Liebe Manuela,
um diese Frage zu beantworten, müsste man entweder wissen, bei welchem Unternehmen Ihr Zukünftiger arbeitet, bzw. welcher Tarifvertrag eventuell gilt.
Sollte KEIN Tarifvertrag gelten, dann wäre eventuell die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber freiwillig (z.B. im Rahmen der Arbeits- und Sozialordnung) einen Sonderurlaub für eine Heirat genehmigt.
Sollte auch das nicht der Fall sein, dann muss ich Ihnen leider sagen, dass der Gesetzgeber KEINEN Sonderurlaub für eine Heirat vorsieht.
Sollte es weitere Fragen geben, bzw. Sie Hilfe dabei brauchen, den entsprechenden Tarifvertrag zu finden, geben Sie gerne nochmal Bescheid.
Ansonsten wünsche ich Ihnen auf jeden Fall ein schönes Fest und anschließend viel Glück für die gemeinsame Zeit!
Alles Liebe,
Matthias.