Autoverkauf ins Ausland

Hallo Leute,
ich hab da mal was.
Ich habe mein altes Auto für einen tollen Preis nach Bulgarien verkauft. In 14 Tagen wird es abgeholt. Einen Kaufvertrag haben wir uns schon zugemailt. Soweit alles klar.
Nun kommt es.
Der Käufer hätte gern eine Kopie vom Fahrzeugbrief. Ich hab damit so meine Bauchschmerzen. Sollte ich es ruig machen oder lieber nicht?

Bitte helft mir.

Danke
Ana und Thomas

Hallo Ana,
Wenn Du vermeiden willst dass Dich die Polizei sucht, weil Du mit Deinem Auto bei einem Bankraub beteiligt warst, dann tue es lieber nicht.
Mfg, Wolf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Eine Kopie ist kein Original, aber was die damit machen, steht in den Sternen.
Frage doch einfach mal bei deiner Kfz.Zulassungsstelle nach.
Und gleich noch ein paar Typs.

Übergebe dem Käufer das Fahrzeug abgemeldet. Nicht das der mit deiner Zulassung und Versicherung auf deine Kosten einen Unfall baut oder noch Monate weiter fährt.

Unbedingt eine Schreiben an die Zulassungsstelle und gleichlautent an die Versicherung an wenn du das Fahrzeug - Name und Passnummer - verkauft hast.

Bezahlung in Bar.
Aber, das Geld muß direkt am Schalter deiner Bank vom Käufer auf dein Konto einbezahlt werden.
Von wegen Falschgeld oder gefälschtem Scheck usw.
Also nur Bar. Einen Scheck nimmt die Bank unter vorbehalt und wenn der gefälscht ist, ist das Geld weg.
Das Bargeld können die gleich prüfen und sind selber schuldig wenn es falsch ist.
Und wenn bei der Übergabe noch ein paar Freunde mit dicken Oberarmen als Zeuge usw, dabei stehen, kann das nicht von Nachteil sein.

so wäre es besser

Unbedingt eine Schreiben an die Zulassungsstelle und
gleichlautent an die Versicherung an wenn du das Fahrzeug -
Name und Passnummer - verkauft hast.

Hi,

wenn das Auto abgemeldet wird vor dem Verkauf, bedarf es keiner Info an die Versicherung. Allerdings bräuchte der Käufer dann ein Ausfuhrkennzeichen… und wo er die Haftpflichtdeckung herbekommen könnte, wüsste ich im Moment nicht.
Und wenn die Abmeldung vorher nicht durchgeführt wird, kannst Du Dir dieses Schreiben an die Versicherung sparen, da trotzdem der Vertrag nicht beendet werden kann (der Vers.-Schutz geht auf den Käufer über, und zwar mit dem derzeit vorhandenen Prämienguthaben).

Grüße, M

Hm… weiß jemand mehr…
Danke für die guten Tip´s.
Das Auto wird abgemeldet übergeben. Der Käufer kommt mit einem Autotrasporter. Es wird also nicht mehr bewegt. Der Kaufer sagte das er der Brief braucht um alle Angaben zu haben.
Ich hab ihm erstmal eine Kopie vom Fahrzeugschein geschickt.

Aber mit dem Brief ist das halt so eine Sache, finde ich…

Weiß noch jemand was genaueres?

ich kann nur von einem verkauf nach russland berichten,der übers internet lief(grosse 7er limousine).
der käufer hat dem verkäufer das geld überwiesen,nachdem ein kaufvertrag per fax geschlossen war.
das auto wurde nach 6 oder 8 wochen abgeholt und per achse überführt,der käufer hatte überführungskennzeichen dabei.
der abholer hatte vorher noch das auto genau anhand der beschreibung im internet bzw. kaufvertrag überprüft.
der verkäufer hat mir erzählt,dass die russen sehr ungehalten reagieren,wenn das fahrzeug nicht der beschreibung entspricht(kilometerangabe,ausstattung),allerdings auch beim preis grosszügiger wären.

Danke für die guten Tip´s.
Das Auto wird abgemeldet übergeben. Der Käufer kommt mit einem
Autotrasporter. Es wird also nicht mehr bewegt. Der Kaufer
sagte das er der Brief braucht um alle Angaben zu haben.
Ich hab ihm erstmal eine Kopie vom Fahrzeugschein geschickt.

Na, das hört sich doch gut an! Insgesamt auch sehr seriös, wie ich meine: Kaufvertrag vorab per Mail/Fax abgestimmt, er kommt mit Anhänger, … , wenn er jetzt noch (vorab) das Geld auf Dein Konto überweist oder einzahlt, ist doch alles geritzt.

Wg dieser Brief-Kopie würde ich mir keine zu großen Gedanken machen, immerhin würden wir selbst auch möglichst viel von dem Auto wissen wollen, bevor, wir den weiten Weg antreten.

Grüße, M

Hi!

Mann oh mann, was man hier ab und an zu lesen bekommt…

HIer die Fakten:

ich hab da mal was.
Ich habe mein altes Auto für einen tollen Preis nach Bulgarien
verkauft. In 14 Tagen wird es abgeholt. Einen Kaufvertrag
haben wir uns schon zugemailt. Soweit alles klar.
Nun kommt es.
Der Käufer hätte gern eine Kopie vom Fahrzeugbrief. Ich hab
damit so meine Bauchschmerzen. Sollte ich es ruig machen oder
lieber nicht?

Kein Problem.
Mit der Kopie kann er nichts anfangen ausser die Zulassung in BG vorzubereiten oder einem evtl. Käufer in BG die Details zu zeigen.
Du kannst ja die Adresse schwärzen, wobei der Käufer den Wagen ja vermutlich bei Dir abholt, diese also ohnehin kennt.

Unbedingt empfehlenswert ist es, das Geld direkt bei der Bank auf Dein Konto einzuzahlen und den Wagen unbedingt angemeldet zu übergeben.

Den Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag nicht vergessen!
Ein Mailanhang reicht nicht unbedingt aus, also macht vor Ort noch mal eine Version mit Originalunterschriften.

Eine Passkopie des KÄufers sehe ich nicht unbedingt als nötig an, wenn der Wagen abgemeldet und ohne die alten deutschen Kennzeichen übergeben wird.

Es kann lediglich passieren, dass man Dich als letzten deutschen Halter irgendwann mal anruft, wenn die Kiste irgendwo in D als Schrott am Straßenrand gefunden wird oder an der Grenze bei der EIn- und Ausreise kontrolliert wird.
Ist mir vor Jahren mal passiert, war aber gleich erledigt, als ich das Kaufdatum aus dem Kaufvertrag am Telefon dem Grenzbeamten vorlas.

Grüße,

Mathias

Hallo Wolf,

Wenn Du vermeiden willst dass Dich die Polizei sucht, weil Du
mit Deinem Auto bei einem Bankraub beteiligt warst, dann tue
es lieber nicht.

Das erkläre mir mal bitte etwas genauer, wie das mit einer Kopie gehen soll.

@Ana: Sag beim Abmelden Bescheid, dass das Auto ins Auslang geht oder bewahre den Kaufvertrag gut auf. Nicht, dass ein ein paar Jahren das Umweltamt nachfragt, wo das Auto geblieben ist. Die wollen dann einen Beleg haben, nicht dass das Auto in irgendeinem Wald dahinrostet.
Bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (genau wie beim Verschrotten) bekämen die über das KBA eine entsprechende Meldung, so aber nicht.

Beste Grüße
Guido

Hallo Ana.

Tus nicht.

Ich würde es nicht machen,es gibt auch Export Leute die Arbeiten mit
allen Tricks.

gruß Mücke

Hallo,

nur mal so eine Überlegung:

Ich bekomme die Kopie vom Schein, habe im Hinterzimmer jemanden sitzen, der darauf aufbauend etwas macht, was fast schon ein Original ist, die Adresse wo das Fahrzeug steht ist bekannt, warum also Geld loswerden, wenn man auch so an die Kiste kommen kann?

Gruß vom Wiz, der immer aufhorcht, wenn Leute von ganz weit weg tolle Preise für Gebrauchtwagen bieten

Hallo,

ich sehe in der Kopie kein Problem. Wichtig wäre noch, bei der Übergabe nicht allein zu sein. Bargeld, welches direkt am Bankschalter eingezahlt wird ist auch gut. Wenn die Käufer Freitag Abend nach Bankschluß (haben uns verspätet) kommen, dann müssen sie halt bis Montag warten, ohne Pardon! Falls sie das Geld vorab überweisen, ist das auch ok. Eine selbst getätigte Überweisung kann man nicht zurückbuchen.

Mit freundlichen Grüßen
schubtil

Hi!

ich sehe in der Kopie kein Problem. Wichtig wäre noch, bei der
Übergabe nicht allein zu sein. Bargeld, welches direkt am
Bankschalter eingezahlt wird ist auch gut. Wenn die Käufer
Freitag Abend nach Bankschluß (haben uns verspätet) kommen,
dann müssen sie halt bis Montag warten, ohne Pardon! Falls sie
das Geld vorab überweisen, ist das auch ok. Eine selbst
getätigte Überweisung kann man nicht zurückbuchen.

Sie kann so lange zurückgebucht werden, wie sie noch nicht auf dem Zielkonto gutgeschrieben ist.
Also reicht ein Ausdruck des Onlinebanking-Programms vom Käufer vom selben Tag nicht. Die Überweisung muss auf dem eigenen Konto auftauchen.

Grüße,

Mathias

online überweisungen gehen aber ratzfatz,so schnell kannste gar nicht gucken–mit zurück holen ist da nix zu wollen.

Hi!

online überweisungen gehen aber ratzfatz,so schnell kannste
gar nicht gucken–mit zurück holen ist da nix zu wollen.

Ich will hier nicht herumrechten, aber wenn ich am Samstag morgen eine Onlineüberweisung starte, ist es gut möglich, dass sie erst am Dienstag dem Zielkonto gutgeschrieben wird. Vor Montag wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Gutschrift geben.

Daher gilt weiterhin, was ich oben schrieb.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

Sie kann so lange zurückgebucht werden, wie sie noch nicht auf
dem Zielkonto gutgeschrieben ist.
Also reicht ein Ausdruck des Onlinebanking-Programms vom
Käufer vom selben Tag nicht. Die Überweisung muss auf dem
eigenen Konto auftauchen.

Irgendein Ausdruck reicht sowieso nicht, weil den kann man mit jedem Schreibprogramm anfertigen. Entweder ist das Geld auf dem eigenen Konto gutgeschrieben oder es gilt als noch nicht bezahlt.

Mit freundlichen Grüßen
schubtil