Weiterbildung im Beschäftigungsverbot gekündigt

Auf Arbeitgeberwunsch hin wurde eine1 1/2jährige Weiterbildung zur PDL (Pflegedienstleitung) begonnen. Nun wurde der Arbeitnehmer 3 Monate nach Beginn der Weiterbildung schwanger, würde diese aber trotzdem gerne fortführen. Allerdings hat der Arbeitgeber die Weiterbildung nun gekündigt. Ist dies rechtens?

Hallo,

gibt es einen Betriebsrat? Denn eigentlich könnte die Schwangere den Lurs ja fortsetzen und sogar mit Rücksprache mit dem Witerbildungsinsituts komplett beenden. Eine vorher genehmigte Fortbildung darf auf alle Fälle nicht einfach so gekündigt werden.
Aus eigener Erfahrung: je nach Arbeitgeber kann man sogar während der Elternzeit Fortbildungen in Anspruch nehmen (auch Pflegebereich). Was sagt der Arbeitsvertrag dazu?

Grüße
Jessica

Hallo,

mir ist noch was eingefallen: wurden bei der Fortbildungszusage bestimmte Bedingungen ausgemacht? Wie z.B. dass man hinterher zu 100% als PDL zur Verfügung steht oder währenddessen schon in entsprechender Position eingesetzt/ eingearbeitet wird?
Und wegen dem Beschäftigungsverbot: gilt das nur für die körperliche Arbeit oder generell für den Arbeitsplatz (dazu würde dann auch die Weiterbildungsstätte gehören)?

Grüße
Jessica

Hi!

Eine vorher
genehmigte Fortbildung darf auf alle Fälle nicht einfach so
gekündigt werden.

Hast Du dafür auch eine rechtssichere Quelle?

Aus eigener Erfahrung:

Hier ist ArbeitsRECHT, nicht Erfahrungsaustausch ohne Grundlagen.

Gruß
Guido

Die Weiterbildung wurde nur mündlich ausgemacht, allerdings zur Bestätigung meiner Aussage kann angeführt werden, das die letzten Monate der Unterricht als Arbeitszeit angerechnet wurde und die kosten vom Arbeitgeber bis dato übernommen wurden und er dies der beauftragten Bildungsakademie auch schriftlich gegeben hatte. Es gab weder die Absprache einer anschließenden Verpflichtung, noch war ausgemacht das während der WB schon teilweise Aufgaben im neuen Bereich übernommen werden müssen. Habe mit der Krankenkasse telefoniert und diese sieht in dem Beschäftigungsverbot, kein Grund die WB nicht fortzuführen.

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FAQ:1129

Habe mit der Krankenkasse telefoniert und diese
sieht in dem Beschäftigungsverbot, kein Grund die WB nicht
fortzuführen.

Warum sollte sich jemand die Mühe der Antwort machen, wenn der Fragende nicht die kleinsten Hinweise beachtet?

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß (wird eh gelöscht)