Wann gilt Urlaub als genehmigt ?

Hallo,
wann gilt Urlaub als genehmigt? In einer Abteilung sollen alle MA ihre Urlaubswünsche bis Mitte November dem direkten Vorgesetzten (ltd. med.-techn.-Assistent) mitteilen. Der trägt diese Wünsche in ein Kalendarium (in Papierform) und legt diesen Plan dem Chefarzt vor. Danach wird alles in den elektronischen Dienstplan übertragen und von der Personalabteilung „abgesegnet“. Anfang jeden Monats wird dann ein Dienstplan, auf dem auch die Urlauber vermerkt sind ausgehängt.
Nun kam es zu folgendem Fall : MA A möchte 2 Tage Urlaub haben. Der direkte Vorgesetzte ist in Urlaub. MA B, der Zugriff auf die auszuhängenden Dienstpläne (nicht auf den elektronischen!) hat, trägt MA A ein, druckt diesen Plan und hängt ihn aus. MA A geht nun davon aus, dass der Urlaub genehmigt sei. Der Vorgesetzte kommt aus dem Urlaub und streicht sofort diese zwei Tage mit der Begründung, der Chefarzt hätte Urlaubssperre verhängt. Diese Urlaubssperre wurde aber nicht mitgeteilt.
Wann galt dieser Urlaub als genehmigt oder war er es einfach nicht?

Vielen Dank für eine Antwort

Hallo,

ich würde mal einfach so sagen, dass für den Chef, der im Urlaub ist, eine Vertretung da sein muss, egal in welchen angelegenheiten.

Normalerweise spricht sich A mit seinen Kollegen ab und informiert dann den Chef über seine Wünsche. Ich denke das solche kleine Urlaube auch vom Chef genehmigt werden können, ohne die ganz große Runde drehen zu müssen, langer Jahresurlaub ist da was anderes.

Bei uns wird der Chef angemailt, mein Vertreter in Kopie (als Nachweis das wir uns abgestimmt haben) und dannn gibt es eine Rückmail vom Chef ja oder nein. Wenn genehmigt, wird es in ein Excel Sheet der Abteilung eingetragen und fertig.

toi toi toi

hallo.

Nun kam es zu folgendem Fall : MA A möchte 2 Tage Urlaub
haben. Der direkte Vorgesetzte ist in Urlaub. MA B, der
Zugriff auf die auszuhängenden Dienstpläne (nicht auf den
elektronischen!) hat, trägt MA A ein, druckt diesen Plan und
hängt ihn aus. MA A geht nun davon aus, dass der Urlaub
genehmigt sei.

wenn chefarzt und personalabteilung keine einwände gegen diesen dienstplan hatten, würde ich auch davon ausgehen (wobei ich unterstelle, daß der chefarzt vorgesetzter des direkten vorgesetzten des MA A ist).
idealerweise gibt es unabhängig von allen plänen für jeden mitarbeiter eine urlaubskarte in papierform, auf der jede instanz (arbeitnehmer, chef und personalabteilung) antrag bzw. genehmigung mit dem jeweiligen zeitpunkt dokumentiert.

Der Vorgesetzte kommt aus dem Urlaub und
streicht sofort diese zwei Tage mit der Begründung, der
Chefarzt hätte Urlaubssperre verhängt. Diese Urlaubssperre
wurde aber nicht mitgeteilt.

aber der chefarzt hat doch den plan gesehen? und er wird ja selbst am besten wissen, ob er urlaubssperre verhängt hat.
wie sieht denn die vertreterregelung aus? wenn es keine gibt, hat üblicherweise der nächsthöhere vorgesetzte (hier: der chefarzt?) zu entscheiden, was dem anschein nach ja passiert ist.
eine urlaubssperre muß außerdem begründet werden („dringende betriebliche belange“, siehe §7 abs. 1 BUrlG).

gruß

michael

Hallo,

Hallo,
wann gilt Urlaub als genehmigt? In einer Abteilung sollen alle
MA ihre Urlaubswünsche bis Mitte November dem direkten
Vorgesetzten (ltd. med.-techn.-Assistent) mitteilen. Der trägt
diese Wünsche in ein Kalendarium (in Papierform) und legt
diesen Plan dem Chefarzt vor. Danach wird alles in den
elektronischen Dienstplan übertragen und von der
Personalabteilung „abgesegnet“. Anfang jeden Monats wird dann
ein Dienstplan, auf dem auch die Urlauber vermerkt sind
ausgehängt.
Nun kam es zu folgendem Fall : MA A möchte 2 Tage Urlaub
haben. Der direkte Vorgesetzte ist in Urlaub.

In einem Krankenhaus, hat der leitende MTA doch mit Sicherheit einen Vertreter.

MA B, der
Zugriff auf die auszuhängenden Dienstpläne (nicht auf den
elektronischen!) hat, trägt MA A ein, druckt diesen Plan und
hängt ihn aus. MA A geht nun davon aus, dass der Urlaub
genehmigt sei.

Ist MA A dieser obenerwähnte Vertreter ?
Dann sollte er doch auch über das Handling informiert sein.

Der Vorgesetzte kommt aus dem Urlaub und
streicht sofort diese zwei Tage mit der Begründung, der
Chefarzt hätte Urlaubssperre verhängt. Diese Urlaubssperre
wurde aber nicht mitgeteilt.

Mit Sicherheit wurde die Urlaubssperre den Abteilungsleiter mitgeteilt,
die auch für die Mitarbeiter zuständig sind.

Aus deinem Text entnehme ich, dass dafür MA B keine Berechtigung hatte

Wann galt dieser Urlaub als genehmigt oder war er es einfach
nicht.

Wer hat dir denn den Urlaub genehmigt ?
Ich kann dies aus deinem Text nicht erkennen.

Vielen Dank für eine Antwort

Gruß Merger

Wenn der AN davon ausgehen kann …
Hi!

Die Rechtsprechung sieht, soweit keine eindeutige Regelung existiert, gerade in diesem Bereich immer wieder die betriebliche Übung in der Pflicht.

Wenn die Genehmigung immer durch Veröffentlichung des Plans bekanntgegeben wird, dann könnte man davon ausgehen - wenn denn nicht bekannt wäre, dass nur MA B den Plan verändert hat …

Es sind zu wenig Details bekannt.

VG
Guido