Welcher Sonderurlaub steht mir zu?

Ich bin in einem Unternehmen beschäftigt, ohne Tarifvertrag. Welcher Sonderurlaub steht mir eigentlich zu?

Gar keiner.
Oder hättest du mal die Güte zu erläutern, was Du unter „Sonderurlaub“ verstehst ?

ohne Tarifvertrag = Bundesurlaubsgesetz.  24 Arbeitstage oder mehr nach Arbeitsvertrag

„Sonderurlaub“ kann man z.B. bei der Geburt eines eigenen Kindes, eigerner Hochzeit, Todesfall naher Angehöriger bekommen und dessen Beerdigung ( je 1 Tag)

.

+Bildungsurlaub, +Kind krank
https://www.test.de/Arbeitsrecht-Wann-Ihnen-Sonderur…

https://www.test.de/Arbeitsrecht-Wann-Ihnen-Sonderur…

WAS für ein Schund!

Dass man vorübergehende Verhinderungen nach § 616 BGB landläufig falsch als Sonderurlaub bezeichnet, würde mir noch einleuchten (wenn es sich nicht um angeblichen Journalismus handeln würde!), aber Befreiungen nach § 45 SGB V - also die Pflege erkrankter Kinder mit SonderURLAUB zu bezeichnen, ist schon ausgesprochen peinlich.

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nix

Hi!

ohne Tarifvertrag = Bundesurlaubsgesetz.  24 Arbeitstage

Das ist falsch - es sind 24 WERKtage.

„Sonderurlaub“ kann man z.B. bei der Geburt eines eigenen
Kindes, eigerner Hochzeit, Todesfall naher Angehöriger
bekommen und dessen Beerdigung 

Das ist ebenfalls falsch, da es sich hier um „vorübergehende Verhinderungen“ nach § 616 BGB handelt, was mit Sonderurlaub nichts zu tun hat.

( je 1 Tag)

Und auch das ist falsch, da genau von einer „verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit“ die Rede ist.

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Nichts für ungut
Hallo Guido,

der erste Satz der ersten Antwort lautet:

Gar keiner. Oder hättest du mal die Güte zu erläutern, was Du unter „Sonderurlaub“ verstehst ?

die Antworten listen arbeitsbefreite Tage, die landläufig als Sonderurlaub bezeichnet werden. Die eigentliche Frage des UP kennen wir nicht. Wenn er schon 5 Jahre Arbeitsrecht studiert hat, die genau Definition kennt und uns die Antwort hier um die Ohren hauen will, wie oben einer sein Gerstenkorn, dann wäre das auch nicht schlimm.

Gruß
achim

Hi!

Gar keiner. Oder hättest du mal die Güte zu erläutern, was Du unter „Sonderurlaub“ verstehst ?

OK - hätte danach nichts mehr gestanden, wäre die Antwort zwar immer noch falsch gewesen, da in einigen Bundesländern Sonderurlaub (ja, der heißt dann auch so) wegen bspw. Abwesenheiten aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeiten geregelt sind, vermutlich hätte ich mich aber zurückgehalten.

die Antworten listen arbeitsbefreite Tage, die landläufig als
Sonderurlaub bezeichnet werden.

Die Antworten sind vollkommen unabhängig von der Begrifflichkeit vor allem SACHLICH falsch - darum geht es mir.
Ich mache auch keinem einen Vorwurf, ich stelle Dinge nur richtig.

  • In der Antwort eins höher stimmt keine einzige Zeitraumangabe.

  • In dem von Dir genannten Link sind auf den ersten Blick folgende Aussagen in dieser Pauschalität falsch:

Die Familie zieht um, (das gilt nur, wenn der Umzug dienstlich begründet ist oder der nicht dienstlich begründete Umzug objektiv nur innerhalb der Arbeitszeiten möglich ist)
die Part­nerin bekommt ein Kind, (wenn das Kind außerhalb der Arbeitszeit - also bspw. bei einer klassischen 5-Tage-Woche am kommenden Samstag zur Welt kommt, ist das falsch)
ein naher Verwandter stirbt (mit dem Sterben allein ist es nicht getan, man muss auch wenigstens zur Beerdigung)– mit Erholung hat all das nichts zu tun. …

- In der Regel dauert er einen oder mehrere Tage. (zwei wunderschöne Beispiele sind der Gläubige, der zwischendurch betet oder der Zeuge, der morgens mal für eine halbe Stunde beim Gericht um die Ecke aussagen muss …)

Dass nirgendwo ECHTER Sonderurlaub (nur mal ein Beispiel) erwähnt wird, macht das Ganze dann einfach nur noch lächerlich.

Die eigentliche Frage des UP
kennen wir nicht.

Und deshalb sind sachlich vollkommen falsche Antworten in einem Wissensforum ok?
Sorry, aber das teile ich nicht.

Gruß
Guido

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