Gebrauchtwagen garantie gesetz

Hallo Leute,

habe im März 2009 einen Gebrauchtwagen bei einem freien Autohändler gekauft und dazu eine zusätzliche Garantie über ein Jahr. Im Januar hatte ich einen Motorschaden. Die Werkstatt des Autohändlers hat festgestellt das der Motor nicht mehr reparabel ist und somit ein neuer Motor her muß.
Die Garantieversicherung will die Kosten nicht übernehmen, da ein finanzieller Totalschaden vorliegt.
kurz zum Fahrzeug: Bj 2001 km bei Kauf 47700 gefahrene km 15000 , Motor V6 165 PS ,keine Unfallschäden bekannt, guter Allgemeinzustand, lt. Werkstatt würden sich die Kosten auf ca 9000€ belaufen.
Meine Frage: Kann die Versicherung die Kosten für die Reparatur ablehnen? Wenn ja lohnt sich eine zusätzliche Garantie abzuschließen, wenn die Versicherungen machen können was sie wollen!

Hallo,

es kommt darauf an, was genau du mit der Versicherung abgestimmt hast. Also was im Versicherungsvertrag steht. idR wird ein Totalschaden ausgeschlossen. Von daher ist fraglich, ob sie es übernehmen müssen. Ich würde dir empfehlen deine Versicherungsunterlagen nochmal durch zu sehen und nach einer entsprechenden Ausweichklausel zu Gunsten der Versicherung zu schauen.

Hoffe dir damit geholfen zu haben.

Gruß
Robert

Hallo,

im Gegensatz zu Gewährleistung, die gesetzlich geregelt ist, hier aber wohl nicht zum tragen kommt, ist eine Garantie eine einzelvertraglich geregelte Vereinbarung. Die Bedingungen können also frei ausgehandelt und bestimmt werden. Ohne Kenntnis des Inhalts dieser Garantie kann keine Aussage dazu getroffen werden.

Dass ein Garant die Leistung jedoch ablehnt, weil die Kosten zu hoch wären, ist sehr suspekt.

Gruß

S.J.

habe im März 2009 einen Gebrauchtwagen bei einem freien
Autohändler gekauft und dazu eine zusätzliche Garantie über
ein Jahr. Im Januar hatte ich einen Motorschaden. Die
Werkstatt des Autohändlers hat festgestellt das der Motor
nicht mehr reparabel ist und somit ein neuer Motor her muß.
Die Garantieversicherung will die Kosten nicht übernehmen, da
ein finanzieller Totalschaden vorliegt.
kurz zum Fahrzeug: Bj 2001 km bei Kauf 47700 gefahrene km
15000 , Motor V6 165 PS ,keine Unfallschäden bekannt, guter
Allgemeinzustand, lt. Werkstatt würden sich die Kosten auf ca
9000€ belaufen.
Meine Frage: Kann die Versicherung die Kosten für die
Reparatur ablehnen? Wenn ja lohnt sich eine zusätzliche
Garantie abzuschließen, wenn die Versicherungen machen können
was sie wollen!

Hallo Robert,
erstmal Danke für deine schnelle Antwort. Habe deinen Rat natürlich gleich befolgt und eigentlich nur herausgelesen das der Schaden maximal bis zum derzeitigen Zeitwert des Fahrzeuges und abhängig der Laufleistung (in meinem Fall 80%)gezahlt wird, wobei der Zeitwert lt. Werkstatt (Gutachten lasse ich schnellstmöglich von einem unabhängigen Sachverständigen anfertigen) bei etwa dem der Rep.Kosten liegt.

Gruß Ronald

Hallo Steve,
Danke für deine schnelle Antwort, habe mir nochmals den Inhalt der Garantiebedingungen durchgelesen und sinngemäß herausgelesen das der Höchstsatz den Zeitwert des Fahrzeuges nicht übersteigt und abhängig von der Laufleistung (in meinem Fall 80%)gezahlt wird.
Lt. Werkstatt liegt der Zeitwert etwa in der Höhe der Rep.Kosten. Ich habe heute außerdem den Automobil-Händler nochmals aufgesucht und den Sachverhalt dargelegt. Ihm ist die Antwort der Versicherung auch unplausibel und hat mir zu einem Rechtsbeistand geraten. Ihm ist so ein Fall auch noch nicht untergekommen. Seine Meinung ist die Gleiche wie meine „man schließt doch genau wegen solchen Fällen eine Garantieversicherung ab“. Ich gebe dir und all den anderen Helfern natürlich weiter Auskunft, wie es weiter gegangen ist. Nochmals danke für die Hilfe und Tip’s.

Hallo Ronald,

ohne den Vertrag gesehen zu haben ist eine Äußerung für mich schwer, aber angesichts deiner Angaben, wäre die Versicherung dann verpflichtet den Schaden zu übernehmen. Ein Gutachten wird sicher weiterhelfen. Mit diesem und bezugnehmend auf den Vertrag kannst du die Versiherung dann nochmal anschreiben. Ggf musst du rechtliche Schritte einleiten und die Sache vom Anwalt überprüfen lassen.

Gruß
Robert

Hi Robert,
Danke für den Rat. Den selben hat mir auch der Autohändler heute gegeben, dem ich den Sachverhalt nochmals geschildert habe. Ich werde wohl nicht drumherum kommen, obwohl ich eigentlich kein Freund davon bin. Ich werde natürlich auch dich, wie allen anderen Helfern, weiter berichten wie es um mein Auto bestellt ist. Nochmals Danke Ronald

Sehr geehrter Herr „DerGeschröpfte“,

Sie haben ein Auto bei einem freien Autohändler erworben. Nun geht es um einen Garantiefall, wie ich lese.
Jetzt erst einmal die Frage an Ihnen zu diesem Kauf.
Haben Sie beidseitig, also Autohändler und Sie, einen vernünftigen Kaufvertrag abgeschlossen? Haben Sie sich auch diesen richtig durchgelesen? Und steht auch die Garantieleistung mit in diesem Vertrag? Denn darauf kommt es an. Und hatten Sie dieses Fahrzeug auch richtig durchchecken lassen? Selbstverständlich dürfen die Versicherungen nicht machen, was sie wollen. Jetzt geht es darum. Durch was ist der Motorschaden entstanden? Welche Mängel sind aufgetreten?
Haben Sie eigentlich eine Kaskoversicherung? Wäre auch wohl mal wichtig.
Bei einem Kfz - Totalschaden am Motor wird es echt schwierig, sich mit diesen Versicherungen zu einigen. Genaues kann ich auch nicht sagen. Sie sollten mal, wenn Sie einen Anwalt haben, diesen auch nochmals um Rat bitten, was Sie machen können. Sorry, daß ich Ihnen nicht direkt weiter helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Israel

Hallo,

bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt antworte. Hatte die Frage einfach übersehen. Aber ich kann auch nicht helfen. Vielleicht die Verbraucherzentrale?

MfG Katja

Anwalt für Verkehr ist ein Gott in solchen Sachen.