Wie viele Urlaubstage?

Guten Tag,

ich würde euch hier gerne um Rat fragen. Undzwar geht es um meine Urlaubstage und die Nutzung.

Ich arbeite in der Gastronomie als Teilzeitkraft mit 100 Stunden im Monat und habe 24 Tage Urlaubsanspruch im Kalenderjahr. Ich habe dort Mitte November 2012 angefangen und habe die 6 Monatige Probezeit hinter mir. Im August 2013 werde ich dort voraussichtlich eine Ausbildung anfangen - Aber bis jetzt habe ich keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Ich habe heute von meinem Chef für Juni meine Urlaubstage beantragt und er meinte, dass ich nur 16 Tage Urlaubsanspruch hätte, weil ich dort im August meine Ausbildung beginnen werde. Ich würde gerne wissen, ob er damit Recht hat, weil ich ja bis jetzt noch keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe.

Zudem würde ich gerne wissen, wie viele Wochen ich Urlaub habe, wenn ich vier Tage in der Woche arbeite. Bei 24 Tagen Urlaub, wären es doch 6 Wochen oder nicht? Und bei 16 wären es 4 wochen?

Schonmal danke im voraus für ihre Zeit.

Ich arbeite in der Gastronomie als Teilzeitkraft mit 100
Stunden im Monat und habe 24 Tage Urlaubsanspruch im
Kalenderjahr.

Hui! Da hast du aber einen großzügigen Chef!

Ich habe dort Mitte November 2012 angefangen und
habe die 6 Monatige Probezeit hinter mir. Im August 2013 werde
ich dort voraussichtlich eine Ausbildung anfangen - Aber bis
jetzt habe ich keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Ich
habe heute von meinem Chef für Juni meine Urlaubstage
beantragt und er meinte, dass ich nur 16 Tage Urlaubsanspruch
hätte, weil ich dort im August meine Ausbildung beginnen
werde.

Ist grundsätzlicher Quatsch. Den Anspruch den du erarbeitet hast wie er im Arbeitsvertrag festgehalten ist, muss auch entsprechen gewährt werden. Es sei denn ihr einigt euch anders.

Ich würde gerne wissen, ob er damit Recht hat, weil ich
ja bis jetzt noch keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben
habe.

Der Anspruch aus einem „vorherigen“ Vertrag, hat nichts mit einem Folgevertrag zu tun. Bzw. du hast ja noch nichtmal irgendeinen Folgevertrag unterschrieben.

Zudem würde ich gerne wissen, wie viele Wochen ich Urlaub
habe, wenn ich vier Tage in der Woche arbeite. Bei 24 Tagen
Urlaub, wären es doch 6 Wochen oder nicht? Und bei 16 wären es
4 wochen?

Soviel wie der Tarifvertrag, das Gesetz oder dein Arbeitgeber dir geben. Das ist unterschiedlich. Das kann man nicht einfach so pauschal ausrechnen.

Hallo,

Sie haben also die normale Urlaubszeit von 2 Tagen pro Monat. Wenn Sie Mitte Nov. angefangen haben und bis Mitte Juli 2013 tätig sind, sind das genau 16 Tage für 8 Monate. Wenn Sie aber bis Ende Juli 2013 tätig sind, erhöht sich der Anspruch auf 17 Tage, da Sie dann 8,5 Monate Arbeitszeit hätten.

Auf keinen Fall können Sie Ihre Rechnung aufrechterhalten. Wenn jemand z.B. nur 1 Tag in der Woche arbeiten würde, hätte er nach Ihrer falschen Berechnung 24 Wochen Urlaub, oder bei 2 Tagen pro Woche 12 Wochen Urlaub. Also, so geht es nicht nach dem Gesetz.
mfg
PB

kann leider nicht helfen

Hallo,

es hatten sich bereits viele die Mühe gemacht den Sachverhalt zu erklären und so sende ich Ihnen nachfolgend ein paar Links dazu.

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog…
http://www.lohn-ag.de/service/urlaubsrechner.html
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1094_b…

Schönen Gruß

Holger

Guten Morgen,

die 24 UT im KJ sind nicht durch die Anzahl der zu leistenden Arbeitstage, sondern der Werktage zu teilen - also nicht durch 4 sondern üblicherweise durch 5; an manchen Arbeitsorten auch durch 6!
Teilt man nunmehr die 24 UT durch 5 (Mo-Fr), so erhält man 2 UT / MO. Dies mal die Anzahl der zu leistenden Arbeitsmonate (Dez.-Jul. = 8), so kommst du auf 16 UT für diesen v.g. Zeitraum.

Nun könnte man sich noch streiten, ob du 1 UT mehr erhälst, weil du den halben Nov. auch gearbeitet hattest, aber ich denke, dass dahin deine Frage nicht zielt, oder?

Sollte durch ein (neues) Ausbildungsverhältnis die Anzahl der UT sich ändern, so besteht dein Anspruch auf die v.g. 16 Tage (bis einschl. Jul.).

Alles Gute wünscht

TT

Hallo,

Du hast auf jeden Fall den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Wieviel Tage Du dabei arbeitest, spielt meines Wissens keine Rolle, es kommt auf die Wochenstunden an, die vereinbart wurden. An wieviel Tagen die dann abgeleistet werden, ist egal. Also selbst wenn Du 4 Tage die Woche arbeitest, wird eine Woche Urlaub mit 5 Tagen verrechnet.

Gruß,

twilight666

Du hast Urlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Zu den Werktagen gehören auch die Samstage, so dass 24 Werktage 4 Wochen sind. Bei einer 5-Tage-Woche hast du 24 Werktage, also ohne die Samstage 20 Urlaubstage = 4 Wochen, bei einer 4-Tage-Woche auch 24 Werktage, also ohne Samstage und Freitage 16 Urlaubstage = 4 Wochen. Nun hast du resturlaub aus 2012 für 1,5/12 des Gesamtanspruchs (für hälftigen November und den Dezember) und den vollen Anspruch für 2013. Den kannst du nach dem Bundesurlaubsgesetz einbringen, auch schon im Juni.

Hallo,

habe heute von meinem Chef für Juni meine Urlaubstage
beantragt und er meinte, dass ich nur 16 Tage Urlaubsanspruch
hätte, weil ich dort im August meine Ausbildung beginnen
werde.
Zudem würde ich gerne wissen, wie viele Wochen ich Urlaub
habe, wenn ich vier Tage in der Woche arbeite. Bei 24 Tagen
Urlaub, wären es doch 6 Wochen oder nicht? Und bei 16 wären es
4 wochen?

Ich lese daraus, dass „dort“ der gleiche Betrieb ist? Dann geht der Chef wahrscheinlich so vor: als Aushilfe berechnet sich der Urlaubsanspruch auch nur bis einschließlich Juli. Für die Azubi-Zeit entsteht ein neuer Urlaubsanspruch.
(Ist „dort“ nicht der gleiche Betrieb, macht der Chef alles richtig; warum soll er den Urlaubsanspruch eines anderen Arbeitgebers bezahlen?)

Bei der Zahl der Urlaubswochen kommt es nicht darauf an, an wievielen Tagen jemand arbeitet (Extrembeispiel: ich arbeite nur an einem Tag pro Woche und habe 24 Tage Urlaub. Dann bin ich für das nächste halbe Jahr mal weg). Gezählt werden die Wochentage: bei 24 Tagen Urlaub und 6 Wochentagen (incl. Samstag) sind das vier Wochen Urlaub.

Gern geschehen

rambam

Hallo,

also für 2012 haben Sie anteilig auf die Monate Anspruch ( da Sie ja jetzt die Probezeit beendet haben ) Bei Eintritt 15 November also 3 Tage. Für 2013 stellt sich die Frage wann das Beschäftigungsverhältnis aufgrund der Ausbildung tatsächlich beendet wird. Wird das Arbeitsverhältnis vor Juni beendet ist Ihr Anspruch wieder auf die Monate umzurechnen. Sind die 24 Tage auf Ihre 4-Tage Woche bereits heruntergerechnet oder ist es der gesetzliche Mindesturlaub. Nach dem BUrlG haben Sie einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche, 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche, 16 Werktage bei einer 4-Tage-Woche usw.
Ob Sie einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben oder nicht ist zunächst zweitrangig, wichtig ist wann endet Ihr derzeitige Arbeitsverhältnis. Weiterhin stellt sich die Frage, ob Sie vor Beginn des Ausbildungsverhälnisses noch Ärger möchten?!

VG
Milan

Hallo,

leider kann ich Ihnen bei Ihrer Frage nur schwer weiterhelfen weil mir Ihr Vertrag nicht vorliegt.

Ich möchte Ihnen allerdings empfehlen sich an eine Gewerkschaft zu wenden. Die beraten manchmal auch Nichtmitglieder.

Ich wünsch ihnen viel Glück für Ihr Anliegen.

Sonnige Grüße

Die 16 Tage kann ich nicht nachvollziehen. M.E. wären es 14 (24:12*7Monate). Als Azubi gibt es dann neuen Urlaubsanspruch. Wenn der Vertrag nicht zustande kommt und der Vertrag unbefristet weiterläuft, dann 24 Tage. Der AG muss sie aber nicht alle im Juni gewähren. Er kann auch verlangen, dass sie verteilt werden.

Bei der Wochenberechnung ist die Frage, ob es sich um 24 Arbeitstage oder 24 Werktagen handelt. Bei Werktagen würden für eine Woche immer 6 Tage angerechnet, egal wieviele Tage man in der Woche arbeitet. Bei Arbeitstagen würden für eine Woche 4 Tage angerechnet werden.

Der Chef wird den Urlaub aufteilen wollen, weil ein Urlaubstag als Azubi weniger kostet. Die Azubivergütung ist i.d.R. geringer. Außerdem ist das ein neues Vertragsverhältnis, was neu betrachtet werden muss.

Komplett kürzen auf 16 Tage für das Jahr kann er das nicht.

Guten Tag,

ich würde euch hier gerne um Rat fragen. Und zwar geht es um

meine Urlaubstage und die Nutzung.

Ich arbeite in der Gastronomie als Teilzeitkraft mit 100
Stunden im Monat und habe 24 Tage Urlaubsanspruch im
Kalenderjahr. Ich habe dort Mitte November 2012 angefangen und
habe die 6 Monatige Probezeit hinter mir. Im August 2013 werde
ich dort voraussichtlich eine Ausbildung anfangen - Aber bis
jetzt habe ich keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Ich
habe heute von meinem Chef für Juni meine Urlaubstage
beantragt und er meinte, dass ich nur 16 Tage Urlaubsanspruch
hätte, weil ich dort im August meine Ausbildung beginnen
werde. Ich würde gerne wissen, ob er damit Recht hat, weil ich
ja bis jetzt noch keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben
habe.

Zudem würde ich gerne wissen, wie viele Wochen ich Urlaub
habe, wenn ich vier Tage in der Woche arbeite. Bei 24 Tagen
Urlaub, wären es doch 6 Wochen oder nicht? Und bei 16 wären es
4 wochen?

Schonmal danke im voraus für ihre Zeit.

Hallo,

Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz. Das regelt die Minimalbedingungen. Weniger wie das, was dort steht, darf es nicht geben.

Durch Verträge, dazu gehört auch der Arbeitsvertrag kann auch mehr gegeben werden.

Und nun konkret.
Der derzeitige Arbeitsvertrag, ist ein befristeter Teilzeitarbeitsvertrag. Das heißt, alles wird prozentual auf die Teilzeit umgerechnet. Nehmen wir den Urlaub. Die Höhe des Urlaubsanspruches wird nicht verändert. Wohl aber die Länge des einzelnen Urlaubstages. Wenn die Teilzeit also z.B. die Hälfte der Vollzeit entspricht, (8 Stunden Arbeitstag) dann werden bei der 50% tigen Teilzeit eben nur 4 Stunden als Urlaubsstunden pro Tag, bezahlt. In der Praxis würde das so aussehen. Die Vollzeitstelle mit 160 Monatstunden bekommt Minimum ihren Urlaub von Mo-Fr zu je 8 Stunden bezahlt.

Macht also zusammen wieder 160 Stunden.

Beispiel:
5 Tage a 8 Stunden, pro Woche (= 40 h) x 4 Wochen, sind = 160 Urlaubsstunden.

Bei der Teilzeit ist es genauso:
5 Tage a 4 Stunden, pro Woche (= 20 h) x 4 Wochen, sind = 80 Urlaubsstunden.

Wenn man das jetzt noch in Geld rechnet. Multipliziert man die Urlaubsstunden mit z.B. 10 €, dann bekommt die Vollzeitstelle 1600 € für 20 Tage Urlaub und die 50% Teilzeitstelle eben nur 800 € für 20 Tage Urlaub.

Wenn jemand nicht das volle Jahr arbeitet, dann bekommt er den Urlaub monatlich berechnet. Wenn z.B. 20 Tage Jahresurlaub im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, (Mo-Fr.)
dann beträgt der monatlich erworbene Urlaubsanspruch:

20 Tage Jahresurlaubsanspruch, geteilt durch 12 Monate, gleich 1,66666 Tage Urlaubsanspruch pro Monat.

Macht für 9 Monate (1.Nov- 31.Juli = 9 Monate) 1,6666 x 9 = 15 Tage Urlaubsanspruch. Immer gerechnet von Mo-Fr.

Bei 20 Tagen Jahresurlaub werden immer die Tage von Montag bis Freitag gezählt. Bei 24 Tagen Jahresurlaub, werden immer die Tage von Montag bis Samstag gezählt. Warum ist das so? Bei dem Ersten, sprechen wir von der 5 Tage Arbeitswoche und bei dem Zweiten, sprechen wir von der 6 Tage Arbeitswoche.

Der 31. Juli wiederum entsteht aus der Tatsache, dass am 1. August ein neuer Arbeits(Ausbildungs)vertrag beginnt. In diesem, sind dann wieder neue Urlaubsregeln festgelegt.

Genauso wird dann auch umgerechnet bei einer 4 Tage Arbeitswoche.
Also immer alles in Prozente umrechnen. Zum Schluß, muß alles wieder an Stunden so passen, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Egal ob Urlaub oder Krank.

Übrigens, wenn man in der Gastronomie anfängt zu arbeiten, sollte man besser in eine Gewerkschaft (NGG) eintreten. Da gibt es kostenlosen Rechtsschutz und kostenlose Rechtsauskunft.

Hallo,

für den Urlaub bzw. die Berechnung gilt das Bundesurlaubsgesetz oder weitergehend ein Tarifvertrag. Urlaub wir in Tagen und nicht in Wochen berechnet. Der Urlaub kann auch erst nach der Probezeit und nur bis zum Beginn der Ausbildung berechnet werden. Danach geht alles wieder von vorn los.

Gruß

Klaus

Hallo,

nach 6 monatiger Wartezeit hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, aber…
Es müssen 6 volle Monate sein und dein Arbeitsverhältnis darf auch nicht in einem „gekündigtem“ Zustand sein. Außerdem ist eine 12telung möglich, wenn Dein Ausscheiden vor dem 1. Juli passiert.
Zwar wird Dein Chef die Tage nun 12teln, aber als Azubi erwirbst Du ja wieder Urlaubsanspruch.
Bei 24 Urlaubstagen geht das Gesetz von einer 6 Tage Woche aus.
Du schreibst Du hast den Urlaub für Juni beantragt, beginnst im August eine Lehre.
Was ist zwischen Juli und August ? Wenn Du normal weiter arbeitest bis zum Beginn der Lehre kann er eigentlich nichts kürzen.
Er muss Dir den Urlaub zwar jetzt noch nicht voll gewähren, aber spätestens sobald Du in diesem Jahr 6 volle Monate gearbeitet hast, dann hast Du Anspruch auf den vollen Urlaub. - Aber wie gesagt, er könnte wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekürzt werden - aber es entsteht neuer Anspruch als Azubi…

MfG
Harley