Guten Tag,
sehr interessant ist mal die Frage dazu, wie das Lohnfortzahlungsgesetz durchgesetzt werden kann.
Da nutzt ein Arbeitnehmer einen freien Tag dafür, mal wieder zu seinem Hausarzt zu gehen, um einen schon lange beabsichtigten „Krebstest“ machen zu lassen. Schon die ersten Sofortlaborergebnisse weisen darauf hin, dass „da was ist“. Er wird krank geschrieben und teilt seinem Arbeitgeber sofort nach dem Arztbesuch das mit, indem er die ärztliche Arbeitsbefreiung da vorlegt. Er wird gebeten, kurz zu warten und erhält 10 min später die fristgemäße Kündigung während der Probezeit im vierten Monat des Arbeitsvertrages. Im persönlichen Gespräch wird ihm zur Begründung der Kündigung gesagt, der Arbeitgeber könne es sich nicht leisten, Krankengeld zu zahlen. Dafür sei ja ohnehin die Krankenkasse zuständig.
Auf schriftlichen Widerspruch des Arbeitnehmers dazu unter Berufung auf § 3 Lohnfortzahlungsgesetz gibt es keine Reaktion durch den Arbeitgeber.
Was wäre nun zu tun?