Wechsel Steuerklasse

Muß man sich beim Wechsel der Steuerklasse beim Arbeitgeber rechtfertigen.

Nein, warum sollte man?

Der einzige Fall der mir einfiele: Beamter wechselt von 4 auf 1 und möchte weiterhin den Verheiratetenzuschlag.

Der einzige Fall der mir einfiele:

Mir fällt noch einer ein: Es existiert eine Nettolohnvereinbarung!

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„Mir fällt noch einer ein: Es existiert eine Nettolohnvereinbarung!“

wenn denn nie direkt was vereinbart hat, muß man dann ein schleches Gewissen haben. Am Besten man fragt mal.
Danke.

rechtfertigen vielleicht schon nur machen kann der AG nix.

Mir fällt zum Beispiel ein: eine schwangere Frau wechselt von IV in III

Bröselchen

Hallo!

Der einzige Fall der mir einfiele: Beamter wechselt von 4 auf
1 und möchte weiterhin den Verheiratetenzuschlag.

Auch kirchliche AG werden bei solch einem Wechsel dumme Fragen stellen.

Gruß
Stefan