Import Auto von Schweiz nach Deutschland

hallo an alle
Frage: meine Nachbarin hat einen Bruder in der Schweiz–dieser hat einen 10Jahre alten BMW und möchte ihn seiner Nichte in Deutschland schenken.
Wert BMW-318TI 120PS 200000km runter ca 3000.-Euro noch in Schweiz angemeldet.
Wieviel kostet der Zoll und die Mwstr.?
Also Schenckung!
Wird da der Warenwert geschätzt?
Oder das Alter des Autos?
Habe irgendwas von 10% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer gelesen.
Aber Auto ist Geschenk.
Danke im voraus für eure Antworten.
Grüsse Claus

Hallo,

da gilt der allgemeine Zolltarif der Europäischen Union. Es wird eine Warentarifnummer ermittelt, je nach Tarifnummer ersieht man dann wie hoch der Zoll ist.

Zusätzlich muß Einfuhrumsatzsteuer (19%) gezahlt werden.

Die Warentarifnummer und damit die Höhe des Zolls kannst Du hier http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… nachschauen. Die in Frage kommenden Nummern sind die 8703 21 … bei einem Ottomotor und die 8703 31 bei einem Diesel. Ab da mußt Du dich selber weiter durchklicken weil mir hier weitere Angaben über das Auto fehlen. Unter „Drittlandszollsatz“ erfährst Du dann wieviel Zoll kassiert wird.

Als Ursprungsland muß immer das Herstellungsland der Ware genannt werden. Der BMW dürfte in Deutschland produziert worden sein, also ist das Ursprungsland Deutschland - und NICHT Schweiz, auch wenn das Auto jetzt von dort kommt.
Allerdings spukt diese Eingabe im Augenblick eine Fehlermeldung aus, womöglich wird bei in Deutschland hergestellter Ware dann doch der für schweizerische Ursprungsware angesetzte Zollsatz verlangt.

Ich habe es mit verschiedenen Optionen probiert und der Zollsatz dürfte demnach bei 10% liegen - zuzüglich der erwähnten 19% Einfuhrumsatzsteuer.

Theoretisch ist eine zollfreie (nicht einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr möglich - wenn eine Zollpräferenz vorliegt. Wo man die aber für ein Auto und als Privatperson herbekommt… da bin ich überfragt. Geh’ mal auf www.zoll.de und informiere dich auf der Seite oder auch beim Info-Center.

Verzollt werden muß immer der Wert der eingeführten Ware. Schenkung oder nicht interessiert hier nicht weil der Wert des Wagens über der für Schenkungen interessanten Freigrenze liegt.

Die Ermittlung des Warenwertes… das ist bei einem Auto immer ein wenig schwierig. Als relativ objektive Grundlage wird man hier wohl den Wert laut Schwacke-Liste ansetzen. Oder Du mußt sonstwie den Wert des Autos nachweisen. Notfalls schätzt der Zoll - das aber immer zu des Bürgers Ungunsten, nimm also lieber den Schwacke-Wert, da hast Du auch etwas, auf das Du dich beziehen kannst.

Gruß,

MecFleih