Kastenwagen mit PKW-Zulassung?

Hallo zusammen,

ich bin momentan auf der Suche nach einem Kastenwagen (ähnlich wie Mercedes Vito oder Citroen Jumpy, nur mit Vorderer Sitzreihe, Rest Ladefläche).
Diese beiden lassen sich nur als LKW zulassen. Kann mir jemand sagen, ob das grundsätzlich so ist oder ob es auch solche Fahrzeuge mit PKW Zulassung gibt?

Ein Kastenwagen wird m.W. nie als PKW zugelassen werden können, da hier eine Ladefläche und kein Kofferraum definiert ist.
Zudem fehlen bei diesen Fahrzeugen Sitzreihen, Fenster etc.

Hallo!

PKW = dient zum (überwiegend) und von Bauart dem Personentransport
LKW = dient (überwiegend) zum Transport von Gütern

Wenn der Jumpy eine feste Trennwand hat, dann ist er nur als LKW zuzulassen.
Trennwand ist ja gerade das Ausschlusskriterium für einen PKW.

Es gibt den Jumpy als Großraumlimousine/Multivan = PKW

wenn man da nun die hinteren Sitze ausbaut und evtl. die hinteren Seitenfenster zumacht, hat man einen geräumigen Auslieferwagen mit PKW Zulassung.

MfG
duck313

Man „kann“ Sitze ausbauen und die Fenster zu machen. Damit verliert man aber die Zulassung als PKW und bei einer genauen Polizeikontrolle gibt es hausgemachten Ärger.

Hallo!
Darf ich mal die Frage stellen, was Dich an der LKW-Zulassung stört?

Viele Leute sind doch froh, gerade bei älteren Fahrzeugen, wenn sie die irgendwie als LKW anmelden können, wg. der Kfz-Steuer?
Versicherung nimmt sich nicht viel.

Das einzige ist, Du darfst glaub ich, an Sonntagen nicht mit Anhänger fahren,
oder so, wenn das ein LKW ist,
da gibt es so eine merkwürdige, unlogische Regelung.

Grüße, E!

Das hängt von der Zulassungsstelle ab,dort sollte man sich erkundigen.
Grundsätzlich müßte als Voraussetzung zur Pkw-Zulassung ja das Gegenteil der Lkw-Kriterien gelten:

-die Ladefläche muss deutlich größer sein, als die Personenbeförderungsfläche
-die hintere Sitzbank muss dauerhaft ausgebaut sein, inklusive der Verplombung der Gurt- und Haltevorrichtungen, ein Rückbau darf nicht mehr möglich sein
-eine Trennwand hinter der Sitzbank ist notwendig (ca. 30-40 cm Höhe), sodass rollende Gegenstände nicht in den Fahrerraum gelangen können
-in der Regel verbleiben max. 3 Sitzplätze in der Fahrerkabine

Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen,das sich die Einstufung des Fahrzeuges durch das Finanzamt zur Kfz-Steuer keinesfalls an der Zulassung orientiert.

Danke für die Antwort.
Die Versicherung ist genau das Problem. Diese ist dreimal so teuer wie bei einem vergleichbaren PKW. Deshalb die Überlegung. Aber da muss ich wohl in den sauren Apfel beißen… Danke für die Antwort.

Hi!

Naja, rede mal mit einem guten Versicherungs-verdreher.
Ich habe im Sommer auch einen T4 als LKW zugelassen.

Ich hab dann mit dem Versicherungs-Mensch einen Termin ausgemacht, und wir haben da so 1 Stunde überlegt, verschiedene Tarife ausprobiert usw.

Also ich hab die Prozente-Schadensfreiheitsklasse von meinem spottbilligem Motorad für den LKW genommen, und dann haben wir alles mögliche Ausprobiert: Wenigfahrer, Garagenrabatt, jüngster Fahrer nicht unter X Jahren usw.
Wenn man das kombiniert, und probiert, kommen da die tollsten Preisunterschiede raus.
Der ist ja ein ausgebildeter, und sehr erfahrener Versicherungsfachmann,
der hat mir gesagt, er versteht das System auch nicht, das ist unlogisch,
man kann da nur probieren. So haben wir das auch gemacht, und ich bin da irgendwie bei 350 € im Jahr gelandet,
beim ersten groben Gespräch waren wir bei knapp dem doppelten.

Manchmal, kann es auch hilfreich sein, in den Papieren die Nutzlast des Autos etwas zu reduzieren,
um eine günstigere Versicherungseinstufung zu bekommen.

Grüße, E!