Wegeunfall

Hallo,

Mir stellte sich die Frage wann denn ein Wegeunfall anerkannt wird und wann nicht:

Jemand nächtigt nicht an dem Ort an dem er gemeldet ist, sondern bei seinem Lebenspartner, der dummerweise wesentlich weiter weg wohnt.

Ist das dann ein sog „dritter Ort“ ab dem die Anfahrt zur Arbeit akzeptiert wird wenn der Arbeitnehmer länger als 2 Stunden sich dort aufhielt?

Wenn nein, wäre das anders wenn der Lebenspartner seinen Hauptwohnort gemeinsam mit dem Arbeitnehmer hätte und es sich bei dem Ort der Nächtigung um den Nebenwohnsitz des Lebenspartners handelt?

Oder müsste der Arbeitnehmer gar selbst den Nebenwohnsitz beim Lebenspartner angemeldet haben?

Oder hätte ich das jetzt bei „Versicherungen“ fragen müssen?

Grüsse
M.

Hallo,

Voraussetzungen:

  1. sozialversichungspflichtiges Abhängigkeitsverhältnis
  2. auf dem / von dem Weg zur Arbeitsstelle

Es kommt nicht darauf an das man den kürzesten Weg nimmt, sondern der regelmäßige Weg.

Christian

Hoi.

Die Rechtsprechnung geht nicht auf einen gemeldeten Wohnort, Haupt- oder Nebenort aus.
Es geht vielmehr um die Handlungstendenz, die der Versicherte ausführte/ausführen wollte.
Hier ein Urteil, was sich sehr schön mit eigentlich allen Fragen auseinander setzt:
http://www.ra-kotz.de/wegeunfall_keine_wohnortfahrt.htm

Keine leichte Kost…

Ciao
Garrett