Wie wird Urlaub in Minijob Arbeitsvertrag

… genau berechnet?
Hallo in die Runde, eine Freundin geht einem Minijob nach und arbeitet an 2 - 4 Tagen pro Woche, meist sehr unregelmäßig. Wie wird der Urlaub in einem Minijob Arbeitsvertrag genau berechnet? Vielen Dank.

Der Urlaub ist abhängig von den tatsächlich in der Woche gearbeiteten Tagen. Wenn man 2 Tage in der Woche arbeitet, berechnet sich der Urlaubsanspruch wie folgt:

Gesamturlaubsanspruch pro Jahr/5 (Arbeitstage pro Woche) und das Ergebnis dann mal 2 Arbeitstage pro Woche.

Das ergibt dann den Urlaubsanspruch pro Jahr bezogen auf die 2 Arbeitstage pro Woche.

Wie wird der Urlaub in einem Minijob Arbeitsvertrag genau
berechnet?

Kann ich leider nicht helfen (sollte im Arbeitsvertrag stehen).

rambam

Leider bin ich kein Minijobfachmann.
Ich weiss nicht, wie man dabei die Urlaubstage berechnet.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Hallo,
Ihrer Freundin stehen genau so viele Urlaubstage zu, wie einer fest angestellten Kollegin oder Kollegen mit Vollzeit-Arbeitsplatz. Sie bekommt die Stunden bezahlt, die sie durchschnittlich pro Monat arbeitet.
Viele Grüße

HAllo,

es wird der Schnitt der letzten dreizehn Wochen berechnet. Daraus ergibt sich dann die Anzahl der Wochentage. Der Urlaub wird anteilig berechnet.

Wenn z.B. 30 Tage Urlaub für eine fünf-Tage-Woche gewährt werden, so muss eben der Anteil für die errechneten durchschnittlichen Tage berechnet werden. z.B. 30 Tg. bei einer vollen Einsatzwoche (dauernd) und bei 2,5 Tagen in der Woche dann eben anteilig 15 Tage Urlaub.

Gruss
Gorbes

weiß ich nicht. Ich würde es über die Arbeisstunden machen.

Mann könnte aber auch so rechnen:

Durchschnittlich 3 Tage die Woche. Gesetzlich sind 24 Werktage, also 4 Wochen. Bei 3 Tagen pro Woche sind es dann 12 Tage, um auf 4 Wochen Urlaub zu kommen.

Hier kan ich nicht weiterhelfen!
wannsee

Hallo sebastianwinterling35:

die Freundin soll sich einfach mal hier informieren: www.minijob-zentrale.de. Da erfährt man alles zum Minijob.

Gruß Fredo

Guten Tag,

es besteht, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub.
Das sind 24 Arbeitstage bei der 6 Tage Woche.
Wer also weniger als 6 Tage in der Woche arbeitet, bekommt entsprechende weniger Uralubstage.
Man kann das aber einfacher rechnen.
Der gesetzliche Urlaub ergibt immer 4 Wochen frei.
Bei 2 - 4 Tagen pro Woche bekommt man soviele freie Tage, wie man braucht, um 4 Wochen frei zu haben.
z.B. es wird gearbeitet:

  1. Woche 2 AT
  2. Woche 1 AT
  3. Woche 4 AT
  4. Woche 3 AT
    Unterstellt man, dass das so auch der Jahresschnitt ist, dann bekommt man 10 UT und hat damit 4 Wochen frei.
    Wichtig ist, dass es sich auch im Minijob um einen bezahlten Urlaub handelt. Es werden also auch soviele Stunden an den ATs bezahlt, wie wenn man gearbeitet hätte.

Schöne Ferien

Als Erstes hängt Ihr Urlaubsanspruch davon ab, ob Sie in Voll- oder Teilzeit tätig sind. Beachten Sie bei Ihrer Urlaubsberechnung immer, dass der Samstag auch ein Werktag ist.

Es zählt dabei für den Urlaub nicht, wie viele Stunden Sie täglich arbeiten, sondern nur wie viele Tage Sie wöchentlich tätig sind. Auch wenn Sie also in Teilzeit arbeiten, haben Sie den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitarbeiter, wenn Sie fünf Tage in der Woche beispielsweise halbtags anwesend sind. Ein Arbeitstag entspricht auch einem potenziellen Urlaubstag.
1Üblich sind in Deutschland 5-6 Urlaubswochen. Grundsätzlich gilt, dass Sie einen rechtlichen Anspruch auf mindestens vier Wochen im Jahr Urlaub haben.
2Bei einer Sechs-Tage-Woche haben Sie demnach regulär Anspruch auf mindestens 24 Werktage. Wenn Sie nur fünf Tage pro Woche arbeiten, reduziert sich dieser Anspruch entsprechend auf 20 Urlaubstage.
3Anders sieht es aus, wenn Sie in Teilzeit angestellt sind. Hier zählen die Arbeitstage im Verhältnis zu den Vollzeitkräften und es gilt folgende Formel für die Urlaubsberechnung: Urlaubstage der Vollzeitkraft mal wöchentliche Arbeitstage von Ihnen, geteilt durch die wöchentlichen Arbeitstage der Vollzeitkraft.
4Noch einmal anders funktioniert die Urlaubsberechnung, wenn Sie unregelmäßig im Wechsel verschieden viele Tage wöchentlich am Arbeitsplatz oder einige Wochen Vollzeit beschäftigt und andere Monate gar nicht im Büro sind. Dann fassen Sie mehrere Wochen bzw. das ganze Jahr zusammen und berechnen eine durchschnittliche Arbeitszeit: Urlaubstage der Vollzeitkraft mal Arbeitstage von Ihnen im gewählten Bezugsrahmen, geteilt durch Arbeitstage der Vollzeitkräfte im selben Bezugsrahmen.
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Gruss Mäggi

Hallo Anfragender,

auch Minijobber haben einen Anspruch auf Urlaub, welcher aufgrund des Bundesurlaubsgesetzes basiert. Entsprechend müsste anteilig berechnet (1/12 des Jahresurlaubes entspricht dem monatlichen Anspruch und dann anteilig in Relation zur Arbeitszeit berechnet).

Die Berechnung will ich aufgrund rechtlicher Bedenken hier nicht vornehmen und bitte um eigene Berechnung.

Freundliche Grüße