Alleiniger Nutzer eines Dienstwagens - rechtliche Stellung

Ich bin alleiniger Nutzer eines Dienstwagens, den ich mit 1% monatlich versteuere, den ich auch privat nutzen darf.
Der Wagen (Neuwagen) ist von der Firma geleast.
Wie sieht das rechtlich aus? Ist das Leasing an mich als Nutzer übergegangen, ist der Wagen von mir von der Firme geliehen, gemietet oder sonst was? Geht leider aus meinem Vertrag nicht so klar hervor.

Hallo!

Da steht doch bestimmt drin, was mit dem Wagen passieren wird, wenn man die Firma verlässt, oder ?

Es ist Firmeneigentum und wird dem Mitarbeiter zur Nutzung überlassen. Und weil das einen geldwerten Vorteil hat (quasi Lohnerhöhung) muss man es versteuern mit den 1%.

MfG
duck313

Hallo,

muss man es versteuern mit den 1%

oder ein Fahrtenbuch führen, um den tatsächl. Vorteil belegen zu können.

vdmaster

Hallo,

nein, Eigentum der Firma ist ein Leasingfahrzeug natürlich nicht. Es bleibt Eigentum des Leasinggebers. Die Firma ist Leasingnehmer und der einzelne MA im Rahmen des Leasingvertrages berechtigter Nutzer. Wobei es eine Frage der Ausgestaltung des Leasingvertrages ist, ob ein konkreter Nutzer dort festgelegt wird, oder in wieweit es dem Leasingnehmer frei gestellt ist, den Nutzer zu bestimmen (z.B. Poolfahrzeuge, Weiterverwendung nach MA-Wechsel, …).

Gruß vom Wiz

Das mit dem Fahrtenbuch ist unpraktisch. Wenn du bei einer Deinstfahrt den Fahrweg verlässt um zu essen (von der Autobahn zum Autohof oder schnell mal zum Fastfood), oder beim Kunden zum Essen fährst, ist dieses Stück steuerrechtlich eine Privatfahrt und du müsstest diese Strecke jedesmal als Privatnutzung festhalten. Ich hab dann lieber das eine Prozent versteuert. Da bist du nur am schreiben.

Das mit dem Fahrtenbuch ist unpraktisch. Wenn du bei einer
Deinstfahrt den Fahrweg verlässt um zu essen (von der Autobahn
zum Autohof oder schnell mal zum Fastfood), oder beim Kunden
zum Essen fährst, ist dieses Stück steuerrechtlich eine
Privatfahrt und du müsstest diese Strecke jedesmal als
Privatnutzung festhalten.

Hierzu würde mich die Rechtsquelle mal interessieren…

Aussage vom Finanzamt auf die Äußerung "Ich nutze den Wagen nur dienstlich und nicht privat.
Essen musst du auch, wenn du nicht arbeitest. Aus diesem Grund ist ein Unfall in der Kantine auch kein Arbeitsunfall. Nur der Weg zur und von der Kantine ist abgesichert.

Völlig am Thema vorbei!

Auf nachfolgende Antwort von dir, bat ich um eine Rechtsquelle:

Das mit dem Fahrtenbuch ist unpraktisch. Wenn du bei einer Deinstfahrt den Fahrweg verlässt um zu essen (von der Autobahn zum Autohof oder schnell mal zum Fastfood), oder beim Kunden zum Essen fährst, ist dieses Stück steuerrechtlich eine Privatfahrt und du müsstest diese Strecke jedesmal als Privatnutzung festhalten …

Hast wohl deine eigene Antwort vergessen,
oder einfach etwas geschrieben ohne den Sinn zu verstehen.

Mit anderen Worten Du hast keine Ahnung!

Moin!Nun - ich würde nicht einen Zentimeter den Wagen bewegen, wenn ich den Vertrag nicht verstanden hätte…
Die Fa. hat den Wagen geleast und Ihnen als Mitarbeiter „zur Verfügung“ gestellt. D.h. Sie fahren einen Firmenwagen und wegen des geldwerten Vorteils müssen Sie den mit 1% versteuern. Besonders wichtig für Sie sind die im Vertrag genannten Rücknahmevorschriften (auch -vereinbarungen genannt), die Sie später noch richtig Geld kosten können, wenn das nicht Ihre Fa. übernimmt! Also: Vertrag lesen!GrußMK

Völlig am Thema vorbei!

Meine Antwort bezog sich auf das Fahrtenbuch.

Auf nachfolgende Antwort von dir, bat ich um eine
Rechtsquelle:

Das mit dem Fahrtenbuch ist unpraktisch. Wenn du bei einer
Deinstfahrt den Fahrweg verlässt um zu essen (von der Autobahn
zum Autohof oder schnell mal zum Fastfood), oder beim Kunden
zum Essen fährst, ist dieses Stück steuerrechtlich eine
Privatfahrt und du müsstest diese Strecke jedesmal als
Privatnutzung festhalten …

Hast wohl deine eigene Antwort vergessen,
oder einfach etwas geschrieben ohne den Sinn zu verstehen.

Hab ich nicht.
Ich weis nicht, ob eine Privatfahrt exakt gesetzlich geregelt ist.
Es ist eine Frage der Kostenverteilung.
Bilanzbuchhaltung ist zwar schon eine Weile her, aber so viel hat sich wohl nicht geändert.
Nutzt man einen Firmenwagen für eine Fahrt zum Kunden, dient dies dem Betreibszweck und kann in der Bilanz als Ausgabe geltend gemacht werden.
Fährt man mit dem Wagen in der Mittagspause zum Essen, dient dies nicht dem Betriegszweck und kann nicht geltend gemacht werden. Nimmt man einen Kunden zur Bewirtung mit, dient es als Kundenpflege wieder dem Betriebszweck. Da man für diese Fahrt auch seinen privaten Wagen nehmen kann, stellt diese Fahrt eine geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. Nimmt man im Privatwagen einen Kunden zur Bewirtung mit, könnte man sich die Kosten über die Kilometerpauschale erstatten lassen.
Ob das beim FA durchgeht, kann ich nicht sagen. Fahr ich mit meinem Privatwagen zum Kunden, rechne ich die Kilometer ab. Gleiches gilt für die Verrechnung von Fahrten vom Wohnort zur Arbeitstelle (Pendlerpauschale, etc.). Wenn man auf dem Weg zum oder vom Kunden den Weg verlässt, um zu essen oder einzukaufen, dient dieses Stück nicht dem Betriebszweck und kann somit nicht geltend gemacht werden. Es ist also privat.
Was du nicht in der Bilanz unterbringen oder verstecken kannst ist privat. Ich wüsste nicht, daß sich das geändert hat.

Mit anderen Worten Du hast keine Ahnung!

Hab ich überlesen.

Noch zur eigentlichen Frage. Er kann nur mit 1% versteuern, wenn er der alleinige Nutzer des Wagens ist. Sonst ist es ein Poolfahrzeug , bei dem die private Nutzung durch ein Fahrtenbuch detailiert festgehalten werden muss. Ich zahl doch nicht für die private Nutzung andere.
Troztdem soll er sich den Vertrag genau durchlesen und ggf. von eine Anwalt prüfen lassen. Wie schon hier erwähnt, kann es sonnst teuer werden.

Grüße

B

Völlig am Thema vorbei!

Meine Antwort bezog sich auf das Fahrtenbuch.

Auf nachfolgende Antwort von dir, bat ich um eine
Rechtsquelle:

Das mit dem Fahrtenbuch ist unpraktisch. Wenn du bei einer
Deinstfahrt den Fahrweg verlässt um zu essen (von der Autobahn
zum Autohof oder schnell mal zum Fastfood), oder beim Kunden
zum Essen fährst, ist dieses Stück steuerrechtlich eine
Privatfahrt und du müsstest diese Strecke jedesmal als
Privatnutzung festhalten …

Hast wohl deine eigene Antwort vergessen,
oder einfach etwas geschrieben ohne den Sinn zu verstehen.

Hab ich nicht.
Ich weis nicht, ob eine Privatfahrt exakt gesetzlich geregelt
ist.

Also bist Du der Meinung, dass wenn ich mich z.B. auf einer Dienstfahrt zu einem Kunden befinde der 400 km weg wohnt und Mittags auf die Autobahnraststätte fahre um was zu essen und um zu tanken, ich diese Fahrt als Privatfahrt aufschreiben muss ???

Und was das ganze jetzt mit deiner BilanzBuchhaltung zu tun hat ist mir schleierhaft.

Hast Du denn überhaupt schon einmal ein Fahrtenbuch geführt ?
.

Mit anderen Worten Du hast keine Ahnung!

Hab ich überlesen.

Noch zur eigentlichen Frage. Er kann nur mit 1% versteuern,
wenn er der alleinige Nutzer des Wagens ist. Sonst ist es ein
Poolfahrzeug , bei dem die private Nutzung durch ein
Fahrtenbuch detailiert festgehalten werden muss. Ich zahl doch
nicht für die private Nutzung andere.
Troztdem soll er sich den Vertrag genau durchlesen und ggf.
von eine Anwalt prüfen lassen. Wie schon hier erwähnt, kann es
sonnst teuer werden.

Also hast Du meine Frage überhaupt nicht verstanden.
Wo habe ich mich auf deine 1 % Regelung bezogen ?

Grüße

B

Gruß Merger