Wer entscheidet über Gleichstellungsantrag?

Hallo Experten!
Ich möchte gerne einen Gleichstellungsantrag stellen und habe auch schon mit unserem Betriebsrat darüber gesprochen. Wer entscheidet eigentlich über solch einen Gleichstellungsantrag? Ich würde diesen Leuten gerne im Vorfeld noch einige Informationen zu kommen lassen. Danke für ihre Hilfe.

Hallo,

gleich der erste Treffer in Google:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zen…

und die Kriterien:
http://www.schwbv.de/text/erlass_zur_gleichstellung.pdf

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

ich nehme an dass es sich um einen Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten handelt.

Vielleicht hilft der Link weiter:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zen…

Der Antrag muss bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden. Diese trifft die Entscheidung !!!
Evtl. kann auch die Schwerbehindertenvertretung (Gibt es aber leider nur in größeren Betrieben) weiterhelfen

Freundliche Grüße

Ich glaube, da ist das Integrationsamt zuständig, kenne mich aber nicht aus. Was hat denn Dein BR dazu gesagt?
Habt Ihr eine Schwerbehindertenvertretung? Dann sprich die an. Ansonsten einfach mal beim Amt erkundigen. Viel Erfolg!

Einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) kann stellen, wer einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 hat. Das Arbeitsamt entscheidet, ob der Arbeitsplatz ohne Gleichstellung gefährdet ist, nachdem Stellungnahmen von Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenvertretung vorliegen.
Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden, hierbei helfen die Gewerkschaften oder der VdK.

Laut §80 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat für die Ausübung der Gleichstellung zu sorgen. Schafft dieser das nicht, habt Ihr einen sch… BR! Der BR hat noch die Möglichkeit sich Hilfe über Anwälte etc. zu holen, wenn sich die GS gegen die Durchsetzung der Gleichstellung sträubt.

Schau mal hier an wen der Antrag geht.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=gleichstellung…

Da wirst du nicht auf verstzändnis stossen.

LÖeider

Hallo,
Mein Themengebiet ist die Gleichstellung von Männern und Frauen, dementsprechend kann ich bei dieser Fragestellung nicht weiterhelfen.
VG

sorry, damit hatte ich noch nie zu tun.
hoffe die anderen wissen mehr.
mfg

Hallo,
der Antrag ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. Diese entscheidet über den Antrag nach Anhörung des Arbeitgebers, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung.
Gruß
BVP

diese Gleichstellungsanträge müssen bei der Arbeitsagentur gestellt werden.
Diese entscheiden auch über Bewillligung oder Ablehnung.
Man muß vorher aber schon vom Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 30 bzw.
40 bewilligt bekommen haben. Gruss Malook

Sorry, ich war lange im Krankenstand, deshalb jetzt erst meine Antwort.
Entscheiden über einen Gleichstellungsntrag wird immer die Agentur für Arbeit.
Wie gut die Entscheidung ausfällt, liegt an der Begründung der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrates. Die Agentur für Arbeit fordert die Arbeitnehmervertreter auf eine Stellungnahme abzugeben. Auch der Arbeitgeber wird befragt, wobei dessen Ausführungen dürfen nicht zu einem negativem Ergebnis führen.
Wichtig ist auch ein Gutachten bzw. eine Darstellung durch den behandelnden Arzt. Denn auch dieser wird durch die Agentur für Arbeit zu einer Stellungnahme herangezogen.
Also gut agumentieren, dann kann eigentlich nichts passieren.
BRätin

sorry da kann ich dir nicht weiterhelfen, da ich keine Erfahrungswerte habe-
Gruß Elvi

Hallo,

leider kann ich mit Deiner Anfrage nicht viel anfangen.

Einen Antrag auf Gleichstellung kann man nicht stellen. Man kann nur dagegen vorgehen, wenn man nicht gleich behandelt wird.

Wobei es natürlich darauf ankommt, in welchem Punkt Du Dich ungleich behandelt fühlst.

Je nachdem kommen unterschiedliche Stellen infrage, an die man sich wenden kann.

Betriebsrat ist schon mal eine gute Idee. Sicher kann er Dir hilfreiche Tipps geben, wo es lang gehen könnte.

Viele Grüße
Maralena

Hallo, ich meine das läuft über´s Gesundheitsamt