Hallo
Ich hätte eine zur Reglung mit Wochenendarbeit, natürlich rein fiktiv:
Als Beispiel nehmen wir eine volljährige Person, (befristet) Teilzeit im Bereich schwerbehinderten Pflege.
Wie oft im Monat darf der AG von einem verlangen, am Wochenende (also Sa und So) zu arbeiten?
Wäre es zulässig über mehrere Monate jedes Wochenende von morgens bis abends Arbeiten zu müssen?
Oder reicht als „Ausgleich“ aus, dass man 2 Tage unter der Woche frei hat?
Vielen Dank im voraus.
Grüße