Hallo !
Hallo, Alex!
ich wurde vor drei Wochen auf der A96 Richtung
Landsberg-München geblitzt, dort stand ein Van auf der rechten
Seite der Fahrbahn, direkt VOR einem 80er Schild. Als es
blitzte, stand die Tachonadel bei 120, aber ich war mir nicht
sicher, um wieviel ich zu schnell war und bin zwei Tage später
die selbe Stelle abgefahren und hab es mir angesehen: Dort
steht zuerst ein Schild mit 120, dann 100 und zuletzt ein 80er
Schild.
Ich bin also in der 100er Zone mit 115 geblitzt worden. Jetzt
kam aber der Bescheid, in dem steht, dass ich "die zulässige
Höchstgeschwindigkeit (80km/h) um 35km/h überschritten
hätte !! Und das, obwohl der Blitzerbus ganz klar noch VOR
dem 80er Schild stand !!!
Was kann ich da jetzt machen, wenn ich da anrufe und das
mündlich behaupte, glaubt mir doch kein Mensch, oder?
Das wird wohl so sein. Viel Hoffnung mache ich dir allerdings nicht. Ich kenne die Stelle selber nicht, dafür wohne ich zu weit nördlich, aber ich weiss, dass bei (wie von dir beschrieben) gestaffelten Geschwindigkeitsbegrenzungen der „200m-Abstand vom Schild“ (den es übrigens nur als Hinweis gibt, das ist keine Pflicht!!!) nicht eingehalten werden muss. Schön wärs allerdings, wenn du noch weitere Beweise vorlegen könntest. Vllt einen weiteren Autofahrer, der auf diese Art u Weise abgezockt werden soll.
Und noch was: mit 35 zu schnell gäbe es drei Punkte, meine
Mutter meinte, sie könnte die auf sich nehmen, weil ich an dem
Tag für sie unterwegs war. Es war aber beim Bescheid kein Foto
beigelegt, wie kann ich also wissen, ob ich auf dem Bild zu
erkennen bin? Muss man das Foto separat anfordern? Und was
würde passieren, wenn man hier eine falsche Angabe macht? Also
wenn eine Frau angibt, sie sei gefahren, obwohl auf dem Bild
ein Mann zu erkennen ist?
Dann gibts richtig Ärger. Ob das nun ne Täuschung oder n Betrugsversuch ist, weiss ich nicht. Trägst du nen Bart? Dann stell dir malfolgende Frage: Ne Frau mit Vollbart??? Kann der Fahrer nicht zweifelsfrei festgestellt werden, so wird erfahrungsgemäss die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt. Und wenn du das Auto vllt verkaufst, um dem Fahrtenbuch zu entgehen, Pustekuchen! Du musst du das Fahrtenbuch dann nämlich für das neue Fahrzeug weiter führen, es ist also nicht fahrzeug- sondern fahrergebunden. Ging mal nem entfernten Bekannten so, der besonders schlau sein wollte…
Wenn du auf deinem Konto in Flensburg noch Platz hast, park die Punkte die nächsten 2 Jahre dort. Die Bilder sind meist relativ scharf (meine warens immer…) u diese musst du bzw dein Anwalt anfordern, wenn du sie sehen willst. Das, was sicherlich mehr weh tut, sind die ca 100 €, die der Spass kostet (75€ Strafe + ~25€ Verwaltungsgebühr).
Gruß
Alex
Gruss
Mutschy
ders mittlerweile schwarz auf weiss hat, dass seine 9 Punkte aus 2001 endgültig wech sind :o))