Voller Jahresurlaub nach Wartezeit?

Hallo zusammen,

folgender, fiktiver Fall:

X hat am 15.05.2011 eine neue Arbeitsstelle angenommen. Davor war X einen Monat arbeitslos. Bei seinem ehemaligen Job, den er dieses Jahr also von Januar bis 15.04. hatte, hat er 5 Tage Urlaub genommen und 5 Tage ausbezahlt bekommen.

Bei beiden Arbeitgebern hat/hatte X einen Jahresurlaub von 27 Tagen.

Nun hat X gelesen, dass einem Arbeitnehmer nach einer Wartezeit von 6 Monaten der volle Jahresurlaub zusteht. In X Arbeitsvertrag steht aber, dass er mit jedem Monat der Beschäftigung Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs erhält. Es ist kein Tarifvertrag eingebunden.

Was stimmt nun? Stehen X noch Urlaubstage zu oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Hi!

Nun hat X gelesen, dass einem Arbeitnehmer nach einer
Wartezeit von 6 Monaten der volle Jahresurlaub zusteht.

Hat X denn auch den Ausschluss von Doppelansprüchen gelesen?

Was stimmt nun? Stehen X noch Urlaubstage zu oder nicht?

Das kommt darauf an, was genau an Anspruch beim neuen AG vereinbart ist - denn, selbst bei vollem Jahresanspruch nach Wartezeit müssen 10 Tage abgezogen werden, die beim alten AG bereits in Anspruch genommen wurden.

Gruß
Guido