Wann muss Krankmeldung vorliegen - Lohnkürzung?

Angenommen, es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem drinne steht, dass die Krankmeldung am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit dem AG vorgelegt werden muss.
Kann der AG - wenn diese Krankmeldung erst später kommt - daraufhin den Lohn kürzen? Hat er andere Konsequenz-Möglichkeiten, wenn die Krankmeldung am ersten Tag nicht vorliegt?
Denn angenommen, man ist krank, kann man ja an diesem Tage nicht noch ins Büro fahren. Und mit der Post käme die Krankmeldung ja frühestens am nächsten Tag.
Vielen Dank für eine Antwort.
Sonja

Hallo

Kann der AG - wenn diese Krankmeldung erst später kommt -
daraufhin den Lohn kürzen?

Nein.

Hat er andere
Konsequenz-Möglichkeiten, wenn die Krankmeldung am ersten Tag
nicht vorliegt?

Abmahnung, bei mehrfachem Verstoß in gleicher Sache Kündigung

Gruß,
LeoLo

Hallo Sonja,

Kann der AG - wenn diese Krankmeldung erst später kommt -
daraufhin den Lohn kürzen?

Nein.

Hat er andere Konsequenz-Möglichkeiten, wenn die Krankmeldung am
ersten Tag nicht vorliegt?

Denn angenommen, man ist krank, kann man ja an diesem Tage
nicht noch ins Büro fahren. Und mit der Post käme die
Krankmeldung ja frühestens am nächsten Tag.

Folgendes Verhalten hat sicher keine Konsequenzen: Melden, bevor man zum Arzt geht, wenn man also weiss, dass man seine Arbeit nicht pünktlich antreten kann.

Ggf. melden wenn man vom Arzt kommt und mitteilen, bis wann man krank geschrieben ist. Steckt man die Krankmeldung dann in einen Briefkasten und kommt diese auch am nächsten Tag an, ist das völlig in Ordnung.

Meldet man sich nicht, wird ein AG Abmahnen müssen und darf im Wiederholungsfall fristgerecht kündigen. Die Lohnfortzahlung kann der AG verweigern, solange keine ärztliche Bescheinigung vorliegt, er muss sie dann aber nachholen.

Viele Grüsse
T.

Hi!

Angenommen, es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem drinne steht,
dass die Krankmeldung am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit dem
AG vorgelegt werden muss.

Nur mal zum Verständnis:
Steht im Arbeitsvertrag, dass die AU ab dem ersten Tag vorliegen muss oder wirklich, dass sie am ersten Tag vorliegen muss?

Letzgenanntes halte ich nämlich für arg ungewöhnlich!

LeoLo hat das Rechtliche ja beantwortet.

LG
Guido

Hallo,
in der Praxis wird das allgemein so gehandelt -
Der Arbeitgeber kann (auch nur von einzelnen Arbeitnehmern) verlangen,
dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitbescheinigung a b dem
ersten Tag vorgelegt werden muss, der Arzt kann auch einige Tage rückwirkend „krankschreiben“. Dass diese Meldung a m ersten Tag
vorgelegt werden muss, das ist in der Praxis oftmals allein aus
logistischen und postalischen aber auch aus medizinischen Gründen
nicht möglich.
Verlangen kann der Arbeitgeber aber, dass eine mündliche Krankmeldung
seitens des Arbeitnehmers sofort und umgehend, also noch am Vormittag
des ersten Krankheitstages erfolgen muss.
Gruss
Czauderna