Auto privatverkauf gewährleistung

Hallo Leute!

mein dad hat vor ein paar monaten meinen alten corsa verkauft.Privat ohne jeglichen vertrag für 650€.

nun habe ich post vom anwalt des käufers bekommen, ich soll das auto zurücknehmen + 3% zinsen und die anwaltskosten übernehmen. da bei dem corsa erhebliche mängel festgestellt wurden. muss ich diese vorderungen hinnehmen?. ich hatte nie probleme mit dem corsa und bin mir daher keiner schuld bewusst. das ein altes auto für 650€ nicht noch 20 jahre ohne probleme fährt muss doch jedem klar sein oder?

hoffe auf eure hilfe
lg marie

hallo marie,
auto ohne vertrag verkaufen ist grundsätzlich mist und gefährlich. denn trotz verkauf gehört das auto immer noch dir. du bist in der beweispflicht, das die angemahnten mängel vorher nicht da waren. vielleicht will der käufer den preis auch nur drücken, sei also vorsichtig.
th.

Nein musst du nicht.Die Mängel können im nachhinein entstanden sein was jetzt zu dem Zeitpunkt nicht mehr feststellbar ist.Da der Wagen ohne Vertrag verkauft wurde ist dies auch in meinen augen nur ein verzweifelter versuch.Der Wagen lief bei dir Tip Top wie du sagst und dadurch hast du den wagen mit deinen wissen in guten zustand abgegeben.Der Käufer hat in diesem fall in meinen Augen pech gehabt.

Hallo Leute!

mein dad hat vor ein paar monaten meinen alten corsa
verkauft.Privat ohne jeglichen vertrag für 650€.

nun habe ich post vom anwalt des käufers bekommen, ich

soll

das auto zurücknehmen + 3% zinsen und die anwaltskosten
übernehmen. da bei dem corsa erhebliche mängel

festgestellt

wurden. muss ich diese vorderungen hinnehmen?. ich

hatte nie

probleme mit dem corsa und bin mir daher keiner schuld
bewusst. das ein altes auto für 650€ nicht noch 20

jahre ohne

probleme fährt muss doch jedem klar sein oder?

hoffe auf eure hilfe
lg marie

Hallo Marie,

was mich etwas stützig macht ist deine Aussage, das der
Wagen ohne Vertrag verkauft wurde. Um ein KFZ umzumelden
ist in der Regel ein Kaufvertrag nötig. Darin wird dann
auch (gerade bei älteren und sehr günstigen Fahrzeugen)
vermerkt, das der Verkauf ohne Garantie stattfindet.
Falls Mängel vorhanden sind (egal welche Art) müssen Sie
erwähnt werden.
Hat der Käufer sich überhaupt bei euch gemeldet und von
den Mängeln berichtet?
Wenn er das Auto schon mehrere Monate besitzt brauchst
Du dir eigentlich keine Sorgen zu machen. Die Schäden
können ja bei so einem alten Wagen auch erst in den
letzten Wochen aufgetreten sein. Er musste ja erstmal
beweisen, das die (erheblichen)Schäden schon bei
Fahrzeugübergabe vorhanden waren.

Da er jetzt aber schon einen Anwalt eingeschaltet hat
solltest Du auch dir einen Anwalt zulegen. Denn wenn
sein Anwalt schlau genug ist kann er auch bei einer eher
eindeutigen Sachlage seinem Mandanten zu einem Sieg
verhelfen!

Mit freundlichen Grüssen

K. Nemati

ich kann mir nicht vorstellen, dass du das hinnehmen musst.
allerdings ohne vertragsdaten kann man auch nicht sagen, ob eine gewährleistung vereinbahrt wurde. wenn ja, dann sieht es schlecht aus. habt ihr denn überhaupt einen schriftlichen vertrag vorliegen?