Schönen guten Tag!
Ich habe folgendes Anliegen:
Der Arbeitnehmer kündigt zum 28.2. und verlässt die Firma. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung im ersten Vierteljahr zurückgezahlt werden muss.
Soweit ist alles klar, ABER der Arbeitgeber regelt das so, dass er kurzerhand das Februargehalt einbehält und sich darauf beruft, dass das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden müsse. Es hat keine Vorankündigung gegeben…
Darf der Arbeitgeber sowas machen? Wie schon erwähnt, die Forderung an sich ist rechtens, aber darf das Gehalt einfach einbehalten werden? Man nehme an, dass der Arbeitnehmer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen…
Hab schon wie wild gegoogelt, hab aber nichts dazu gefunden. Über Meinungen zu dem Thema wär ich sehr dankbar!