dass Dein Lohn in Summe X seit dem Tag Y fällig ist und noch nicht erhalten hast. Warum, wieso, weshalb, interessiert absolut niemanden. Dein Chef wird dann verurteilt, den fehlenden Lohn nachzuzahlen. Und dann?? Dann könnte der Chef den Weg vor das Zivilgericht machen und seinen Schaden geltend machen. WENN!!! er dann auch eindeutige Beweise hat, dann könnte er vielleicht gewinnen. Eher aber nicht, denn er hat eine entsprechende KFZ Versicherung die für den Schaden einsteht. Wenn er sie nicht hat, dann hat er Pech oder mit anderen Worten gesagt, es ist das unternehmerische Risiko was er trägt. Im übrigen empfehle ich Dir eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, dort bist Du gut abgesichert auch hinsichtlich Deiner anderen Fragen.

1.2: Ist dieser Hinweis im Vertrag rechtlich?

JA.

Fall 2.

Nach ein paar harten Tagen wo wir nur gefahren sind ist die
Meldung gekommen das unsere Sekräterin krank ist. Diese ist
u.a. dafür zuständig Einsätze abzunehmen. Da diese, wie
erwähnt krank war, konnten viele Mitarbeiter die Einsätze
nicht abrechnen, zur Verwahrung legte ich diese in meinen
Schrank, so lange bis die Sekräterin wiede da war. Am gleichen
Tag wo sie wieder gesund war wollte ich die Einsätze abgeben,
als ich meinen Schrank öffnete sah ich das diese nicht mehr da
waren. Eine Kollegen hat sich ohne meine Erlaubnis an meinen
Schrank herangewagt und hat diesen dursucht. Die Kollegin hat
schließlich die Einsätze an die Sekräterin abgegeben, diese
daraufhin informierte den chef das ich Einsätze
wiederrechtlich in meinem Schrank aufbewahr hatte, Resultat
daraus, ich bekam eine Abmahnung.
Frage:
2.1. Ist diese Abmahnung angebracht?

WENN es eine betriebliche Anordnung dazu gibt, dann ist die Abmahnung unter Umständen gerechtfertigt.

2.2. Hat die Kollegin dadurch nicht eine Straftat begannen und
hätte selber einen ranbekommen müssen?

KOMMT drauf an, ob sie allein gehandelt hat, dann war es eine Straftat!
Wenn es auf Anweisung geschah unter unter Einbeziehung von Dritten, also Betriebsrat oder anderen Zeugen dann nein. Allerdings könntest Du dann klagen auf „Einbruch“. Wenn Du dich nicht wehrst, dann akzeptierst Du durch Stillschweigen, die Handlung!!

Fall 3.

In meinem Arbeitsvertrag ist verankert, das wenn ich bei nicht
einen vollen Monat auf Arbeit bin 100 Euro weniger bekommen,
auch bei Krankheit. Nun war ich 3 Tage krank, bin auf Arbeit
umgekippt. Bin nur zur Arbeit gegangen weil der Chef einen
sonst kündigt. Auf Deutsch, wer krank ist und nicht auf Arbeit
erscheint wird rausgeworfen, ohne Rücksicht auf Verluste, nur
der Chef darf entscheiden wann man zum Arzt geht und wann
nicht.
Frage:
3.1. Darf mir der Chef wegen meiner Krankheit die 100 Euro
abziehen?

NEIN!! (Entgeltfortzahlungsgesetz)

3.2. Darf mich der Chef wegen Krankheit rauswerfen?

JA!! wenn absehbar ist, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft öfters langfristig!! krank sein wird.

3.3. Darf der Chef entscheiden wann ich zum Arzt gehe und wann nicht?

JA!!(Arbeitszeitgesetz)

Fall 4.

Ich habe vor Kurzem meinen Personenbeförderungsschein gemacht,
diesen benötige ich um einen KTW zu führen.
Davor allerdings bin ich seit November bis Januar ohne
Personenbeförderungsschein gefahren, dies war eine Anordnung
vom Chef! Obwohl er wusste das ich keinen P-schein besitze.
Frage:
4.1. Darf der Chef sagen, das ich trotz ohne P-schein fahren
soll?

WENN er es verantworten kann, dann ja. Hast ihn ja drauf hingewiesen, dass es für Dich rechtlich nicht zulässig ist. Im Falle des Falles, haftet ER dann!!

Fall 5.

Wir haben Schichtdienst, ich habe nichts gegen Arbeit, ich
liebe meinen Beruf und weiß das dieser auch mal sehr lange
dauern kann.
Also haben wir jede Woche an einem Wochentag Bereitschaft
diese beginnt mit dem Arbeitstag. Beispiel:
Montag 8 Uhr Arbeitsbeginn - reguläres Ende um 17 Uhr ab 17
Uhr beginnt die Bereitschaft geht bis morgens um 8 Uhr und
dann arbeiten wir von 8 Uhr weiter bis 17 Uhr. wir bekommen
dafür keinen Ausgleich! Ebenso haben wir einmal im Monat
Wochenendbereitschaft, diese geht von: Beispiel: Freitag 08.00
Uhr - Montag 17.00 Uhr. Komplett durch, auch nachts, das heißt
das ich 3 1/2 Tage komplett durcharbeite.
Frage:
5.1. Sind diese Arbeitszeiten rechtlich?

JA!!Aber es gibt eine Reihe von Urteilen dazu die sich eigentlich widersprechen. Im Grunde, regeln das die Tarifverträge und das Arbeitsgesetz.

5.2. Müssten wir nicht eigentlich einen ausgleich bekommen?

KOMMT auf den Tarifvertrag an und auf betriebliche Vereinbarungen. Geh mal zum Betriebsrat.

Hallo Ronny,

war leider aus gesundheitlichen Gründen verhindert. Wurde Ihre Anfrage schon beantwortet?