Gebrauchtwagen: Falsche Angabe über Vornutzung

Moin zusammen!

Hab erst überlegt, im Rechtsbrett zu posten (daher die 3. Person) , aber ich glaube, hier geht mir die Erfahrung doch vor Rechtsberatung.
Also, hier mal ein fiktiver Fall :wink:

Mal angenommen, man „bestellt“ einen Gebrauchtwagen bei einem Händler. Will heißen, er hätte diesen Wunsch-Wagen nicht bei sich auf dem Hof stehen, sondern er hat mit einem gemeinsam das Internet durchforstet, um zu gucken, was die anderen Händler der Region so auf dem Hof haben.

Nachdem man ein passendes Auto gefunden hat, übernimmt der Händler den gefundenen Wagen als Wiederverkäufer, mit entsprechend günstigerem EK-Wert für ihn, da er ja nun Gewährleistung, TÜV neu, etc. machen muss. Abgesichert würd das Ganze durch einen durchzuführendes TÜV/Dekra-Gebrauchtwagen-Siegel, da man den Wagen ja erst nach Kauf/Überführung zu Gesicht bekäme.

So, mit seinem Händler schließt man nun eine verbindliche Bestellung ab, die ähnlich aufgebaut ist wie ein 08/15-Gebrauchtwagenkaufvertrag. Auch mit der Klausel „Nutzung als Taxi/Miet/Fahrschulwagen“, bei der ein „Nein“ angekreuzt wird. Nun müsste auch noch alles recht fix gehen, man würde das Geld sogar vorab überweisen, sich als Endabnehmer mit dem Überführungsfahrer treffen zwecks Briefübergabe, um dann direkt weiter zur Zulassungsstelle zu düsen.

Nun endlich der springende Punkt: Hier würde man nun feststellen, dass der Wagen als Mietwagen bei einem regionalen Vermieter im Einsatz war. Dies war aber offensichtlich auch nicht dem eigenen Händler bekannt.

Abgesehen von einigen Problemen, die sich bei der Zulassung ergäben (Fehlende TÜV-Unterlagen, da bei solchen Wagen die Regelung „Erster TÜV nach 3 Jahren“ nicht gilt), würde man sich nun natürlich fragen, wie gravierend sich eine Vornutzung als Mietwagen auf den Preis auswirken würde, vielleicht auch schon hinsichtlich des Wiederverkaufes.

Gut, der Wagen (Golf Variant, EZ 2004, 60.000 Km) wäre eh schon günstig gewesen, man hätte ihn ja sonst nicht genommen, scheckheft, TÜV-Siegel, TÜV neu, technisch einwandfrei. Sollte man aber auf das Thema noch eingehen, wenn heute die eigentliche Übergabe des Wagens wäre? Könnte man überhaupt etwas machen, da ja schon durch einen selbst angemeldet? Dagegen steht halt die Klausel in der Bestellung.

Weiß einfach das Thema „Mietwagen für Selbstfahrer“ nicht richtig einzuordnen. Fahrschulwagen wäre natürlich was anderes, da würden sich mir eher die Haare streuben…

Besten Dank für Anregungen und Tips,

Markus

Hallo Markus,

ich würde versuchen, noch einen Preisnachlaß zu erstreiten, wegen der falschen Angabe.

Ansonsten sehe ich bei Mietwagen kein allzu großes Problem. Es fahren da ganz normale Leute, die sonst auch Auto fahren (wir haben eine Autovermietung). Wenn die Mietwagen 6 Monate alt sind oder eine mit dem Hersteller abgesprochene km-Leistung absolviert haben, werden die von speziellen Dienstleistern professionell gewartet und sämtliche Mängel werden beseitigt (nicht verdeckt!), einschließlich kleine Kratzer, Polsterschäden u.a… Aus dieser Aufarbeitung kommen praktisch neuwertige Fahrzeuge jedoch mit ca. 20-25 Tkm Fahrleistung heraus.

Gruß
Tilo

Heutzutage zucken alle Autohändler zusammen, wenn das angebotene Fahrzeug aus einer Mietwagenflotte stammt. Wenn man Pech hat, kann man nur mit Verlust wieder verkaufen/ in Zahlung geben.
Das hat nach meinem Kenntnistand folgende Gründe:

  1. Keiner weiss, wie mit dem Auto umgegangen wurde. Der optische Eindruck gibt nicht den technischen Zustand wieder.
  2. Wer weiss, was mit den Teilen des Autos geschehen ist. Es gibt Geschichten über getauschte Motoren, Achsen, Getriebe usw.
    Ich würde zumindest versuchen, dem Händler eine 12 monatige Gebrauchtwagengarantie ohne km - Begrenzung auf seine Kosten zu entlocken, die die Verschleißteile mit einbezieht.

Hi

Ich kann nur aus eigenem Fall berichtet:

Wir haben uns 2004 nen Fiat Punto Bj 2002 mit 21tkm gekauft. War vorher ein Mietwagen von Europcar.

Die Info bekamen wir durch:

Zettel der Auslieferung im Handbuch (war noch vorhanden)
Stempel im Serviceheft (Auslieferung an Europcar Deutschland)
Im KFZ-Brief

sowie durch den Händler.

Der Kauf erfolgte mit Gebrauchtwagen-Garantie 12 Monate.

Das Auto hat zwischenzeitlich 59000 Km drauf, bis jetzt neuen Tpv (ohne Mängel), 2x Ölwechsel, neue Bremsbeläge und im Juni neue Bremsschreiben.

Schäden hatten wir sonst keine.

Da ich 2000/2001 als Fahrer für Avis gearbeitet hab, weiß ich wie da die Auto’s gewartet werden und mich scheute der Kauf vom Auto daher nicht ab.

Ich würd’s nochmal machen! Wir hatten nur Reparaturen / Dinge, die so oder so kommen im Laufe der Fahrerei.

Wie schon gesagt wurde - wende Dich wenn überhaupt an den Händler und erkundige Dich hier nach ner gewissen Garantie. Vorher würd ich nen Rechtsbeistand aufsuchen und mich da beraten lassen, ob es überhaupt was bringt sich mit dem Händler zun anzulegen.

Grüße
Blue

Ps. und beim nächsten mal einfach vorher Fragen „War es mal ein Leasing-/Mietfahrzeug?“

Ps. und beim nächsten mal einfach vorher Fragen „War es mal
ein Leasing-/Mietfahrzeug?“

Is schon klar, nur in der Praxis kommt’s dann eben doch anders: „Mein“ Händler hatte ja mit dem „Anderen“ telefoniert, ein paar Fragen zu dem Wagen gestellt, Extras, etc. Dann hat MEINER mit MIR ne Bestellung gemacht, in der die Klausel eben verneint war. MEINER wusste es also auch nicht besser. Und was er mit dem Anderen für nen Vertrag gemacht hat, weiß ich natürlich nicht.

Gruß

Markus

Hallo,

  1. Keiner weiss, wie mit dem Auto umgegangen wurde. Der
    optische Eindruck gibt nicht den technischen Zustand wieder.

Was hat das mit ehemaligen Mietwagen zu tun? Wenn Du ein Auto vom Händler kaufts, dann weißt Du nie, wie vorher damit umgegangen wurde. Die Kunden die bei uns mieten sind in der Mehrzahl völlig normale Leute, die völlig normal fahren.

  1. Wer weiss, was mit den Teilen des Autos geschehen ist. Es
    gibt Geschichten über getauschte Motoren, Achsen, Getriebe
    usw.

Das kann jeder andere Vorbesitzer auch gemacht haben. Mietwagen werden nach jeder Miete gecheckt. Da die Fahrzeuge maximal 6 Monate (zumindest bei uns) vermietet werden, würde mir zumindest ein alter Motor vermutlich auffallen, wenn er nicht in einen äußeren Neuzustand versetzt worden wäre. Spätestens bei der Aufarbeitung am Ende des Mietwagenlebens, käme so was heraus.

Ich würde zumindest versuchen, dem Händler eine 12 monatige
Gebrauchtwagengarantie ohne km - Begrenzung auf seine Kosten
zu entlocken, die die Verschleißteile mit einbezieht.

Die muß er doch als Händler sowieso geben, mal von den Bremsbacken und Glühbirnen abgesehen.

Gruß
Tilo
Der jederzeit einen Mietwagen kaufen würde, wenn die reimportierten Neuwagen nicht so günstig wären.

Hallo,

  1. Keiner weiss, wie mit dem Auto umgegangen wurde. Der
    optische Eindruck gibt nicht den technischen Zustand wieder.

Was hat das mit ehemaligen Mietwagen zu tun? Wenn Du ein Auto
vom Händler kaufts, dann weißt Du nie, wie vorher damit
umgegangen wurde. Die Kunden die bei uns mieten sind in der
Mehrzahl völlig normale Leute, die völlig normal fahren.

  1. Wer weiss, was mit den Teilen des Autos geschehen ist. Es
    gibt Geschichten über getauschte Motoren, Achsen, Getriebe
    usw.

Das kann jeder andere Vorbesitzer auch gemacht haben.
Mietwagen werden nach jeder Miete gecheckt. Da die Fahrzeuge
maximal 6 Monate (zumindest bei uns) vermietet werden, würde
mir zumindest ein alter Motor vermutlich auffallen, wenn er
nicht in einen äußeren Neuzustand versetzt worden wäre.
Spätestens bei der Aufarbeitung am Ende des Mietwagenlebens,
käme so was heraus.

Ich würde zumindest versuchen, dem Händler eine 12 monatige
Gebrauchtwagengarantie ohne km - Begrenzung auf seine Kosten
zu entlocken, die die Verschleißteile mit einbezieht.

Die muß er doch als Händler sowieso geben, mal von den
Bremsbacken und Glühbirnen abgesehen.

Nein, muß er nicht; ein Händler ist gesetzlich lediglich verpflichtet,
auf gebrauchte Kfz eine 24 monatige SACHMANGELHAFTUNG(aka.Gewährleistung)zu geben,die vertraglich auf 12 Monate verkürzt werden kann.
Eine GARANTIE ist freiwillig und zudem völlig frei zu gestalten und wird niemals Verschleißteile pauschal abdecken; im Gegenteil, es werden auch viele nicht-Verschleißteile ebenfalls ausgeschlossen !
Im übrigen handelt es sich bei dem o.a. Fall um einen klaren Sachmangel, da dem Fahrzeug eine zugesicherte Eigenschaft(nämlich die Nichtverwendung als Mietwagen) klar fehlt.Eine Nacherfüllung seitens des Verkäufers ist hier unmöglich, da die Mietwagennutzung im nachhinein nicht ungeschehen zu machen ist.
Viele Grüße
Huxy

Gruß
Tilo
Der jederzeit einen Mietwagen kaufen würde, wenn die
reimportierten Neuwagen nicht so günstig wären.

Hi!

Ps. und beim nächsten mal einfach vorher Fragen „War es mal
ein Leasing-/Mietfahrzeug?“

Is schon klar, nur in der Praxis kommt’s dann eben doch
anders: „Mein“ Händler hatte ja mit dem „Anderen“ telefoniert,
ein paar Fragen zu dem Wagen gestellt, Extras, etc. Dann hat
MEINER mit MIR ne Bestellung gemacht, in der die Klausel eben
verneint war. MEINER wusste es also auch nicht besser. Und was
er mit dem Anderen für nen Vertrag gemacht hat, weiß ich
natürlich nicht.

M.W. sind sich die Experten in diesem Fall nicht einig.
Ich würde versuchen, den Wagen zurückzugeben. Mietwägen würde ich niemals kaufen.

Grüße,

Mathias

Danke an Alle, und wen’s interessiert:

Es hat sich herausgestellt, dass der Wagen in Dauermiete bei nur einem Kunden war, also ähnlich wie Leasing. Der Händler will mir heute ein neues Angebot über Garantie o.a. Zusatzleistungen machen. Na dann mal gucken…

Grüße,

Markus