Frage zum erstehilfe kurs!

Hallo Leute,

ich hab letztes Jahr einen erstehilfe kurs gemacht wegen dem
Führerschein, mich würde mal interessieren wie lange er gültig ist.
Ein lebens-rettungs-massnahmen Kurs muss man eigentlich absolviert
haben und der gilt 1 Jahr. Ein erste hilfe Kurs ist umpfangreicher
geht auch über 2 Tage, wie sieht es da mit der Gültigkeit aus?

Hallo,

für was brauchst du einen Nachweis über „Erste Hillfe Kurs“ bzw. „Ersthelferausbildung“?

Wenn du z.B. einen weiteren Führerschein machst, steht normalerweise im „Kleingedruckten“:

Voraussetzungen:

  • Nachweis der Ersthelferausbildung (nicht älter als z.B. ein Jahr)

Für dein normales „Autofahrerdasein“ besteht keine gesetzliche Pflicht, den Ersthelferkurs regelmäßig zu wiederholen, bzw. gar nachzuweisen.

(Unbestritten ist es von Vorteil, diese Kenntnisse von Zeit zu Zeit aufzufrischen).

Gerhard

Sofortmaßnahmen am Unfallort
Hallo Mija,

das heißt „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und dieser Kurs muß von
Bewerbern für die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T beigebracht werden.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen eine Ausbildung in „Erster Hilfe“ nachweisen können.
Die Ausbildung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ ist zwar Theoretisch
unbeschränkt gültig (da nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt)
jedoch sollte man sich als Bewerber um einen Führerschein nicht auf das
„Wohlwollen“ des Sachbearbeiters beim StVa verlassen…
Die Ausbildung in „Erster Hilfe“ ist nur maximal 3 jahre gültig und muß danach erneuert werden.

mfg

Frank

für was brauchst du einen Nachweis über „Erste Hillfe Kurs“
bzw. „Ersthelferausbildung“?

Also ich mache einen ganz normalen autoführerschein (ist doch B), und
den erstehilfekurs habe ich ltztes jahr im März gemacht(hat sich so
angeboten da eine freundin ihn machen musste, wollte nicht alleine so
nen Kurs machen), auf jeden fall habe ich mich im Oktober letzten
Jahres in der Fahrschule angemeldet, naja ich hatte nicht soviel zeit
um hinzugehen, jetzt habe ich alle theoriestunden hinter mir und ich
wollte meine Papiere abschicken (ich weiss, hätte ich früher machen
können), nun ja deswegen wollte ich mal fragen ob ich diesen
erstehilfekurs den ich letztes jahr im märz abgeschlossen habe, mit
den Papaieren abschicken kann oder muss ich einen neuen machen.

Dnake schon mal

Hallo Gerhard,

mal wieder zur Unterscheidung:

„Sofortmaßnahmen am Unfallort“ = Führerschein für normalen Pkw oder Krad
1 mal beim Erwerben desselben und dann „haste Ruhe“…:smile:

„Ersthelfer“ = Führerschein für Lkw oder Bus oder Taxi…
Darf nicht älter als 1 Jahr bei Erwerb der Klasse sein…

„Erste Hilfe Kurs“ = allgemeine Bezeichnung der verschiedenen Hilfsorganisationen

mfg

Frank

owT danke!
nix…