Sehr geehrte Mitglieder,
wer kennt sich ein bißchen aus mit den „Urlaubstagen“ an Weihnachten und Silvester. Mir ist bekannt, dass es sich bei beiden Tagen um Arbeitstage handelt und dass man einen Urlaubstag nehmen müsste, wenn man frei haben möchte.
Die Formulierung im Arbeitsvertrag lautet: Sofern Heiligabend auf einen Arbeitstag fällt, werden dem Mitarbeiter 8 Stunden bezahlte Freizeit gewährt. Sofern Silvester auf einen Arbeitstag fällt, werden 4 Stunden bezahlte Freizeit gewährt.
Lt. Arbeitgeber soll das bedeuten, dass wenn gearbeitet wird, volle 8 Std. statt der evetl. nur 4 Std. Arbeitszeit gerechnet werden. Wenn das Geschäft geschlossen bleibt (Betriebsurlaub) dann müssen alle AN einen UT nehmen.
Kann mir in diesem Forum jemand dazu helfen? Für die Mühe und Antworten vielen Dank im voraus!