Auto verkaufen an Straßenhändler

Hallo zusammen,

vllt. hat jemand da schon Erfahrungen gemacht.
Würde mein Auto gerne an einen Straßenhändler verkaufen. Was ist wenn z.B. nach paar Monaten Probleme dann mit dem Auto sind das ich Verkauft habe. Hat der Straßenhändler dann Rechte? Oder gilt verkauft ist verkauft das ist dann sein Problem.

Vielen Dank im Voraus.

Als ich meinen verkauft hatte, hatte der Händler einen Vertrag indem er alle rechte beim Kauf des Autos von mir abtritt. Fand ich recht praktisch. Frag danach, ich denke aber das ist so gang und gebe.

mfg DBZ

Hallo Chila,

was auch ganz Wichtig ist,verkaufe es auf keinen fall Angemeldet.

Nur Abgemeldet Verkaufen.

Und nur mit Vertrag,auch wenn er sagt,das er ihn gleich abmeldet

Druck dir einen Kaufvertrag aus dem internet aus, (ADAC)oder sonstwo.

Gruß

MückeHH

Hallo Chila90,

ich nochmal,

mach mal Klick:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013_Kaufvertrag_privat_…

Gruß

MückeHH

Hi,

nach BGB kommt der Vertrag zwischen Privatpersonen zustande und daher sind jegliche Garantien ausgeschlossen. Außer Du hast vorsätzlich getäuscht über z.B. Kilometerstand, Mängel und Vorschäden verschwiegen etc.
Daher wird quasi noch als „Hosenträger“ im Vertrag der Passus „Gekauft wie besehen und zur Probe gefahren und Ausschluß aller Garantien“ aufgenommen. Ist nicht notwendig aber frisst ja kein Brot.

Anders sieht es aus, wenn ein Händler Dir das gebrauchte Auto verkauft. Hier zieht nach BGB eine Garantie von 6 Monaten.

Wenn Du also die Karre so verkaufst, so musst Du dir keinen Kopf machen.

Gruß vom Raben

vielen Dank für eure Antwort, dass hat mich jetzt schon mehr beruhigt. Ich werde aufjedenfall mal einen Kaufvertrag mit nehmen und darauf achten das drin steht gekauft wie gesehen. Zum Glück hab ich ihn auch schon die schäden gesagt was ist :smile: Auf jedenfall wird das Auto von mir selbst abgemeldet ist sicherer.

Gruß Chila

Hallo,

nach BGB kommt der Vertrag zwischen Privatpersonen zustande
und daher sind jegliche Garantien ausgeschlossen.

da ist gar nichts ausgeschlossen, wenn man nichts explizit ausgeschlossen hat.

Daher wird quasi noch als „Hosenträger“ im Vertrag der Passus
„Gekauft wie besehen und zur Probe gefahren und Ausschluß
aller Garantien“ aufgenommen. Ist nicht notwendig aber frisst
ja kein Brot.

Doch, ist notwendig. Andernfalls gilt nämlich die gesetzliche Sachmangelhaftung.

Anders sieht es aus, wenn ein Händler Dir das gebrauchte Auto
verkauft. Hier zieht nach BGB eine Garantie von 6 Monaten.

Die Sachmangelhaftung gilt für zwei Jahre und nicht für sechs Monate. Letzteres ist der Zeitraum, in der die Beweislastumkehr für Käufe zwischen Unternehmern und Privatpersonen gilt.

Wenn Du also die Karre so verkaufst, so musst Du dir keinen
Kopf machen.

Doch, wäre besser. Wobei die Passage „gekauft wie gesehen“ zumindest Spielraum für Interpretationen und damit für Gerichtsverfahren läßt. Besser wäre ein eindeutige rund damit eindeutig wirksamer Ausschluß der Sachmangelhaftung.

Gruß
C.

Hallo Chila.90

wenn du schlau bist,füllst du den Vertrag schon Zuhause aus,da hast du mehr Ruhe
als wie irgendwo anders,evtl.auf der Straße oder bei ihn Zuhause.

Dann brauchst du nur noch seine Daten und den Preis eintragen und Unterschreiben,und hast nichts vergessen.

Gruß

MückeHH