Wegeunfall mit PKW

Wenn bei Glaztteis auf dem nicht gestreuten Parkplatz des Arbeitgebers ein Blechschaden am Pkw entsteht, ( kein Personenschaden) ist dies ein Wegeunfall und muß der Arbeitgeber die Reperatur des Schadens bezahlen?
Über Infos wäre ich dankbar.

Wenn bei Glaztteis auf dem nicht gestreuten Parkplatz des
Arbeitgebers ein Blechschaden am Pkw entsteht, ( kein
Personenschaden) ist dies ein Wegeunfall und muß der
Arbeitgeber die Reperatur des Schadens bezahlen?
Über Infos wäre ich dankbar.

Hallo,

dies kann zwar ein Wegeunfall sein, das hat den AG aber nicht zu interessieren. Versicherungsträger für Wegeunfälle ist die gesetzliche Unfallversicherung gem. SGB VII. Die interessiert sich aber nur Personenschäden.
Der AG wäre höchstens wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in der Haftung, dies wäre aber ein vollkommen andere (zivilrechtliche)Rechtsgrundlage. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Weg zum Fachanwalt.

&Tschüß

Wolfgang

Wenn bei Glaztteis auf dem nicht gestreuten Parkplatz des
Arbeitgebers ein Blechschaden am Pkw entsteht, ( kein
Personenschaden) ist dies ein Wegeunfall und muß der
Arbeitgeber die Reperatur des Schadens bezahlen?
Über Infos wäre ich dankbar.

Hallo,

wenn es unter Null ist, ist es glatt. Ob auf einem Firmenparkplatz oder auf einem öffentlichen Parkplatz. Damit muss der Autofahrer rechnen. Es kann auch nicht rund um die Uhr gestreut werden.

http://www.rechtsanwalt.com/192-7719-urteil-strassen…

VG