Wie lange kann ein arbeitgeber rückwirkend anmelde

wie lange kann ein arbeitgeber seine arbeitnehmer rückwirkend anmelden?

Hallo

Theoretisch ewig.

Eigentlich muß er es aber bis spätestens 2 Wochen nach Beginn der Beschäftigung machen. Macht er es aber bis dahin noch nicht, heißt das nicht, daß er es nie mehr machen kann… :o)

http://www.maletzki.de/_downloads/broschueren/bfa/ar…
ab Seite 7

Gruß,
LeoLo

Hallo

Auch hallo

Theoretisch ewig.

Eigentlich muß er es aber bis spätestens 2 Wochen nach Beginn
der Beschäftigung machen.

Also ich kenne das etwas anders, und zwar heißt es in § 6 DEÜV:

§ 6 Anmeldung
Der Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn, zu melden.

Macht er es aber bis dahin noch
nicht, heißt das nicht, daß er es nie mehr machen kann… :o)

Das wiederum würde ich auch so sagen :smile:

http://www.maletzki.de/_downloads/broschueren/bfa/ar…
ab Seite 7

Also die BfA heißt schon seit geraumer Zeit nicht mehr so…

Gruß,
LeoLo

Grüße
Stefan80

1 Like

Ui, desch isch aba ald
Hallo,

nur zur Info: Die BfA gibt es offiziell seit 01.10.2005 nicht mehr, von daher hat diese Broschüre schon einen Bart.

LG
Bürostuhlakrobatin

Zusatz
Und je nach Branche gibt es seit Neuestem auch noch die Sofortmeldung:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27790/zentraler-Cont…