Wegeunfall: Unterschied Dritter Ort - Unterkunft

Guten Morgen.
Ich suche gerade nach Infos zum Wegeunfall und bin dabei auf etwas gestoßen, dass ich nicht klar trennen kann.

Ein Dritter Ort ist laut definition ein „Ort“ (Wohnung, Kino etc.) an dem ich mich länger als 2std aufhalte.
Ein Zwischenort wäre unter 2std.

Beim Zwischenort ist weder der Weg von zu Haus zum Zwischenort versichert, noch der vom Zwischenort zur Arbeitsstätte.
(Ausnahme: Fahrgemeinschaften, Eigene Kinder bzw. Kinder des Lebensgefährten in KiGa oder Schule bringen)

Beim dritten Ort zwar nicht der Weg von zu Hause zum dritten Ort, aber von dort zur Arbeitsstätte.

Und wenn ich meinen Familienwohnsitz so weit weg von der Arbeit habe, dass ich eine Unterkunft in der Nähe meiner Arbeitsstätte habe, ist der gesamte Weg versichert (Familienwohnung-Unterkunft-Arbeitsstätte).

Stimmt das so weit?

Wie ist es, wenn ich auf dem direkten Weg zur Arbeit auf eine Tankstelle abbiege, mir einen Kaffee hole und dabei einen Unfall habe?

Vielen Dank für eventuelle Antworten

Blue_wave

Hoi.

Ach ja, der Wegeunfall - wie habe ich den geliebt…

Aber lass es mich anders herum aufbauen: Beim verlassen/unterbrechen des Weges, egal welchen Weges, kann der Versicherungsschutz sich auflösen. Es gibt dafür schon viele Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) und wenn man tankt, ist man nicht mehr versichert.

Zitat:
„Das BSG ändert mit Urteil vom 09.12.2003, B 2 U 23/03 R (abgedruckt in HVBG-Info 02/04 vom 30.04.2004, S. 101 ff) seine bisherige Rechtsprechung, nach der eine Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes erst mit dem Verlassen des öffentlichen Verkehrsraums eintrat. Unterbricht ein Versicherter die Fahrt zu oder von der Arbeitsstätte für eine private Verrichtung, so wird nach der neuen Rechtsprechung der Versicherungsschutz bereits mit dem Verlassen des Fahrzeugs unterbrochen und lebt erst mit der Fortsetzung der Fahrt wieder auf.“

Es gibt auch Wege, die trotz der privaten Verrichtung versichert sind (Kantine/Toilette).
Das LSG Hessen hat ein nettes Urteil gefällt:
"Die Darmstädter Richter bestätigten diese Auffassung und hoben das anders lautende Urteil der ersten Instanz auf. Versicherte seien zwar nicht ausschließlich auf dem kürzesten Weg von und zur Arbeitsstätte geschützt. Längere Wege seien jedoch vom Versicherungsschutz nur erfasst, wenn für diese objektiv nachvollziehbare betriebsbezogene Gegebenheiten sprächen. Hiervon sei auszugehen, wenn eine verkehrstechnisch schlechte Strecke umgangen oder eine weniger verkehrsreiche bzw. schneller befahrbare Straße genutzt werde.

Solche Gründe konnten die Richter für den erheblichen Umweg der verunglückten Produktionshelferin nicht erkennen. Auch den Einwand der Geschädigten, sie habe zunächst noch tanken müssen, ließen die Richter nicht gelten. Tanken gehöre grundsätzlich zum unversicherten persönlichen Lebensbereich. Versicherungsschutz bestehe nur, wenn während der Fahrt das Auftanken zum Erreichen des Ziels unvorhergesehen notwendig werde. Die Klägerin hingegen hätte ihre nur 18 Kilometer entfernte Arbeitsstätte problemlos erreichen können, da bei Fahrtantritt der Reservebereich noch nicht angebrochen gewesen sei.

LSG Hessen, L 3 U 195/07"

Das mit dem dritten Ort und so ist sehr schwierig…

Grundsatz ist: der direkte Weg zwischen Lebensmittlepunkt und Arbeitsplatz ist versichert. Nun bietet das Leben die schönsten Spielarten und Entwicklungen.

Auch der Weg zum/vom „Zwischenort“ kann versichert sein, wenn dieser auf dem direkten Weg liegt. Ich unterbreche meine Heimfahrt zum tanken, Einkaufen oder Oma besuchen und setzte den Weg fort und bleibe unter der 2-Stunden-Regel.

Ich würde nicht denken, dass der Weg Familienwohnung-Unterkunft-Arbeitsstätte grundsätzlich versichert ist. Wenn es wieder der direkte Weg ist, okay. Aber wenn ich einen Umweg/Abweg mache, nur weil ich meinen Lieblingskugelschreiber vergaß - nix da. Klaro, wenn ich die Schüssel fürs Büro dort habe liegenlassen und ich komme ohne nicht rein - habe ich eine betriebsbezogene Gegebenheiten und dann kann ich mir das als versichert vorstellen.

So, nu habe ich „etwas“ erzählt…und hoffe, du bist nicht endgültig verwirrt…

Ciao
Garrett