Einmal angenommen, in einem Arbeitsvertrag steht, dass eine 40
Stunden Arbeitswoche vereinbart ist und zusätzlich wird am
Ende des Vertrages darauf hingewiesen, dass in der
Hauptumsatzzeit eine 6-Tage-Woche besteht.
Ist diese 6-Tage-Woche definiert ?
Ist die „Hauptumsatzzeit“ definiert ?
Wie sieht dann in Zeiten der 6-Tage-Woche die
Arbeitszeitregelung aus? Erhöht sich durch diesen Passus die
wöchentlich festgesetze Arbeitszeit auf 48 Stunden, oder
verteilen sich die 40 Stunden einfach auf 6 Tage?
Wenn 40 Std. im Vertrag festgeschrieben sind, dann bleibt es dabei. Der AG kann lediglich diese 40 Std. auf 6 Tage verteilen. Ob er dabei den AN an allen 6 Tagen zur Arbeitsleistung heranzieht (mit durchschnittlicher Arbeitszeit von 6:40 Std) oder aber lediglich 5 Arbeitstage a 8 Std. auf Mo. - Sa. verteilt (mit freiem Tag unter der Woche), unterliegt grundsätzlich dem alleinigen Direktionsrecht des AG.
Bestünde aber in dem Betrieb ein BR, hätte dieser bei der Verteilung der Arbeitszeit volle Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
ebenfalls grußlos