Alter Bootsanhänger für eine Fahrt nutzen

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe ein altes, kleines Segelboot (3,5m lang). Das Boot steht seit über 10 Jahren 6 km weg von meinem Haus auf einem Bauernhof.

Jetzt würde ich das Boot gerne zu mir in den Garten holen. Ich habe einen Sportanhänger für das Boot, der ebenfalls seit über 10 Jahren nicht mehr bewegt wurde. Früher, als wir das Boot noch genutzt haben, haben wir einfach das Kennzeichen vom Auto auf ein improvisiertes Nummernschild gemalt, da der Anhänger als Spportanhänger kein eigenes Kennzeichen brauchte.
Wie sieht es denn da heute aus, ich befürchte das das heute nicht mehr so einfach ist.
Wie ist die einfachste Möglichkeit das Boot mit dem Anhänger die 6 km zu meinem Haus zu bringen?
Da das ganze eine einmalige Aktion ist, würde ich ungern dafür jetzt viel Geld ausgeben.
Oder kann ich tatsächlich auch heute noch den Anhänger für die Strecke einfach ans Auto hängen?
Vielen Dank schon einmal,
Gruß
Christoph

Hallo

Soweit ich informiert bin gibt es die Möglichkeit Sportanhänger steuerbefreit zuzulassen (mit grüner Nummer). Allerdings müssen diese Anhänger wie andere auch zum TÜV und müssen versichert werden.
Um den Anhänger zu bewegen kannst Du Dir entweder eine Rote Nummer irgendwo bei einem Autohändler besorgen (die geben die aber immer so ungern her) oder Du holst Dir eine Kurzzeitzulassung (gelbes Kennzeichen) kostet ca. 80 Euro.
Eine weitere Option ist, Du hängst an den Anhänger ein 6km Schild und ziehst in mit 6 km/h nach Hause, somit ist der Anhänger nur für 6km/h zugelassen und nicht zulassungspflichtig.
Du kannst den Anhänger natürlich auch auf einen weiteren zugelassenen Anhänger aufladen.

Horst

Wirf mal einen Blick in die StVZO Paragraph 18 Abs.2 Nr. 6m.

Da ist das genau geregelt.

Du kannst den Anhänger natürlich auch auf einen weiteren
zugelassenen Anhänger aufladen.

Horst

Hallo!

Ich habe mir das mal so bildlich vorgestellt,
2 Anhänger übereinander, und obendrauf ein Boot,
nicht schlecht…
Warum das Boot denn nicht auf den untersten Hänger laden?

Grüße, Steffen!

Hallo Horst,

Wirf mal einen Blick in die StVZO Paragraph 18 Abs.2 Nr. 6m.

Da ist das genau geregelt.

Schade nur, dass der Paragraph gestrichen wurde.
Sicherlich wird das jetzt durch die FZV geregelt.

Aber ging es da nicht um „normale“ Zulassungen? Kurzzeit ist hier sicher eher angebracht.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

… oder Du holst Dir eine
Kurzzeitzulassung (gelbes Kennzeichen) kostet ca. 80 Euro.

Anhänger für rein sportliche Zwecke sind zwar Zulassungspflichtig, aber nicht Steuer- und Versicherungspflichtig. Das zählt auch für Kurzzeitkennzeichen. Dadurch sollte das Ganze incl. Kennzeichen bei ca. 20-25 Euro liegen. Nimm aber lieber den Brief bzw. ZB1 mit zur Zulassungsstelle.

Beste Grüße
Guido

Schade nur, dass der Paragraph gestrichen wurde.
Sicherlich wird das jetzt durch die FZV geregelt.

Ups! Ist meine STVO schon so alt???