Wieviel Resturlaub bei eigener Kündigung?

Angenommen ein AN kündigt fristgerecht sein Arbeitsverhältnis. Wieviel Tage Resturlaub stehen ihm dann zu? Wird der Urlaubsanspruch anteilmässig berechnet, sprich bekommt er beim Austritt zur Jahreshälfte auch nur den halben Urlaub? Was passiert, wenn er bis dato schon mehr Urlaub verbraucht hat? Muss er diesen dann zurückzahlen? Besteht trotzdem die Möglichkeit für die restliche Zeit des Arbeitsverhältnisses noch unbezahlten Urlaub zu nehmen? Für Antworten schon ma vielen Dank im Voraus :wink:

Hallo

Sofern einzel- oder tarifvertragilch nichts Anderslautendes wirksam gilt, steht dem AN bei Austritt zur Jahreshälfte pro vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresanspruchs zu. Ab 0,5 wird aufgerundet.

Wenn der AN bei Ausscheiden länger als 6 Monate beim AG gearbeitet hat, kann der zuviel genommene Urlaub, bzw das daraufhin zuviel gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. Betrug die Beschäftigungsdauer gleich oder weniger als 6 Monate, kann der AG das Geld zurückfordern, wenn dies vertraglich vorher vereinbart war.

Einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht, sondern bedarf der beidseitigen Übereinkunft.

Gruß,
LeoLo