Weihnachtsgeld mit Gehalt verrechnet (Kündigung)

Schönen guten Tag!

Ich habe folgendes Anliegen:

Der Arbeitnehmer kündigt zum 28.2. und verlässt die Firma. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung im ersten Vierteljahr zurückgezahlt werden muss.

Soweit ist alles klar, ABER der Arbeitgeber regelt das so, dass er kurzerhand das Februargehalt einbehält und sich darauf beruft, dass das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden müsse. Es hat keine Vorankündigung gegeben…

Darf der Arbeitgeber sowas machen? Wie schon erwähnt, die Forderung an sich ist rechtens, aber darf das Gehalt einfach einbehalten werden? Man nehme an, dass der Arbeitnehmer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen…

Hab schon wie wild gegoogelt, hab aber nichts dazu gefunden. Über Meinungen zu dem Thema wär ich sehr dankbar!

Hi

Darf der Arbeitgeber sowas machen? Wie schon erwähnt, die
Forderung an sich ist rechtens, aber darf das Gehalt einfach
einbehalten werden? Man nehme an, dass der Arbeitnehmer sich
nichts hat zu Schulden kommen lassen…

Bei meinem Arbeitgeber ist es auch so, daß gegenverrechnet wird, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet und der Mitarbeiter etwas vereinbarungsgemäß zurückzahlen muß, wie z.B. einen Gehaltsvorschuß.
Allerdings ist diese Form in einer Vertriebsvereinbarung verankert und daher keine Überraschung für die ausscheidenden Mitarbeiter.

Gruß
Edith

Hallo,

ich weiß ja nicht, was eine Vertriebsvereinbarung ist (Betriebsvereinbarung?), aber gegen § 394 BGB hat sie keine Chance.

http://dejure.org/gesetze/BGB/394.html

Nur wenn es hier um die Rückzahlung eines Vorschusses und nicht um eine Aufrechnung oder um Aufrechnung mit einem Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung ginge, könnte die Pfändungsgrenze missachtet werden.

Manche dieser Regelungen für Gratifikationen, z.B. in Tarifverträgen, versuchen daher, die Rückzahlung der Gratifikation als Rückzahlung eines Vorschusses zu deklarieren. Doch ist selbst diese Fiktion nach Auffassung der Rechtsprechung unwirksam.

VG
EK