Gebrauchtwagen - Vom Vertrag zurücktreten!?

Hallo Leute, ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen…

Ich hab im August 2012 beim VW Händler hier aus dem Ort einen gebrauchten Honda Civic gekauft, der Wagen hatte nur 52tkm gelaufen und war mir sofort sympatisch.

Jetzt war ich seiddem 2x wegen dem selben Fehler beim Händler (Der Wagen quietscht richtig pervers beim fahren), worauf der Händler mir erklärte das das ein KOMFORT problem sei und ich für die kosten aufkommen müsste. Ich fuhr also hin, habs bezahlt und die es angeblich gemacht… kurze Zeit später kam alles wie es kommen musste… der Wagen quietschte wieder… =(
Also ich wieder dorthin, selbe prozedur )diesmal nichts bezahlt) und wieder sagten mir die netten Leute dort das das pervers laute quietschen nun weg sei… okay soweit sogut… 2 Wochen später ging der selbe misst von vorne los (bis heute), jetzt habe ich gestern gesehen das mir zu dem quietschen noch die gesamte hintere beifahrertür voll mit Wasser läuft =(

Was kann ich jetzt tun?Ich brauche ein zuverlässigen Wagen und hab mir einen „neuen“ gekauft um eben nicht immer in die Werkstatt zu müssen…

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Grüße
Benny

Hi …

Was kann ich jetzt tun?Ich brauche ein zuverlässigen Wagen und
hab mir einen „neuen“ gekauft um eben nicht immer in die
Werkstatt zu müssen…

… die Dich ja auch nichts nützt, denn das Problem war immer noch da.

Erst mal: mit „Standards“ kommt jede Werkstatt zurecht, aber was Du da hast ist eventuell irgendein seltenes modellspezifisches Problem, eventuell ein Einbaufehler eines Teils … das Problem gehört in eine Honda Werkstatt.

Und bei sporadischen Problemen, die Du nicht live vorführen kannst hat die Werkstatt nur dann eine Chance, wenn Du sehr fundierte Hinweise geben kannst wie das Problem reproduziert werden kann. Der Civic meiner Freundin (Zufall …) hatte das Problem, dass er ab und zu richtige Bocksprünge gemacht hat beim Anfahren - offenbar kapitale Motoraussetzer. Die Werkstatt konnte angeblich nichts finden, 3 Mal. Es trat auch nur sporadisch auf, mal nur einmal die Woche, mal ein Mal täglich. Dann habe ich mit ihr Auto getauscht und mich bemüht, das Problem zur reproduzieren. Ich habs dann schließlich auch geschafft, es brauchte eine ganz bestimmte Kombination aus Temperatur (nicht ganz kalt, aber auch nicht ganz warm) und niedrigen Touren im 2. Gang, typisch für Anfahren an einer Stopptafel plus frühes Schalten. Dann trat das Problem ziemlich sicher auf. Mit der Info bewaffnet habe ich den Meister ins Auto geladen und bin mit ihm durch die Stadt gefahren. Es hat einige Versuche gebraucht, aber dann hoppelte der Wagen beim Wegfahren an einer Kreuzung, und der Meister hatte seinen Hinweis wo er suchen muss und wie er selber testen muss um festzustellen ob er das richtige Teil getauscht hat. Nach Tausch eines Sensors hat er den Wagen (mit meiner Erlaubnis) selber 3 Tage gefahren, und das Problem war weg, und heute (nach gut 3 Monaten) kann ich sicher sagen dass es weg ist.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Rechtebrett fragen. Ich würde laienhaft sagen … wenn Du vom ersten Reeparaturversuch die Rechnung noch hast (so dass Du ihn dokumentieren kannst) und dieser in die ersten 3 Monate nach Kauf fällt, kannst Du beweisen dass der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war (bzw. müsste der Höndler beweisen dass das nicht der Fall war, was ihm aber nicht gelingen wird) und Du könntest den Wagen zurückgeben.

Was Du jedenfalls rügen kannst (mit Geld zurück) ist die erfolglose Reparatur, sofern Du die Rechnung noch hast.

Und mir wäre nicht bekannt, dass „Komfortprobleme“ ein rechtlich definierter Begriff wäre, und dass ein Händler, wenn es ihm passt, einfach ein Problem zum „Komfortproblem“ erklären kann und damit aus dem Schneider ist.

Aber lass Dich im Rechtebrett beraten, die Wege der Juristerei sind schlüpfrig wie deren Vertreter … Rechtebrett FAQ beachten, Du musst die Frage allgemein formuliert stellen.