Hallo,
von einem Unternehmen würde ein Betriebsfest veranstaltet. Veranstaltungsort = z.B. eine angemietete Halle im Nachbarsdorf. Teilnahme natürlich freiwillig (na ja). Auf dem Weg nach Hause, im Anschluss an dieses Fest, würde ein Mitarbeiter einen unverschuldeten Wegeunfall erleiden. Könnte man hier von einem Wegeunfall/Arbeitsunfall sprechen???
LG Lies1