Autos unter 10.000 €?

Hallo Experten,
welche Hersteller bieten mit welchen Modellen eigentlich solche Fahrzeuge als Neufahrzeuge (Modelle?) an? Gibt es die schon als Jahreswagen? Und wie sieht es da mit der Verfügbarkeit aus?

Dacia Logan und Mitsubishi Colt sind mir bekannt. Bei ersten ist die Verfügbarkeit eher nicht da. Zweiteren weiß ich nicht.
Und sonst?

Grüße
Marco

Hallo Marco,

Autos bis 10.000 € (manchmal nur in der einfachsten Version)
Opel Corsa - http://www.opel.de/
Toyota Aygo - http://www.toyota.de
Hyundai Getz oder Atos - http://www.hyundai.de

Gruß
Carlos

Hallo Experten,

welche Hersteller bieten mit welchen Modellen eigentlich
solche Fahrzeuge als Neufahrzeuge (Modelle?) an? Gibt es die
schon als Jahreswagen? Und wie sieht es da mit der
Verfügbarkeit aus?
Dacia Logan und Mitsubishi Colt sind mir bekannt. Bei ersten
ist die Verfügbarkeit eher nicht da. Zweiteren weiß ich nicht.
Und sonst?

Die Frage ist doch, was Du eigentlich brauchst?

Reicht ein ganz billiger Kleinwagen mit niedrigem Nivea
bei der Sicherheitsausstattung, der nach 100 Tkm langsam
aber sicher am Lebensende angekommen ist, oder soll es
doch besser ein gebrauchter Mittelklassewagen sein, der
bei mit moderater Kilometerzahl (z.B. um 50Tkm) noch
gut das 3-fache vor sich hat und außerdem eine bessere
Ausstattung hat.
Z.B. ein gebrauchter Mazda 3 (neu ca14T€),
max. 2 Jahre alt mit ca. 30-50Tkm sollte schon gut
unter 10T€ liegen.
Gruß Uwi

Hallo Uwi,
ich will eigentlich nen günstiges Übergangsfahrzeug haben, welches möglichst keine weiteren Kosten verursacht (außer Steuer/Versicherung) im Zeithorizont

Hallo Uwi,
ich will eigentlich nen günstiges Übergangsfahrzeug haben,

:welches möglichst keine weiteren Kosten verursacht (außer

Steuer/Versicherung) im Zeithorizont AUhh an und hört mit

O hhh auf.
das sagt doch schon alles.
t.

PS: so um die 1 bis 2.000 € sollte man immer (!!!) als stiölle reserve auf der kante haben. sonmst kannste ja nie ruhig schlafen.

Grüße
Marco

Hallo,

ich will eigentlich nen günstiges Übergangsfahrzeug haben,
welches möglichst keine weiteren Kosten verursacht (außer
Steuer/Versicherung) im Zeithorizont

  1. Die Gebrauchswagengarantie, die Händler gegen müssen
    sichert schon mal böse Überraschungen ab.
  2. Der Wertverlust ist bei einem Neuwagen im 1. Jahr
    am größten.
  3. Mit einem Gebrauchten sparts Du Dir das Einfahren und
    die häufigeren Durchsichten auf den ersten paar 10Tkm.
    Wenn die Mühle frischen TÜV hat und keine abgefahrenen
    Reifen, dann gibt’s da auch keine Kosten.
  4. Je nach Anschaffungskosten kann es auch zweckmäßig sein,
    keine Kasko mehr abzuschließen (das lohnt nur, solange
    der Wert des Fahrzeugs noch hoch genug ist.

Dazu kommen die schon genannten Argumente.
Entscheiden mußt Du Dich natürlich selbst.

Ich würde bei dem Zeithorizont sogar sagen, daß Du nicht
viel riskierst, wenn die Karre nur 4-5T€ kostet.
Für die avisierten 10T€ könntest Du im Schadensfall
sogar noch eine 2. Karre anschaffen.
Gruß Uwi

Hi!

Für diese Zwecke tut es ein Mercedes 230E, Baujahr 1980, mit 170.000 Km locker.
Kostet max. ca. 2000 - 3000 Euro in gutem Zustand.

Grüße,

Mathias

Hi,

1. Die Gebrauchswagengarantie, die Händler gegen müssen
sichert schon mal böse Überraschungen ab.

außerdem hat man bei jedem Kauf ein vierzehntägiges Rückgaberecht und kommt mit der Stellung von drei Nachmietern aus jedem Mietvertrag raus…
Mann, Mann, Mann…solche Gerüchte sterben wohl nie aus… (eine Garantie ist immer freiwillig!)

Gruß Stefan

Gewährleistung
Hallo,

1. Die Gebrauchswagengarantie, die Händler gegen müssen
sichert schon mal böse Überraschungen ab.

außerdem hat man bei jedem Kauf ein vierzehntägiges
Rückgaberecht und kommt mit der Stellung von drei Nachmietern
aus jedem Mietvertrag raus…
Mann, Mann, Mann…solche Gerüchte sterben wohl nie aus…
(eine Garantie ist immer freiwillig!)

mein Gott, wenn schon Krümel kacken, dann aber auch richtig
cross :wink:

Da nennen wir das Kind eben korrekt beim Namen:

Gewährleistung" , im Volksmund allg. Garantie genannt.

Zitat:
Bei Gebrauchtwagen gilt seit 1. Januar 2002 eine
Mindest-Gewährleistung von einem Jahr beim Kauf eines Verbrauchers vom Unternehmer, dem Verbrauchsgüterkauf
Paragraph 474 BGB, Neues Schuldrecht.

Das gilt dann natürlich nicht bei Kauf von Privat.
Aber ich schrieb ja auch eindeutig vom „(Auto-)Händler“!

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1011873,00.html

Gruß Uwi

1 Like

Hallo,
waere das etwas fuer Dich:
5 grosszuegige Sitze, weit oeffnende Tueren fuer bequemen Einstieg, Kofferaum groesser als Mondeo Turnier, E-Klasse Kombi oder Q7, naemlich 2800 Liter, zum Einparken kuerzer als Golf Plus und Neupreis beim Haendler bei 9000 EURO. Schau mal beim „Freundlichen“ vorbei, der hat den Berlingo im Angebot.
Gruss Helmut

Hi,

mein Gott, wenn schon Krümel kacken, dann aber auch richtig
cross :wink:

leider geht es hier beim besten Willen nicht um Krümelkacken oder Klugscheißen.

Das Problem ist (und das ist leider auch bei dem verlinkten Artikel des ZDF sehr unsauber bzw. mißverständlich dargestellt), daß die Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung genannt) und eine Garantie zwei völlig verschiedene Dinge sind.
Die gesetzliche Sachmangelhaftung legt dem Verkäufer lediglich auf, daß die übergebene Kaufsache frei von Sachmängeln zu sein hat - nicht mehr und nicht weniger. Es geht dabei ausschließlich um den Zeitpunkt der Übergabe. Die Fristen (früher 6 Monate, heute ein oder zwei Jahre) sind lediglich Verjährungsfristen, innerhalb derer der Mangel dem Verkäufer angezeigt werden muß. Eine Funktionsgarantie bieten die gesetzlichen Regelungen hingegen nicht!

Ein konkretes Beispiel: Beim gekauften 10 Jahre alten Gebrauchtwagen geht nach 5 Monaten und 5000 km Fahrleistung das Getriebe kaputt. Ein Fall für die Gewährleistung? Wohl kaum, denn zum Zeitpunkt der Übergabe war das Getriebe ja in Ordnung…

Eine wirkliche Verbesserung hat das neue Gewährleistungsrecht aber in der Tat gebracht: die Umkehr der Beweißlast für die ersten sechs Monate nach Kauf. Während früher der Käufer nachweisen mußte, daß der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestand, muß heute in den ersten sechs Monaten der Verkäufer das Gegenteil beweisen (es sei denn, die Art des Schadens ist mit der Vermutung unvereinbar, daß der Schaden schon bei Übergabe bestanden hat). Da sowohl der Beweiß wie auch der Gegenbeweiß oft nicht erbracht werden können, ist der Käufer klar im Vorteil.
Aber nach sechs Monaten ist es vorbei mit der Käuferherrlichkeit. Dann muß nämlich der Käufer beweißen, daß der reklamierte Mangel schon bei Übergabe bestanden hat…

Eine Garantie (z.B. „der Wagen läuft die nächsten zwölf Monate ohne grundlegende Reparaturen“) ist hingegen etwas völlig Anderes. Hier garantiert jemand (Hersteller, Verkäufer…), daß bestimmte Mängel für einen gewissen Zeitraum nicht auftreten werden. Treten sie dennoch auf, muß der Garantierende entsprechend Abhilfe schaffen. Eine solche Garantie schreibt der Gesetzgeber aber nicht vor…

Es stimmt natürlich, daß viele Gebrauchtwagenhändler zusätzlich eine Garantie geben, aber die ist nun mal nicht vorgeschrieben. Und sie kann dementsprechend auch frei gestaltet und eingeschränkt werden (es muß nur vorher gesagt werden).

Das Problem ist eben, daß viele „Normalbürger“ Garantie und Sachmangelhaftung verwechseln und sich dann wundern, daß der aufgetretene Schaden eben doch nicht behoben werden muß… Und da entsprechende Fragen im Rechtsbrett beinahe täglich gestellt werden, kann man nicht oft genug darauf hinweisen, daß die gesetzliche Sachmangelhaftung eben keine Garantie ist.

Da nennen wir das Kind eben korrekt beim Namen:

Gewährleistung" , im Volksmund allg. Garantie
genannt.

Das genau ist das Problem.

Zitat:
Bei Gebrauchtwagen gilt seit 1. Januar 2002 eine
Mindest-Gewährleistung von einem Jahr beim Kauf eines
Verbrauchers vom Unternehmer, dem Verbrauchsgüterkauf
Paragraph 474 BGB, Neues Schuldrecht.

Ein schönes Beispiel, wie man durch mißverständliche Formulierungen Irrtümer erzeugen kann…

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1011873,00.html

Kein besonders guter Link, wenn man sich über die Rechte des Verbrauchers beim Verbrauchsgüterkauf informieren will.

Gruß Stefan