Moin zusammen!
Hab erst überlegt, im Rechtsbrett zu posten (daher die 3. Person) , aber ich glaube, hier geht mir die Erfahrung doch vor Rechtsberatung.
Also, hier mal ein fiktiver Fall
Mal angenommen, man „bestellt“ einen Gebrauchtwagen bei einem Händler. Will heißen, er hätte diesen Wunsch-Wagen nicht bei sich auf dem Hof stehen, sondern er hat mit einem gemeinsam das Internet durchforstet, um zu gucken, was die anderen Händler der Region so auf dem Hof haben.
Nachdem man ein passendes Auto gefunden hat, übernimmt der Händler den gefundenen Wagen als Wiederverkäufer, mit entsprechend günstigerem EK-Wert für ihn, da er ja nun Gewährleistung, TÜV neu, etc. machen muss. Abgesichert würd das Ganze durch einen durchzuführendes TÜV/Dekra-Gebrauchtwagen-Siegel, da man den Wagen ja erst nach Kauf/Überführung zu Gesicht bekäme.
So, mit seinem Händler schließt man nun eine verbindliche Bestellung ab, die ähnlich aufgebaut ist wie ein 08/15-Gebrauchtwagenkaufvertrag. Auch mit der Klausel „Nutzung als Taxi/Miet/Fahrschulwagen“, bei der ein „Nein“ angekreuzt wird. Nun müsste auch noch alles recht fix gehen, man würde das Geld sogar vorab überweisen, sich als Endabnehmer mit dem Überführungsfahrer treffen zwecks Briefübergabe, um dann direkt weiter zur Zulassungsstelle zu düsen.
Nun endlich der springende Punkt: Hier würde man nun feststellen, dass der Wagen als Mietwagen bei einem regionalen Vermieter im Einsatz war. Dies war aber offensichtlich auch nicht dem eigenen Händler bekannt.
Abgesehen von einigen Problemen, die sich bei der Zulassung ergäben (Fehlende TÜV-Unterlagen, da bei solchen Wagen die Regelung „Erster TÜV nach 3 Jahren“ nicht gilt), würde man sich nun natürlich fragen, wie gravierend sich eine Vornutzung als Mietwagen auf den Preis auswirken würde, vielleicht auch schon hinsichtlich des Wiederverkaufes.
Gut, der Wagen (Golf Variant, EZ 2004, 60.000 Km) wäre eh schon günstig gewesen, man hätte ihn ja sonst nicht genommen, scheckheft, TÜV-Siegel, TÜV neu, technisch einwandfrei. Sollte man aber auf das Thema noch eingehen, wenn heute die eigentliche Übergabe des Wagens wäre? Könnte man überhaupt etwas machen, da ja schon durch einen selbst angemeldet? Dagegen steht halt die Klausel in der Bestellung.
Weiß einfach das Thema „Mietwagen für Selbstfahrer“ nicht richtig einzuordnen. Fahrschulwagen wäre natürlich was anderes, da würden sich mir eher die Haare streuben…
Besten Dank für Anregungen und Tips,
Markus