Weiterbildungsvertrag - Rückzahlung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage hinsichtlich meinens Weiterbildungsvertrages und wäre sehr froh wenn mir jemand zeitnah eine Antwort senden könnte.

Folgende Thematik:

2010 kam mein Chef auf mich zu und wollte dass ich eine Weiterbildung mache. Da ich immer interessiert bin mich weiterzubilden und ich sonst auch schlechte Karten gehabt hätte wenn ich es nicht gemacht hätte, nahm ich den Vorschlag an.
Ich musste jedoch einen Weiterbildungsvertrag unterschreiben. Ich fand diesen damals schon ziemlich lange bezüglich Bindungsfrist ans Unternehmen aber nach mehrmaliger Nachfrage ging der AG nicht runter.

Ich habe nun im Jahr 2011 von März bis November 3 Module der Weiterbildung absolviert/beendet. Ich rede hier von einer Dauer von insgesamt 10 Tage (1 Modul = 3 Tage, 2 Modul = 4 Tage und 3 Modul = 3 Tage)
Gesamtkosten belaufen sich auf 3500 Euro.

Nun habe ich diese Woche gekündigt und mein AG möchte die volle Summe zurück haben.

Laut Weiterbildungsvertrag darf er das, jedoch weiß ich nicht ob es für die kurze Fortbildung + Kosten rechtens ist.

im Vertrag steht folgendes:

Frau … hat über einen Zeitraum von 12 Monaten (war aber nur 10 Monate) an einer Weiterbildung… teilgenommen.

bis zum Ablauf des ersten Jahres zu 100%
bis zum Abauf des zweiten Jahres zu 66%
bis zum Ablauf des dritten Jahres zu 33% zurückzuzahlen wenn der AN kündigt.

Ist dies bei der Dauer der Weiterbildung rechtens eine Bindung von 3 Jahren zu vereinbaren? Muss ich die Summe tatsächlich bezahlen?

Wäre sehr froh wenn Sie jemand auskennt und mir eine Antwort senden würde.

Vielen Dank schon im Voraus

Daniela

Hallo!
Kann hier leider nicht weiterhelfen, da ich kein Arbeitsrechtler bin. Ich denke jedoch, dass der Vertrag bindend ist.
Beste Grüße und viel Erfolg
A. Zeqiri

Liebe Daniela,

leider bin ich keine Juristin und würde mir daher nicht zutrauen Deine Frage verbindlich zu beantworten. Ich habe schnell mal bei Google nachgesehen und ich hoffe der folgende Link bringt Dich weiter.

http://www.123recht.net/Kostenerstattung-bei-Kuendig…

Alles Gute

sibato

Hallo Daniela,

im Grundsatz setzen das die AG ein , um die Angestellten zu halten. Ob das Rechtens ist sollte bezweifelt werden und kann meiner Meinung ein RA klaeren.
Ich hatte die aehnliche Situation, habe jeweils 5 x fuer eine Woche eine Weiterbildung fuer den AG gemacht. Nach 2 Jahren habe ich gekuendigt, da ich den Job meines Lebens(:wink:) gefunden habe. Da waren mir die 1200 EURO die der AG als erstes in Rechnung gestellt hatte ziemlich egal. Ich hatte allerdings das Glück, dass mein neuer AG diese Summe schneller zur Verfuegung stellte, als ich diese an den alten AG zahlen musste. Es ist natuerlich eine Ermessensfrage , ob ich jetzt die Restsumme zahle,oder aber dies durch einen RA klären lasse, mich damit mit dem alten AG ueberwerfe, evtl. wenn der RA nur die Provision sieht den Prozess verliere und dadurch mehr Kosten habe. Was kann ich mir mit dieser Weiterbildung fuer Vorteile verschaffen, einen besseren Job, mehr Geld oder ist diese Weiterbildung fuer meine Zukunft doch nicht so wichtig. Das kann nur Jeder selbst fuer sich herausfinden.
Aber zum Thema , ich glaube fest daran , dass diese „Weiterbildungsvertraege“ als sittenwiedrig eingestuft sind und jeder Richter in Germany diese zurueckweist und abschmettert.
LG aus Asien, meiner Traum-(Wirklichkeits-Region)

PS: Fuer mich hätten sich diese läpischen 1200 EUR Invetition
in mich mehr als gelohnt.(:wink:)

Hallo Daniela,

verbindlich kann Dir dazu nur ein Anwalt etwas sagen. Ich kann lediglich meine Meinung schildern.

Die drei Jahre finde ich recht lang, allerdings ist ja auch die Höhe der Rückzahlung gestaffelt.

Aber für Dich ist das ja auch unerheblich, da Du noch im ersten Jahr nach der Weiterbildung bist. Ihr habt einen Vertrag geschlossen und Dein Arbeitgeber geht nun davon aus, dass der Vertragsinhalt auch umgesetzt wird. Ich kann da nichts finden, was nicht rechtens sein sollte. Und grundsätzlich sind solche Verträge durchaus üblich (war bei meinem Studium vor einigen Jahren auch so).

Hast Du denn schon einen neuen Job? - Ggf. kannst Du mit dem Arbeitgeber ja vereinbaren, dass er die Kosten für Dich übernimmt.

Viele Grüße
Markus

Hallo Daniela,

ich denke du wirst hier zahlen müssen, laut der Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber. Ich selbst bekam auch einmal von meinem Arbeitgeber einen Bauzuschuss in Höhe von damals 10000 Mark. Dafür musste ich mich 15 Jahre verpflichten in der Firma zu bleiben. Da ich aber nach ca. 10 Jahren kündigte, musste auch ich die volle Summe sofort zurück zahlen. Auch ein Anwalt konnte mir damals nicht helfen. Vielleicht kannst du ja mit dem Arbeitgeber eine Ratenzahlung vereinbaren. Ansonsten, wenn du nicht so viel verdienst, also unter der Pfändungsfreigrenze liegst, kannst du ja nicht zahlen.

LG Ines

Hallo,

dies ist nicht mein Fachgebiet.

Gruß
Otto

Hallo, eine derartige Regelung ist durchaus üblich, allerdings nicht immer arbeitsrechtlich haltbar.
Ich sehe 2 Möglichkeiten:

  1. den Versuch einer Einigung im Gespräch (gemeinsam mit dem Betriebsrat?) oder
  2. eine gerichtliche Überprüfung. Hierzu empfiehlt sich vorher den Rat eines Arbeitsrechtlers oder Gewerkschaftsvertreters einzuholen. Eventuell findet sich auch am Arbeitsgericht jemand der berät. Arbeitsrecht ist allerdings Richterrecht und somit kann niemand eine Prognose abgeben.
    Viel Erfolg!

Hallo,

meines Wissens nach ist das rechtens, aber mühselig durchzusetzen. Meist gibt es die Möglichkeit einer gütlichen Einigung.

gruß
stefan

Hallo,

kniffelige Frage. Ich würde einschätzen, der Vertrag gilt, wenn auch die Kosten ungewöhnlich hoch erscheinen. Man müsste einen Arbeits- und/oder Vertragsrechtler einen Blick darauf werfen lassen. Vielleicht hilft die Gewerkschaft weiter.

LG, Gerry

Hallo,

auf der einen Seite ist es Quatsch, solche Bindungen zu vereinbaren. Reisende kann man eh nicht aufhalten. Aber der AG hat immer wieder Sorge, auf den Kosten allein sitzen zu bleiben.
Hier wurde das schriftlich vereinabart. Und das gilt dann auch. Ob noch mal eine Nachverhandlung möglich ist, bleibt Ihrem Geschick überlassen.

Beste Grüße

Frank Seiler

Hallo,
ich bin kein Jurist und man müsste ggf. auch die näheren Umstände der Kündigung klären, um das zu beantworten.
Nach meiner Einschätzung (!) gilt aber zunächst, dass der Vertrag rechtskräftig ist. Ausserdem gehe ich davon aus, dass die Kosten der Weiterbildung vor Vertragsschluss bekannt waren. Daher müssten Sie, sofern nicht andere gravierende Gründe dagegen sprechen, die Summe m.E. zurückzahlen.

Sorry für die späte und ggf. nicht zufriedenstellende Antwort,

Walter