Zivilrecht

Lieber Ralf K.,

vielen vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

Die Frage, ist eine Regelung die fristlose Kündigung betreffend getroffen, etwa dadurch, dass sie Beispiele für wichtige Gründe vorab definiert haben, muss ich - zumindest bezüglich der Beispiele für wichtige Gründe - verneinen. Es gibt jedoch wenigstens den Punkt, der Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Deshalb hatte ich die Frage gestellt, ob der Sachverhalt unter „wichtigen Grund“ fällt.

Gestern Abend haben wir der Dame einen Aufhebungsvertrag zum 31.07.2009 angeboten. Den hat sie abgelehnt. Sie besteht auf die einmonatige Kündigungsfrist. Erneut musste festgestellt werden, dass die Person sich absolut keiner Schuld bewusst zu sein scheint. Sie zeigte sich wieder einsichtsresistent und bestätigte, dass sie nicht kritikfähig ist.

Es wurde niemals ein Freibrief für irgendwelche Ersatzkräfte erteilt. Die Betreuung durch die Schwiegertochter wurde als „mal ne Viertelstunde“ verkauft. Unser Sohn kann noch nicht sprechen, von daher ließ sich das alles halt auch schwer überprüfen. Deshalb haben wir auch nie groß was gesagt.

Betreffs der 2 Wochen Frist: der Vorfall mit dieser angeblichen Arbeitskollegin ereignete sich Anfang Juli. Die 2 Wochen sind also vorbei.

Nun bereite ich die fristlose Kündigung aber mit der Begründung der Unzumutbarkeit vor. Denn der letztendliche Grund für die fristlose Kündigung ist, dass sie uns letzte Woche aufgrund des Kritikgesprächs per SMS die Kündigung androhte.
Mein Lebensgefährte hat dann mit ihr telefoniert und da sprach sie definitive Lügen aus und behauptete, ich hätte „private Probleme“ und wälze diese auf sie ab, sei während unseres Gespräches „so laut geworden, dass es die Schwiegertochter im 2. Stock gehört“ hätte und würde ja sowieso an allem rummäkeln.

Nachdem im April bereits ein Verstoß gegen die Schweigepflicht erfolgte - muss nun davon ausgegangen werden, dass meine angeblichen „privaten Probleme“ auch die Runde machen - und die Gefahr, dass sie unserem Sohn auch erzählt, dass seine Mutter nicht „ganz koscher“ ist, besteht zudem auch noch.
Desweiteren muss ich davon ausgehen, dass wieder irgendwelche Leute zur Vertretung abgestellt werden. Hier weiß ich wie gesagt ja noch nicht mal, wie oft und wann genau das seit Vertragsbeginn der Fall war! Wir haben ja immer nur bei den Bring- und Abholzeiten gemerkt, wenn sie nicht selbst da war.

Ich habe zum Glück eine Rechtschutzversicherung, hoffe aber, dass ich sie nicht benötigen werde.

Grüße
-Nadine-

Hallo Nadine,

entschuldigen Sie bitte, dass ich mich auf Ihre letzte Nachricht nicht mehr gemeldet habe.

Sind Sie Ihre Tagesmutter denn inzwischen „losgeworden“ oder wurden Sie doch genötigt Ihr Recht auf dem Klageweg durchzusetzen?

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ralf,

wir haben fristlos gekündigt und auch den Verein, über den wir ihre Adresse hatten, miteinbezogen.
Die wollen der Sache nachgehen - von einer Anzeige beim Jugendamt haben wir jedoch abgesehen. Wir haben in der Kündigung auch das bereits bezahlte Entgelt bis zum Ausspruch der fristlosen Kündigung zurückgefordert. Bis 10.08. haben wir ihr die Frist eingeräumt. Mal sehen, ob was zurück kommt…

Vielen Dank nochmals
Grüße
-Nadine-

Hallo Nadine,

entschuldigen Sie bitte, dass ich mich auf Ihre letzte
Nachricht nicht mehr gemeldet habe.

Sind Sie Ihre Tagesmutter denn inzwischen „losgeworden“ oder
wurden Sie doch genötigt Ihr Recht auf dem Klageweg
durchzusetzen?

Grüße