Wie sieht die genaue Arbeitszeitregelung aus?

Einmal angenommen, in einem Arbeitsvertrag steht, dass eine 40 Stunden Arbeitswoche vereinbart ist und zusätzlich wird am Ende des Vertrages darauf hingewiesen, dass in der Hauptumsatzzeit eine 6-Tage-Woche besteht.

Wie sieht dann in Zeiten der 6-Tage-Woche die Arbeitszeitregelung aus? Erhöht sich durch diesen Passus die wöchentlich festgesetze Arbeitszeit auf 48 Stunden, oder verteilen sich die 40 Stunden einfach auf 6 Tage?

Einmal angenommen, in einem Arbeitsvertrag steht, dass eine 40
Stunden Arbeitswoche vereinbart ist und zusätzlich wird am
Ende des Vertrages darauf hingewiesen, dass in der
Hauptumsatzzeit eine 6-Tage-Woche besteht.

Ist diese 6-Tage-Woche definiert ?
Ist die „Hauptumsatzzeit“ definiert ?

Wie sieht dann in Zeiten der 6-Tage-Woche die
Arbeitszeitregelung aus? Erhöht sich durch diesen Passus die
wöchentlich festgesetze Arbeitszeit auf 48 Stunden, oder
verteilen sich die 40 Stunden einfach auf 6 Tage?

Wenn 40 Std. im Vertrag festgeschrieben sind, dann bleibt es dabei. Der AG kann lediglich diese 40 Std. auf 6 Tage verteilen. Ob er dabei den AN an allen 6 Tagen zur Arbeitsleistung heranzieht (mit durchschnittlicher Arbeitszeit von 6:40 Std) oder aber lediglich 5 Arbeitstage a 8 Std. auf Mo. - Sa. verteilt (mit freiem Tag unter der Woche), unterliegt grundsätzlich dem alleinigen Direktionsrecht des AG.

Bestünde aber in dem Betrieb ein BR, hätte dieser bei der Verteilung der Arbeitszeit volle Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

ebenfalls grußlos

Ist diese 6-Tage-Woche definiert ?
Ist die „Hauptumsatzzeit“ definiert ?

Die 6-Tage wird im Vertrag nicht näher definiert. Die Hauptumsatzzeit wird mit „Vor-Osterzeit“ bzw, „Vor-Weihnachtszeit“ näher definiert.

Wenn 40 Std. im Vertrag festgeschrieben sind, dann bleibt es
dabei. Der AG kann lediglich diese 40 Std. auf 6 Tage
verteilen. Ob er dabei den AN an allen 6 Tagen zur
Arbeitsleistung heranzieht (mit durchschnittlicher Arbeitszeit
von 6:40 Std) oder aber lediglich 5 Arbeitstage a 8 Std. auf
Mo. - Sa. verteilt (mit freiem Tag unter der Woche),
unterliegt grundsätzlich dem alleinigen Direktionsrecht des
AG.

Bestünde aber in dem Betrieb ein BR, hätte dieser bei der
Verteilung der Arbeitszeit volle Mitbestimmung gem. § 87 Abs.
1 Nr. 2 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

Betriebsrat gibt es keinen.

ebenfalls grußlos

Sorry, vergessen.

Gruß

Pascal