Welche Rechte hat eine Schwangere mit Zeitvertrag?

Hallo,

hätte ein paar Fragen:

A) wenn eine berufstätige Frau schwanger wird, aber nur einen Zeitvertrag hat, hat dies Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis?

Bsp.: eine Frau ist im 2. Monat. Sie teilt ihrem AG die Schwangerschaft mit. Ihr Vertrag endet regulär in 3 Monaten. Endet ihr Vertrag dann ganz regulär (also in ihrem 5.Schwangerschaftsmonat)?
Oder gibt es eine Art Schutz wegen der Schwangerschaft?

B) darf sich die Frau trotz der Schwangerschaft noch für einen neuen Arbeitsplatz (also für die Zeit vom 5.Monat bis zu Beginn des Mutterschutzes) bewerben? Macht das überhaupt Sinn? Normalerweise dürfte sie doch für die restlichen Monate überhaupt keine Chancen mehr haben einen neuen Job zu finden, oder?

C) was passiert wenn eine Frau einen neue Stelle bekommt. Nach 3 Monaten schwanger wird und dies dem Arbeitgeber meldet. Wenn man von einer halbjährigen Probezeit ausgeht: darf der AG sie trotz der bereits bestehenden Schwangerschaft grundlos (im Rahmen der Probezeit) kündigen oder greift hier trotzdem der Kündigungsschutz, da sie schwanger ist?

D) gesetzt der Fall A) und B) treffen ein: also Vertrag läuft aus und die Frau ist bis zur Geburt arbeitslos.
Welche Monate werden dann zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen?
Nur die Monate als sie noch erwerbstätig war oder auch die anschließenden Monate in denen sie Arbeitslosengeld bezog?

Gruß

Hallo,

wenn eine berufstätige Frau schwanger wird, aber nur einen
Zeitvertrag hat, hat dies Auswirkung auf das
Arbeitsverhältnis?

Sie hat während des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutz.

Ihr Vertrag endet regulär in 3 Monaten.
Endet ihr Vertrag dann ganz regulär (also in ihrem
5.Schwangerschaftsmonat)?
Oder gibt es eine Art Schutz wegen der Schwangerschaft?

Nö, die Frau hat Kündigungsschutz, aber ein befristeter Vertrag wird ja nicht gekündigt, der läuft einfach aus.

darf sich die Frau trotz der Schwangerschaft noch für einen
neuen Arbeitsplatz (also für die Zeit vom 5.Monat bis zu
Beginn des Mutterschutzes) bewerben?

Na selbstverständlich darf sie das.

Macht das überhaupt Sinn?
Normalerweise dürfte sie doch für die restlichen Monate
überhaupt keine Chancen mehr haben einen neuen Job zu finden,
oder?

Wenn man gleich so pessimistisch an die Sache rangeht, kann das natürlich eintreten. Aber nur ‚‚Versuch macht kluch‘‘.

Wenn man von einer halbjährigen Probezeit ausgeht: darf der AG sie
trotz der bereits bestehenden Schwangerschaft grundlos (im
Rahmen der Probezeit) kündigen oder greift hier trotzdem der
Kündigungsschutz, da sie schwanger ist?

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis greift auch in der Probezeit der Kündigungsschutz schon.

MfG

wichtig wäre beim Arbeitgeber ja nur die Schwangerschaft nicht zu verheimlichen…oda?

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wichtig wäre beim Arbeitgeber ja nur die Schwangerschaft nicht
zu verheimlichen…oda?

Das Mutterschutzgesetz regelt: ‚‚Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.‘‘

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__5.html

‚‚sollen‘‘ heißt nicht ‚‚müssen‘‘. Wenn sich die Schwangere also dazu entschließt, mit der Mitteilung noch etwas zu warten, bis der AG sich entschlossen hat, das Arbeitsverhältnis weiter zu führen (und man miteinander einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet hat), tut sie damit nichts rechtlich Verbotenes.

[MOD] Kein Chat
Hallo!

Du, das ist hier kein Chat zum Plaudern, das ist ein Expertenforum.

Wenn DU kein Fachwissen anzubieten und keine ernsthafte Frage zu stellen hast, dann sei so gut, Dich mit Deinen Wortmeldungen zurückzuhalten, ok?

Viele Grüße
Guido

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im Endeffekt fliegt sie ja dann in der Probezeit sowieso raus…
da kann der theoretische Teil noch so gut für sie wiegen…
und würde das Vertrauensverhältnis dadurch nicht nachhaltig erschüttert??

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im Endeffekt fliegt sie ja dann in der Probezeit sowieso
raus…

Irrtum. http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__9.html

und würde das Vertrauensverhältnis dadurch nicht nachhaltig
erschüttert?

Kommt drauf an, von welchem Standpunkt aus man es betrachtet. Wenn der AG vor Abschluss eines unbefristeten vertrages von der Schwangerschaft erfährt, dann hat das in der Realität eher zur Folge, dass er sich mit einer Schwangeren nicht gerne belasten wollen würde. Aber wenn er nicht von der Schwangerschaft wüsste und unter den Umständen das Arbeitsverhältnis weiter führen würde, wäre das Verweigern eines unbefristeten Vertrages wegen der Schwangerschaft ein Verstoß gegen das AGG.

Schwangere sind nicht kündbar

im Endeffekt fliegt sie ja dann in der Probezeit sowieso
raus…

Schwangere kann man nicht kündigen, auch nicht in der „Probezeit“.

Die Probezeit hat aber mit der Kündbarkeit eh nix zu tun, sie regelt nur eine verkürzte Kündigungsfrist.

Was Du vermutlich meinst, ist der Zusammenhang der ersten 6 Monate mit dem Kündigungsschutzgesetz. Richtig ist, dass ein allgemeiner Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten entsteht (entstehen kann, wenn das KSchG Gültigkeit hat).

Da es hier aber überhaupt nicht um einen allgemeinen Kündigungsschutz nach KSchG geht sondern um einen besonderen Kündigungsschutz nach MuSchG, ist Deine Antwort (wen wundert es?) völliger Unsinn.

Gruß
Guido

Schwangere kann man nicht kündigen, auch nicht in der
„Probezeit“.

Und wie sieht es aus wenn durch die Schwangerschaft (Eintritt während der 6 Monatigen Probezeit für einen unbefristeten Vertrag) ein Beschäftigungsverbot in dem Bereich für den der AN eingestellt wurde (z.B. ambulante Pflege) entsteht?
Eigentlich würde die An ja quasi bezahlt zu Hause bleiben für die Zeit der Schwangerschaft, also für den AG ausfallen.
Kann unter der Voraussetzung eine schwangere AN gekündigt werden?

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Hi!

Und wie sieht es aus wenn durch die Schwangerschaft (Eintritt
während der 6 Monatigen Probezeit für einen unbefristeten
Vertrag) ein Beschäftigungsverbot in dem Bereich für den der
AN eingestellt wurde (z.B. ambulante Pflege) entsteht?

Genauso.

Eigentlich würde die An ja quasi bezahlt zu Hause bleiben für
die Zeit der Schwangerschaft, also für den AG ausfallen.

Stimmt.
Und der AG holt sich das Geld von der Krankenkasse zurück.

Kann unter der Voraussetzung eine schwangere AN gekündigt
werden?

Nein.

VG
Guido