Wie geht es weiter nach der Kündigung eines Autorenvertrags?

Hallo,
Ich hab Anfang 2012 einen Autorenvertrag mit einem Verlag abgeschlossen. Einige dort vereinbarte Punkte vor allem die Auszahlung von Tandiemen wurden vom Verlag nicht eingehalten, d.h. ich hab kein Geld bekommen. Mehrmalige Erinnerungen per email, Telefon verliefen gegenstandslos, ebenso eine Mahnung. Auf Anraten einer anwaltlichen Beratung habe ich außerordentlich gekündigt, mit Angabe der Gründe und ausreichenden Fristen - zweimal, da ich bei der ersten Kündigung den Fehler beging, die Kündigung per Übergabeeinschreiben wegzuschicken, die nach Ablauf der Lagerfrist zurückkam. Die zweite Kündigung erfolgte per Einwurfeinschreiben. Eine Strafanzeige wegen Betrug wurde wieder eingestellt, da laut der Staatsanwaltschaft bei Vertragsabschluss keine Betrugsabsicht vorhanden gewesen sei.
Mir wurde von anderen ebenso Betroffenen gesagt, dass die Kündigung per Einwurfeinschreiben ausreichend sei, um meine Rechte an der Geschichte zurückzuerhalten, ob die Verlegerin darauf reagiere oder nicht.
Wie kann ich dessen sicher sein? Kann ich bei der Formulierung der Kündigung Fehler machen, die dann die Kündigung unwirksam machen?
Welche Möglichkeiten habe ich noch, um an meine Rechte zu kommen und meine Geschichten anderweitig zu veröffentlichen, ohne von Seiten der Verlegerin Ärger zu bekommen?
Baldige Antwort wäre schön, da die Verlegerin weiterhin an meinen Büchern verdient, ohne dass ich einen Cent davon sehe oder in absehbarer Zeit davon sehen werde.
Danke.
PS: Nochmal eingestellt, weil ich von der Seite dauernd gefragt werde, ob ich die Frage wegschicken möchte, obwohl ich es bereits weggeschickt habe. Und wenn ich es aufgrund der Nachfrage nochmal wegschicken will, dann bekomme ich die Meldung: „Ist bereits verschickt“.

Hallo, du hast doch zunächst die Möglichkeit all die Tantiemen, die dir aufgrund des Vertrages zustehen, über eine Klage einzufordern. Das würde ich auf jeden Fall tun. Dazu hat sich ja die Gegenseite vertraglich verpflichtet.

Wenn du jetzt deine Geschichte anderweitig vertreibst und dafür Tantiemen bekommst, muss die alte Vertragspartei klagen, um ihre Rechte durchzusetzen. Das führt dann letztlich auch zu Klärung des Sachverhaltes.

Gruß Pif

Hallo,

meine Ansicht dazu wie folgt:
Wenn Einschreiben, dann immer Einschreiben Rückschein als Beweis für die Zustellung und vor allem den Empfang. Und dann fristlos kündigen aufgrund des vorliegenden Vertragsbruches und dem Hinweis, die Vetriebs-Rechte unverzüglich zu entziehen sowie der Aufforderung, den Vertrieb (auch von bereis gedruckten oder versandten Exemplaren) unverzüglich einzustellen. Sollte nach einer Frist von 2 Wochen das Werk immer noch im Handel sein, würde ich Anzeige wegen der Verletzung von Urheberrechten erstatten, nicht wegen Betruges!

Gruß,

twilight666

Hallo,
wenn Sie doch einen Vertrag geschlossen haben, wonach Ihnen ein Geldbetrag zusteht, dann müssen Sie handeln, anstatt z.B. zu kündigen.
Lt. Ihrem Vertrag müsste sich doch ergeben, was Ihnen bei Verkäufen zusteht, oder?
Also, Sie sollten den Verlag auffordern bis spätestens zum (mindestens 14 Tage Frist lassen und Datum angeben) in welcher Höhe Ihnen eine Gewinn zusteht.
Der Verlag wird darauf wohl nicht antworten, deshalb schreiben Sie sofort, sollte ich nicht von Ihnen hören, werde ich zunächst einen Teilbetrag von 100,00 € einfordern und ggf. einklagen.
Wie gesagt, wenn dann keine Antort kommen, gehen Sie zwecks Klage zu einem Anwalt, die Kosten muss der Verlag zahlen, da er dann im Verzug ist, und klagen Sie die 100,00 € als Teilbetrag ein. Sie können dann im Klageverfahren Ihre Forderung erhöhen usw.
mfg
pb

Vielen herzlichen Dank für die Antwort. An Klage hab ich auch schon gedacht. Allerdings ist das mit erheblichen Kosten verbunden, die den Ertrag, um den es letztendlich ginge, nicht aufwiegen könnte. Außerdem ist es fraglich, ob ich trotz etwaig gewonnenem Prozess mein Geld bekomme, da es offenbar um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verlages nicht gut steht. Mit einer Klage könnte ich evtl. eine Insolvens auslösen. Und dann säße ich vermutlich ganz ohne Tandiemen und mit einem Haufen weiterer Kosten da.
Eben wegen eventueller Finanzschwierigkeiten wird die Gegenpartei wahrscheinlich nicht klagen können, weil sie sich den Prozess genausowenig wie ich leisten kann. Dennoch traue ich mich nicht, meine Geschichten so ohne weiteres anderweitig zu vertreiben, da ich nicht weiß, ob meine Kündigung nun rechtens ist oder nicht. Ich habe mittlerweile eine weitere Kündigung geschickt, mit Einwurfeinschreiben, jedoch auch ohne Rückmeldung.
Trotzdem vielen Dank.
lg shriladey

Vielen herzlichen Dank für deine Antwort.
Die Kündigung per Einschreiben-Rückschein kam nach Ablauf der Lagerfrist ungeöffnet zurück. Die Verlegerin verweigert jeglichen Kontakt, geht anscheinend nicht an die Tür, wenn der Postmann klingelt und holt die eingelagerte Post nicht ab. Daher habe ich eine weitere Kündigung geschickt, per Einwurfeisnchreiben. Kürzlich sagte mir ein Anwalt, dass auch ein Einwurf-Einschreiben nicht als zugestellt gilt. Ich müsse es mit Gerichtsvollzieher oder Boten schicken.
Ich weiß eben nicht, ob meine Kündigung nun rechtens ist oder nicht und die Rechte an der Geschichte wieder mir gehören und ich damit verfahren kann wie ich will. Mir bleibt anscheinend kein anderer Weg, als die Kosten aufzunehmen und einen Anwalt zu konsultieren. Eine Klage bringt wahrscheinlich nur die Insolvenz des Verlages.
Trotzdem vielen Dank für deine Mühe.
lg shriladey

Vielen Dank für die Antwort.
In meinem Vertrag steht genau drin, wieviel Prozent ich von den Verkäufen in den einzelnen Portalen erhalte. Ich habe bereits eine Auflistung der Verkäufe angemahnt, per email, per Brief. Telefonversuche, bei denen die Verlegerin nicht ranging, nicht mitgezählt. Keine Reaktion.
Irgendeinen Betrag einzufordern, würde nichts bringen, da ich keine Grundlage sprich Abrechnung habe und auch die Kosten für eine solche Klage (Gericht, Anwalt etc.) höher wären, als ich wahrscheinlich an Tandiemen ausbezahlt bekomme. Das Geld ist höchst wahrscheinlich eh verloren, da die wirtschaftlichen Verhältnisse, wie mir zugetragen wurde, nicht zum besten stehen. Mir geht es in erster Linie darum, meine Rechte zurückzuerhalten. Aber die Verlegerin reagiert nicht auf meine Forderungen bzw. die Kündigung. Die Bücher werden weiterhin verkauft. Klar könnte ich sie dann (sofern die Kündigung Bestand hat) wegen Verletzung meiner Urheberrechte verklagen, aber das würde mir weitere Kosten verursachen, auf denen ich sitzen bleibe.
Nochmals vielen Dank für die Mühe.
lg shriladey

Hallo,
die Verletztung von Urheberrechten sind ein Delikt. Stellen Sie Strafanzeige bei der dortigen Staatsanwaltschaft und Abschrift an den Verlag.
Sie können den Verlag auch darauf hinweisen, Strafanzeige stellen zu werden und um Abschließende Stellungnahme bitten. Wenn keine Antwort kommt, dann ab mit der Anzeige.
Meist wirken solche Androhungen. Aber Vorsicht, nicht mit Anzeige drohen - Nötigung - sondern den Sachverhalt auflisten, den Sie der Staatsanwaltschaft schicken werden und um Stellungnahme bitten.
mfg
PB